Personal Thüringer Verwaltung: Hälfte der Angestellten bis 2035 in Ruhestand

11. Juni 2024, 19:11 Uhr

Der Thüringer Landesverwaltung droht in den nächsten Jahren ein erheblicher personeller Aderlass. Bis 2035 gehe etwa die Hälfte der Beschäftigten in den Ruhestand, sagte Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff nach einer Kabinettssitzung.

Bürokratie
Gegen die Ruhestands-Welle will die Thüringer Landesverwaltung auch mit mehr Digitalisierung vorgehen. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Dadurch könnten etwa 14.000 Stellen unbesetzt bleiben. Gegensteuern will das Kabinett mit einem neuen Personalentwicklungskonzept. Dabei soll es laut Hoff einerseits darum gehen, neue, gut qualifizierte Beschäftigte einzustellen.

Andererseits sollen aber auch die Aufgaben in der Verwaltung noch einmal genau beschrieben werden, mit dem Ziel, die Dienstleistungen zu vereinfachen und vieles zu digitalisieren. Die Verwaltung müsse ihre Arbeit künftig mit einer kleineren Zahl von Beschäftigten erledigen, so Hoff. Das Kabinett beschloss dazu eine Strategie für das sogenannte E-Government. Demnach soll es ab 2030 möglich sein, alle Behördengänge online zu erledigen.

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 11. Juni 2024 | 18:00 Uhr

33 Kommentare

Tschingis1 vor 6 Wochen

@701410
Ich habe jetzt einmal einen Auszug aus dem von mir genannten PDF Dokument gemacht und würde Sie bitten wollen, mir mitzuteilen, ob wir über gleiches schreiben:

"Das Sozialversicherungsamt muss zwingend benachrichtigt werden, wenn:
• für die Erziehung des Kindes Familienleistungen in einem anderen Land bezogen
werden;
• die Vormundschaft oder der Pflegevertrag endet;
• die Vaterschaft für ein Kind festgestellt wird, für das Kindergeld für Alleinerziehende
gewährt wird;
• ein Kind, für das Kindergeld für Alleinerziehende gewährt wird, adoptiert wird;
• das Kind sich als Gefangener, unter Arrest oder als Untersuchungsgefangener in
einer Hafteinrichtung befindet;
• im Leben des Leistungsbeziehers Änderungen eintreten, die den Bezug der Leistung
beeinflussen könnten."


Tschingis1 vor 6 Wochen

@701410
Auch der gemeine EU Bürger, welcher nach Estland sein neuen Wohnsitz wählt, muss sich ersteinmal registrieren und kann dann, wenn z.B. Kindergeld gezahlt werden soll, einen Antrag stellen. Das geht nur aktiv und nicht passiv!

Anita L. vor 6 Wochen

"Ich wiederum habe hier 'keine' Bringplicht."

Warum schreiben Sie "keine" in Anführungszeichen? Um zu betonen, dass Sie sehr wohl wissen, dass, wer eine Behauptung aufgestellt, diese auch erläutern und begründen muss? Dass ein Argument immer erst durch genau diese Erläuterung und Begründung überhaupt Gewicht bekommt? Und dass Ihr kleiner Querschlag auf meinen Beruf ein unbeholfener Versuch ist, sich dieser Tatsache zu entziehen?
Sie müssen nicht erklären, worin diese "Bringeschuld bei sozialen Leistungen" besteht. Damit aber bleibt sie, wofür ich sie eben auch die ganze Zeit schon halte: Ein kleines polemisches Leuchtfeuerchen, das sich bei näherer Betrachtung als Luftnummer ohne Gehalt entpuppt. Nicht ernstzunehmen.

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