Reaktionen So beurteilen Thüringer Politiker die Online-Petition gegen Höcke

17. Januar 2024, 16:40 Uhr

"Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke" - mit diesen Worten wendet sich zurzeit eine Petition im Internet an Bundesregierung und Bundestag. Rund eine Million Menschen haben die Petition bisher unterschrieben. Das Ziel ist, Höcke die Grundrechte zu entziehen - darunter auch das Recht, bei Wahlen zu kandidieren. In Thüringen fallen die Reaktionen auf diese Petition sehr unterschiedlich aus.

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Als ein wichtiges Signal werten vor allem Vertreter von Linke, SPD und Grüne die eingereichte Petition gegen Thüringens Landeschef Björn Höcke. Die Menge der Unterschriften für die Petition mache Mut, sagte Linke-Landesvorsitzende Ulrike Grosse-Röthig MDR THÜRINGEN. Das sei auch ein Zeichen, dass immer mehr Menschen bereit seien, gegen die AfD und deren Politik gegen Verfassung, Menschenrechte und Demokratie aufzustehen. Kritik kommt nur von der AfD. Sie sieht in der Petition eine Verfolgung von Oppositionspolitikern.

Björn Höcke AfD
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke: Rund eine Million Menschen haben eine Petition unterschrieben, um ihm die Grundrechte zu entziehen. Bildrechte: IMAGO / Jacob Schröter

Madeleine Henfling, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Landtagsfraktion, begrüßt dagegen die Online-Petition. "Es ist gut, dass sich alle Gedanken machen, wie es möglich ist, gegen die AfD vorzugehen, auch gegen einzelne Akteure der AfD", sagte Henfling MDR THÜRINGEN. Sie warnte aber auch vor den juristischen Hürden für einen Entzug von Grundrechten: "Das ist noch nie gemacht worden. Auf Grundlage des Artikels 18 Grundgesetz ist noch niemandem beispielsweise das passive Wahlrecht entzogen worden. Da fehlt es an Rechtsprechung und der praktischen Umsetzung."

Hürden für den Grundrechts-Entzug sind hoch

Laut Artikel 18 Grundgesetz können einem Menschen die Grundrechte entzogen werden, wenn er diese Grundrechte gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht. Den Antrag dafür können die Bundesregierung, der Bundestag oder eine Landesregierung stellen. Entscheiden muss darüber am Ende das Bundesverfassungsgericht. Die Hürden für den Entzug sind hoch. Bisher hat es in Deutschland vier Verfahren nach Artikel 18 Grundgesetz gegeben. In allen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge abgelehnt.

SPD-Landeschef Georg Maier will dagegen diese rechtlichen Hürden nicht in den Mittelpunkt der Debatte rücken. Entscheidend sei, dass es jetzt diese Petition gebe, quasi aus der Bevölkerung, sagte Maier MDR THÜRINGEN. Bisher habe die AfD immer gewettert, sie werde durch die Thüringer Landesregierung gegängelt: "Wichtig ist, dass aus der Bevölkerung heraus eingefordert wird, dass die Demokratie wehrhaft sein soll und dass alles, was im Grundgesetz an Möglichkeiten vorhanden ist, um die Demokratie zu schützen, dass das auch genutzt wird. Ich würde diese Diskussion jetzt nicht abwürgen und sagen, das hat eh keine Chance."

Weitere Infos zur Petition

  • Die Petition appelliert an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, FDP sowie den Oppositionsfraktionen CDU/CSU und Linke im Bundestag, die Bundesregierung zu einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu bewegen.


  • Die Petition ist bereits vor zwei Monaten gestartet worden und hat seitdem regen Zulauf. Nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens radikal rechter Aktivisten und Extremisten mit einigen AfD-Funktionären und auch CDU-Mitgliedern hat der Zuspruch in den vergangenen Tagen noch einmal stark zugenommen.


  • Die Möglichkeit des Grundrechte-Entzugs ist im Grundgesetz geregelt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte", heißt es in Artikel 18. "Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen." Dafür ist ein Antrag des Bundestags, der Bundesregierung oder einer Landesregierung nötig.

CDU und FDP wollen Höcke inhaltlich stellen

Zurückhaltend reagierten CDU und FDP. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Union, Christian Hirte, sagte MDR THÜRINGEN: "Es ist sinnvoller, die Höcke-AfD inhaltlich zu stellen, damit deutlich wird, welch Geistes Kind sie ist. Andere Wege einzuschlagen, steht in diesem Land jedem frei.“ Die CDU stelle dabei selbst heraus, welche Angebote und Lösungen sie für die Menschen habe. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher der FDP-Gruppe im Landtag. Verbotsszenarien und der Entzug von Grundrechten würden die Probleme nicht lösen. Die Herausforderung sei, die AfD inhaltlich zu stellen, auf Bundes- und auf Landesebene.

Gedenkstätten-Chef will Petition nicht unterzeichnen

Jens-Christian Wagner, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, sieht einen Antrag auf Entzug der Grundrechte für herausragende Verfassungsfeinde kritisch. "Ich persönlich habe diese Petition nicht unterschrieben", sagte er.

"Ich teile das Anliegen, die AfD in die Schranken zu verweisen", betonte Wagner. Die Grundrechte eines jeden Menschen sollten aber nach Möglichkeit unantastbar sein. "So sehr ich das Ziel schätze, die AfD als rechtsextreme, gegen die Menschenwürde gerichtete Partei in der Öffentlichkeit zu bekämpfen, so sehr habe ich meine Probleme mit dieser Unterschriftensammlung."

Als Privatperson nehme er aber an Demonstrationen teil und freue sich, dass aktuell viele Menschen gegen die "menschenfeindliche Ideologie" der AfD bei Demonstrationen Gesicht zeigten. Ein Parteiverbot hält Wagner inzwischen für durchaus sinnig. Agiere eine Partei gesichert gegen die Verfassung, dann müsse ihr rechtlich die Möglichkeit entzogen werden, für ihre verfassungsfeindlichen Positionen zu werben, so Wagner. Das sei aber eine juristische Frage.

Bisher kein Fall für den Petitionsausschuss im Bundestag

Mit dem Vorstoß könnte sich auch der Petitionsausschuss des Bundestags befassen. "Wir werden diese Idee prüfen, wenn sie als Petition beim Bundestag eingereicht wird", sagte der Obmann der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss, Axel Echeverria, der Nachrichtenagentur AFP. Aufrufe von privaten Kampagnenplattformen könnten vom Petitionsausschuss des Bundestages allerdings nicht bearbeitet werden. "Eine öffentliche Beratung nach Erreichung des Quorums findet nur statt, wenn die Petition beim Bundestag gestellt wird", sagte Echeverria. "Das wäre der richtige Weg, und genau das ist im vorliegenden Fall bisher nicht geschehen."

Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis sieht im Gegensatz zum Jenaer Juristen Michael Brenner gute Chancen für einen Grundrechte-Entzug bei Höcke. Es sei "plausibel", ein solches Verfahren gegen Höcke einzuleiten, "weil er sich in besonderer Weise, wie wir sie vorher so in Deutschland in den letzten 40 Jahren nicht hatten, exponiert hat", sagte Battis den Sendern RTL und ntv. "Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Verfahren Erfolg haben wird, eher größer einzuschätzen, als ich es je in der Vergangenheit beurteilt hätte."

Mehr zur AfD

MDR (wh/sar), AFP

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 16. Januar 2024 | 18:10 Uhr

373 Kommentare

Erichs Rache vor 38 Wochen

@aufdemberg

Was hat denn nun schon wieder das familiar verfassungsrechtlich geschützte Recht der freien Entscheidung von Eltern/Ehepaaren, ob und ggf. wie viele Kinder sie haben wollen

mit "linken Themen" und/oder der CDU zu tun ????

Ich glaub, hier sind viele nur noch farb- und nicht FAKTENfixiert.
Hauen Sie doch nicht das Verfassungsrecht mit dem duppligen Tun von Politikern in einen Topf.

Peter vor 38 Wochen

"In einer Demokratie sollte es noch möglich sein, sich von mehren Seiten zu informieren."
Vox Populi: Mal ganz ehrlich. Verbietet Ihnen `das irgend Jemand? Wohl kaum. Was soll also das Gejammer?

DER Beobachter vor 38 Wochen

Ja - auch einige Bauern haben sich den Protesten gegen die AgD angeschlossen. Das dürfte denen auch nicht sonderlich schwer gefallen sein nach dem Gebahren der AgD bei den Ausschussanhörungen am Montag...

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