29. Februar: "Die Rechte" provoziert mit Wahlplakat

Ein Wahlplakat der Partei "Die Rechte" sorgt derzeit für Diskussionen. Es ist als Provokation gedacht. Natürlich gehören Provokationen zum Wahlkampf wie Wahlversprechen und Plakate, doch in diesem Fall hat "Die Rechte" den Bogen deutlich überspannt. Auf die Meinungsfreiheit kann sie sich jedenfalls nicht berufen.

Roman Gleißner ist der Landesvorsitzende der Partei "Die Rechte" in Sachsen-Anhalt. Im Interview wirkt er alles andere als radikal oder rechtsextrem, auch wenn er ausdrücklich einräumt, radikal und rechtsextrem zu sein. Roman Gleißner entspricht auch sonst nicht dem üblichen Vorurteil, dass man sich über Rechtsextremisten macht. Er hat Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie studiert, mit dem Schwerpunkt Ethik, wie er betont. Und er räumt offen ein, dass es in seiner Partei im Vergleich zu seinen Ausführungen durchaus auch noch radikalere Ansichten gibt. Dennoch stehe die Partei auf dem Boden des Grundgesetzes und wer in das Wahlprogramm schaue, der könne das dort auch so nachlesen. Das scheint allerdings unter den Rechten selbst nicht ganz unumstritten zu sein. Sachsen-Anhalts NPD-Chef Peter Walde, dessen Partei sich gerade einem Verbotsverfahren stellen muss, hält die Konkurrenz von "Die Rechte" für weitaus radikaler, als die eigene Partei.

Plakat ist Aufruf zu Gewalt

Nun stellt sich die Frage, welche Rolle dieser Streit unter rechten Splitterparteien spielt, wenn doch davon ausgegangen werden kann, dass die AfD auch am rechten Rand erfolgreich Stimmen sammeln wird. Was also tun, wird man sich bei "Die Rechte" gefragt haben und setzte auf ein Mittel, das eigentlich immer wirkt: Provokation. Der Spruch: "Wir hängen mehr als nur Plakate" ist von der Rechten seit mindestens drei Jahren in Gebrauch. Zum Beispiel nutzen sie ihn im Kommunalwahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Dort wurde unter anderem vor Schulen plakatiert. Das nun in Magdeburg ein solches Plakat in unmittelbarer Nähe zu einem Flüchtlingsheim platziert wurde, ist freilich eine neue Qualität. Natürlich handelt es sich dabei um einen versteckten Aufruf zur Gewalt. Die Frage, die das Plakat ganz eindeutig provoziert, lautet doch: Wen wollen die rechten Parteifreunde eigentlich noch hängen? Mehrheiten werden "Die Rechte" mit solchen verdeckten Gewaltaufrufen sicherlich nicht gewinnen, aber mit solchen Aktionen können oder sollen Minderheiten in diesem Land weiter radikalisiert werden. Seit Anfang Januar gab es in Deutschland über zwanzig Angriffe auf Flüchtlingsheime. Voraus gingen den Taten nicht selten Hasstiraden, wie sie inzwischen beinahe alltäglich geworden sind. Auch weil so mancher hasserfüllte Kommentar sich inzwischen durch das Internet rasend schnell verbreitet.

Grundsätzlich gilt hierzulande die Meinungsfreiheit natürlich auch für Wahlplakate. Doch die Meinungsfreiheit endet dort, wo zu Gewalt aufgerufen wird und daran ändert auch der Wahlkampf nichts. Ob allerdings ein Plakat zu Gewalt aufruft, ist letztendlich eine juristische Frage, über die ein Gericht zu entscheiden hat. Dies ist natürlich ein rechtsstaatlicher Grundsatz.

Was im Internet gilt, muss auch im Wahlkampf gelten

In ihrem Wahlprogram behauptet "Die Rechte", auf eben diesem Boden des Grundgesetztes zu stehen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", so steht es im berühmten Artikel Eins des Grundgesetzes. Doch für "Die Rechte" ist die Menschenwürde offenbar nicht unantastbar. Und wenn es um das Thema Flüchtlinge geht, dann steht die Partei mit dieser Haltung leider derzeit nicht alleine da in Deutschland. Das zeigt ein Blick auf aktuelle Gerichtsmeldungen, denn  auch die Justiz ist in den letzten Monaten hellhörig geworden. Es gab inzwischen einige Verurteilungen wegen Volksverhetzung, vor allem wegen sogenannter Hasskommentare in sozialen Netzwerken. So wurde unlängst ein Mann aus Bayern zu 7.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte angekündigt für ein Flüchtlingsheim eine Handgranate und eine Gasflasche spenden zu wollen. Das sei kein Witz, sondern Volksverhetzung, so die Richter. Und was im Internet gilt, muss auch im Wahlkampf gelten. Hetze, auch wenn sie verdeckt ist, hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

Die Folgen dieser verbalen Aufrüstung lassen sich derzeit beispielhaft in Gräfenhainichen besichtigen. Auf die verbalen Attacken gegen ein geplantes Flüchtlingsheim folgte die Flutung des leer stehenden Gebäudes, gefolgt von mehreren weiteren Attacken, bis schließlich das Haus mit einem Gewehr beschossen wurde.

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