Todesurteil für Deutsch-Iraner Baerbock: Todesurteil gegen Deutsch-Iraner "absolut inakzeptabel"

21. Februar 2023, 21:17 Uhr

Ein monatelanger Prozess gegen einen Deutsch-Iraner in Teheran ist mit einem Todesurteil geendet. Außenministerin Annalena Baerbock nennt das Todesurteil "absolut inakzeptabel". Der 67-Jährige Jamshid Sharmahd wurde des Terrorismus beschuldigt. Der Mann engagierte sich in den USA in einer Exil-Oppositionsgruppe und war im Sommer 2020 vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen worden. Menschenrechtler und Angehörige kritisieren das Verfahren.

Außenministerin Annalena Baerbock nennt das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd "absolut inakzeptabel". "Nicht nur ist die Todesstrafe grausam, unmenschlich und erniedrigend, Jamshid Sharmahd hatte auch zu keinem Zeitpunkt nur den Ansatz eines fairen Prozesses", hieß es in einer in Berlin veröffentlichten Erklärung Baerbocks. Zugleich kündigte die Ministerin an, die Verhängung der Todesstrafe werde "eine deutliche Reaktion zur Folge haben".

Sharmahd ist im Iran in einem umstrittenen Prozess zum Tode verurteilt worden. Ein Revolutionsgericht in Teheran macht den 67-Jährigen unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekannt gab. Gegen das Urteil könne vor dem Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden. Seine Familie und Menschenrechtsgruppen wiesen die Vorwürfe gegen ihn in der Vergangenheit zurück. Seine Tochter Gazelle Sharmahd kämpft von ihrem Wohnsitz in Kalifornien aus um das Leben ihres Vaters.

Baerbock fordert Aufhebung des Urteils

Die iranische Justiz hatte den 67-Jährigen zuvor wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt. Sharmahd habe keinen Zugang zu einem frei gewählten Rechtsbeistand gehabt, erklärte Baerbock weiter. Seine "öffentliche Zurschaustellung" sei einer Vorverurteilung gleichgekommen.

Seit seiner "unter höchst fragwürdigen Umständen zustande gekommenen Festnahme" habe sich die Bundesregierung immer wieder für Sharmahd eingesetzt. "Diese intensiven Bemühungen wurden von Iran missachtet, der konsularische Zugang und auch der Zugang zu den Prozessterminen wurden uns immer wieder verweigert", erklärte die Ministerin. Sie forderte den Iran auf, das Urteil zu korrigieren und von der Todesstrafe abzusehen.

Justiz: Exil-Oppositionsgruppe für tödlichen Anschlag verantwortlich

Irans Justiz macht eine Exil-Oppositionsgruppe, in der sich Sharmahd in den USA engagierte, für einen Anschlag mit mehreren Toten im Jahr 2008 in einer Moschee der Stadt Shiras verantwortlich. Drei Männer wurden deswegen bereits hingerichtet. Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und in den Iran verschleppt. Seitdem ist er in Teheran inhaftiert.

Auf der Webseite der Gruppe, die inzwischen zwar gelöscht ist, sich aber archiviert abrufen lässt, hieß es 2019, ihre Radioshow sende Inhalte zu Politik, Geschichte, aber auch Anleitungen zum Widerstand. Auch wird dort die Verfolgung seiner Mitglieder angeprangert. Die Gruppe setzt sich für die Rückkehr der Monarchie ein.

Doppelte Staatsbürgerschaft wird nicht berücksichtigt

Unklar ist, ob Scharmahd konsularischen Beistand von der deutschen Botschaft in Teheran erhalten kann. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner. Amnesty International hatte das Verfahren in der Vergangenheit als Schauprozess bezeichnet. CDU-Chef Friedrich Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharhmahds politische Patenschaft zu übernehmen.

dpa (kkö,kar)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. Februar 2023 | 11:30 Uhr

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