Kommunalwahl Neutralitätspflicht verletzt? Vorwürfe gegen Weimarer OB
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05. Juni 2024, 15:47 Uhr
Kurz vor der Stichwahl um einen Ortsteilbürgermeister-Posten bei Weimar wird dem OB der Stadt, Peter Kleine, vorgeworfen, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Hintergrund ist seine Unterstützung einer Kandidatin.
Wenige Tage vor der Stichwahl der neuen Ortsteilbürgermeisterin in Legefeld/Holzdorf gibt es Kritik am Oberbürgermeister der Stadt Weimar, Peter Kleine (pl). Der unterstützt offenbar die Kandidatur von Martina Schenk, die für das Bürgerbündnis Weimarwerk antritt. Auf Flyern und in sozialen Netzwerken ist Kleine gemeinsam mit Schenk zu sehen und spricht als Privatperson eine Wahlempfehlung aus.
In einem offenen Brief beschwert sich nun die Familie der Gegenkandidatin Petra Seidel und wirft dem OB eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vor. Thomas Haubold von der Kommunalaufsicht im Weimarer Land verweist auf Anfrage von MDR THÜRINGEN darauf, dass die Neutralitätspflicht vor allem dann gilt, wenn sich eine Person in ihrer Funktion als Amtsträger, nicht als Privatperson äußert - beispielsweise in einem Beitrag im Amtsblatt.
Kommunalaufsicht hält Vorwürfe für unbegründet
Laut Haubold ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Dennoch sind Personen in einem öffentlichen Amt in der Zeit vor den Wahlen zu Neutralität verpflichtet. Laut Gesetz dürfen sie in ihrer Funktion keine Wahlwerbung betreiben.
Oberbürgermeister Peter Kleine (pl) ließ aus dem Krankenstand mitteilen, dass der Flyer für Martina Schenk ohne seine Rücksprache erstellt worden sei. Leider sei dort unachtsamerweise die Amtsbezeichnung als reiner Titel interpretiert und verwendet worden. Er bedaure die Irritationen.
Peter Kleine ist im ersten Wahlgang der Kommunalwahl Ende Mai in seinem Amt als OB der Stadt Weimar bestätigt worden.
MDR (cma,ost)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Johannes und der Morgenhahn | 05. Juni 2024 | 07:00 Uhr
Gerald vor 13 Wochen
Er wusste angeblich von nichts. Ausrede? Man kann das glauben oder auch nicht. Geschmäckle? Und wenn er nichts davon wusste, welche Maßnahmen er für die Verantwortlichen, die dieses Flyer ohne seinem Wissen gemacht haben, folgen werden? Abmahnung oder Rüge? Fragen über Fragen.
Bolle der 1. vor 13 Wochen
Neutralitätdpflicht ist, nach einer Meinung, zu einem Fremdwort geworden. Zum Beispiel der Herr Haldenwang vom Verfassungsschutz, was der so alles von sich gibt. Oder der WDR, dort sollte man mal in den Staatsvertrag schauen. Also nicht aufregen wegen dem OBM
Gucker vor 13 Wochen
Und? Ist das jetzt einen Aufreger wert? Wollen wir die Wahl wiederholen? Der alte und neue OB Weimars kann sich ja nicht in Luft auflösen und vollkommen unkenntlich machen, wenn er in der Öffentlichkeit unterwegs ist. Selbst beim privaten Wochenendeinkauf wird er überall als "OB" erkannt und angesprochen ... Das ist nun mal so.