Lehrer wischt eine Tafel ab.
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Sachsen CDU und SPD einigen sich auf Schulgesetzentwurf

07. Februar 2017, 15:48 Uhr

CDU und SPD haben sich auf einen Kompromiss für den neuen Schulgesetzentwurf geeinigt. Nach Informationen des MDR haben sich die Arbeitsgruppen beider Parteien in der vergangenen Woche darauf verständigt. Die Zustimmung der jeweiligen Fraktionen steht noch aus. Die Sitzungen sind am Donnerstag geplant.

Der im Mai 2016 in das Parlament eingebrachte Entwurf der sächsischen Regierung zum Schulgesetz ist an vielen Punkten noch einmal verändert worden. Schulen im ländlichen Raum können demnach als Gewinner gelten. Die Inklusion kommt - wenn auch nicht mit Riesenschritten. Schulsozialarbeit soll in allen Oberschulen angeboten werden.

Wichtige Eckpunkte des Schulgesetzentwurfs im Überblick:

Klassenuntergrenzen

Oberschulen im ländlichen Raum, die außerhalb der sogenannten Mittelzentren gelegen sind, dürfen mit nur 20 Schülern in einer einzigen Klasse einen Jahrgang bilden. Der Regierungsentwurf hatte für diese Szenario - eine Klasse pro Jahrgang - bisher 25 Schüler vorgesehen. Damit sollen Schulschließungen im ländlichen Raum vermieden werden.

Gymnasien außerhalb der Ober- und Mittelzentren können künftig zwei oder drei Klassen eines Jahrgangs im Wechsel einrichten.
Schulen können klassenstufenübergreifend unterrichten. Diese Regelung gilt allerdings nicht in den Fächern Deutsch, Mathematik und für die erste Fremdsprache.


Inklusion

Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern soll in einer Freiwilligkeitsphase bis 2021 eingeführt werden und grundsätzlich an allen Schulen möglich sein. Da aber nicht jede Schule die baulichen Voraussetzung hat, bilden Schulen in den Schulbezirken Kooperationsverbünde, um lange Schulwege zu vermeiden.


Ganztagsangebote

Schulen "sollen" Ganztagsangebote unterbreiten. Der Regierungsentwurf sprach noch von "Kann-Angeboten".


Bildungsempfehlung

Der Gesetzentwurf übernimmt die jetzt schon beschlossenen Änderungen zu den Bildungsempfehlungen der Schulen in Sachsen. Die Eltern behalten letztlich das Recht zu entscheiden, auf welche Schule ihr Kind nach der Grundschule wechselt. Die im Januar im Landtag beschlossene Regelung bleibt Bestandteil des überarbeiteten Gesetzes.


Schulversuche

Die Leipziger Nachbarschaftsschule und das Chemnitzer Schulmodell bleiben erhalten. Die Schulmodelle stammen noch aus der Zeit der ersten CDU/SPD-Koalition und sollten nach dem bisherigen Entwurf keine Zukunft mehr haben. Auch soll es wieder Raum für Schulversuche geben. Die Gemeinschaftsschule wird es für Sachsen nicht geben.


Berufsschulen

Berufsschulzentren benötigen mindestens 550 Schüler. Im ursprünglichen Entwurf standen noch 750 Schüler als Untergrenze für die Zulassung.


Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit wird an allen sächsischen Oberschulen eingeführt.


Schulnetzplanung

Die sächsische Bildungsagentur erhält keine Zuständigkeit für die Schulnetzplanung in Sachsen. Die Planungshoheit bleibt bei den Kreisen und kreisfreien Städten.


Inkraftreten

Das neue Gesetz soll ab Sommer 2017 gelten. Allerdings werden diverse Regelungen erst zum Schuljahresbeginn 2018 in Kraft treten.

Über dieses Thema berichtete MDR SACHSEN auch im Radio: MDR 1 RADIO SACHSEN | 07.02.2017 | Nachrichten ab 13 Uhr
MDR SACHSENSPIEGEL | 07.02.2017 | 19:00 Uhr

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