Windräder im Wald
Zukünftig könnten Windräder in Thüringen auch auf geschädigte Waldfläche gebaut werden. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Hans Blossey

Erneuerbare Energie Windräder könnten in Thüringen auf geschädigter Waldfläche entstehen

21. November 2022, 17:30 Uhr

Die Thüringer Landesregierung will künftig Windräder auf geschädigten Waldflächen errichten lassen. Für den Bau der Anlagen muss demnach kein Wald gerodet werden. Kritik an den Plänen kommt aus der Opposition. Erst Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht das Thüringer Verbot von Windrädern in Wäldern für unzulässig erklärt.

Thüringen muss offenbar keinen Wald für den Bau von Windrädern opfern. Wie das Forstministerium MDR THÜRINGEN mitteilte, könnten die gesetzlichen Vorgaben bei den Windvorrangflächen allein mit den geschädigten Waldflächen erfüllt werden. Demnach gelten in Thüringens Wäldern rund 75.000 Hektar entweder als Kahl- oder Schadflächen.

Nach der aktuellen Bundesgesetzgebung muss Thüringen in den nächsten zehn Jahren 35.500 Hektar als Windvorrangflächen ausweisen. Bisher hatte das Waldgesetz des Landes den Bau von Windrädern im Wald untersagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied allerdings Anfang November, dass das Verbot verfassungswidrig ist.

Ministerium: Keine Waldrodungen für Windräder

Das Thüringer Kabinett will am Dienstag eine Änderung des Landesentwicklungsprogrammes beschließen. Demnach sollen beim Ausbau der Windenergie künftig auch geschädigte Waldflächen einbezogen werden. Laut eines Ministeriumsprechers sollen keine Wälder für Windräder gerodet werden. Der Schutz des Waldes spiele weiterhin eine wichtige Rolle.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eröffnete sich zudem die Chance, die Windkraftanlagen gleichmäßiger im Land zu verteilen. Ohne das Urteil wären die Regionen mit wenig Waldflächen - wie etwa Nord- und Mittelthüringen - überproportional belastet worden.

Kritik aus der Opposition

Kritik an den Plänen der Landesregierung kommt unter anderem von der CDU-Landtagsfraktion. Deren umweltpolitischer Sprecher Thomas Gottweiss sagte, Windvorranggebiete und geschädigte Waldgebiete seien in den seltensten Fällen deckungsgleich. In der Praxis werde das dazu führen, dass intakte Waldflächen für Windräder abgeholzt werden müssten. Klimaschutz sei vor allem auch der Schutz der Wälder.

Die umweltpolitische Sprecherin der AfD, Nadine Hoffmann, sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse zwar zur Kenntnis genommen werden, der Wald dürfe aber nicht zu einem Industriestandort umfunktioniert werden. Laut Hoffmann lässt sich der Bau solcher Anlagen auch auf geschädigten Waldflächen nicht rechtfertigen. Dafür müssten auch Wege und Leitungen zum Nachteil des Waldes gebaut werden.

Der forstpolitische Sprecher der FDP-Gruppe, Dirk Bergner, warf der Landesregierung hingegen vor, den Wald mit Gewalt für Windkraft opfern zu wollen. Geschädigte Waldflächen gehörten ökologisch umgebaut und wieder aufgeforstet.

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MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 21. November 2022 | 19:00 Uhr

148 Kommentare

Eulenspiegel am 23.11.2022

Hallo hinter dem Regenbogen
Sie verstehen unsere Demokratie nicht.
Den Gemeindevertreter, Stadtrat können sie zu gar nichts zwingen. Der ist für bestimmte Zeit gewählt.
Aber was hindert sie daran ihr Recht selber in die Hand zu nehmen.
Genau dafür gibt es dieses Rech doch.
Sie gehören doch zu den Leuten die immer sage die Politik macht doch sowieso was sie will.
Fleißig Meckern aber wenn es darum geht sich mal eizubringen dann ziehen sie den Schwanz ein.
Die Demokratie lebt nun mal von dem Einsatz aller.

martin am 23.11.2022

Im Stromnetz werden vier Arten der Energie(erzeugung) betrachtet: Grundlast, Mittellast, Spitzenlast, Regelenergie.
Grundlastkraftwerke sind kaum regelbar und produzieren kontinuierlich die gleiche Menge Strom - unabhängig vom Bedarf. Das sind i.d.R. AKW und Braunkohlekraftwerke.
Der Bedarf der Mittellast wird durch Programmlastkraftwerke (meist Steinkohle- und Gaskraftwerke) gedeckt. Diese sind regelbar und decken den Bedarf bspw. durch die tageszeitlichen Schwankungen.
Zur Abfederung der Spitzenverbräuche dienen i.d.R. Pumpspeicher- oder Gasturbinenkraftwerke, die binnen weniger Sekunden hochfahren können.
Regelenergie bspw. zur Frequenzstabilisierung wird entweder durch Spitzenlastkraftwerke oder neuerdings auch zunehmend durch Batteriespeicher generiert, die sogar im Milisekundenbereich reagieren können.

Und nein, es die Alternative zu den Grundlastkraftwerken (einem Konzept aus dem vorigen Jahrhundert) ist nicht die Rationierung, sondern ein intelligent gesteuertes Verbundnetz.

hinter-dem-Regenbogen am 23.11.2022

@Eulenspiegel

Es reicht aber auch aus, die Gemeindevertretung auf die Bürgerinteressen hinzuweisen.
Immerhin ist die Gemeindevertretung / der Kreistag den Bürgern verpflichtet, nicht aber der Verwaltung. Genau genommen ist die Verwaltung nur der Auftragnehmer einer jeden Gemeinde- oder Kreisvertretung .

Wie schon gesagt, 2 % Grund und Boden bedeutet nicht, dass automatisch jeder Wald davon betroffen ist. Auch der zukünftige Windenergiemüller muß sich dieses spezielle grüne 2% Recht erst erstreiten, wenn es ihm gelingen sollte und er Interesse an Streit mit der Gemeinde vor Ort haben sollte.

Die Energiewende beruht nun mal auf den gigantischen Flächenverbrauch, bis hin zu den Möglichkeiten der Enteignung - und genau das ist politischer Nonsens, der in 3 Jahren schon wieder ganz anders aussehen kann. Deshalb ist alles nur eine Frage des langen Atems.

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