Eine rote Rauchbombe liegt vor der Fankruve vom FC Energie Cottbus
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Fußball | Regionalliga Hohe Geldstrafe für Energie Cottbus - Präsident Lemke appelliert an Fans

04. September 2023, 16:57 Uhr

Die Krawalle und Pyroverstöße bei den Aufstiegsspielen gegen Unterhaching kommen Energie Cottbus teuer zu stehen. Der DFB verhängte nun eine hohe Strafe. FCE-Präsident Lemke spricht von einem großen finanziellen Schaden.

Für das Zünden von Pyrotechnik und die Krawalle seiner Fans bei den verlorenen Aufstiegsspielen gegen die Spielvereinigung Unterhaching muss Energie Cottbus insgesamt 35.200 Euro Strafe zahlen. Dass hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag (04.09.2023) entschieden. Davon kann der Regionalligist bis zu 11.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Während des Hinspiels in Cottbus um den Aufstieg in die 3. Liga am 7. Juni brannten Cottbuser Zuschauer den Urteilen zufolge 49 pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste für etwa eine Minute unterbrochen werden. Das Rückspiel vier Tage später war wegen diverser Vorfälle sogar für 15 Minuten unterbrochen. Unter anderem gelangten Cottbus-Fans in den Innenraum, warfen Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten und zündeten pyrotechnische Gegenstände.

Energie-Cottbus-Präsident Sebastian Lemke versuchte während der Krawalle beim Aufstiegsrückspiel zu schlichten
Energie-Cottbus-Präsident Sebastian Lemke versuchte während der Krawalle beim Aufstiegsrückspiel zu schlichten Bildrechte: IMAGO / Matthias Koch

Energie-Präsident Lemke: "Das ist einfach Schwachsinn!"

Der Verein stimmte dem Urteil zu, das damit rechtskräftig sind. Energie-Präsident Sebastian Lemke wandte sich daraufhin in einem Statement an die eigenen Fans. "Unterstützt unsere Mannschaft lautstark, führt weiterhin diese unglaublich tollen Choreografien in unserem Stadion durch, aber unterlasst bitte diese Dinge. […] Das hat nichts mit den Emotionen zu tun, die man sich beim Fußball wünscht. Das ist einfach Schwachsinn!"

Lemke bezeichnete die Strafe als "Hammer", der das Vereinskonto enorm belaste. "Diese Urteile reißen ein großes Loch in den Etat und behindern uns bei unseren Vorhaben und auf dem Weg zu unseren Zielen." Die Strafe hätte sogar noch höher ausfallen können. Da Mitarbeiter des Vereins die Vorfälle aber detailliert aufarbeiteten, setzte das Sportgericht die Strafe herab.

red/dpa

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Dieses Thema im Programm: Sport im MDR AKTUELL Nachrichtenradio | 04. September 2023 | 16:40 Uhr

10 Kommentare

MikeS vor 34 Wochen

@B.S.B.
Soweit ich weiß, sind auch Sportgerichtsverfahren Antragsverfahren. Das Sportgericht ermittelt doch nicht selbst. Aber sicher kennen Sie das Urteil gegen Haching, wenn Sie sagen, es seien krasse Unterschiede in der Bewertung?

B.S.B. vor 34 Wochen

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Da sieht man wieder einmal die Unterschiede...wo ist die Behinderung der Ausführung eines Eckballes der Cottbuser durch das Maskottchen beschrieben? Wo die Becherwerferei? Wo der "unterirdische Ordner-und Sicherheitsdienst der Heimmannschaft in Unterhaching?
Nicht gesehen? oder wollte man es nicht sehen! Solange es immer noch diese krassen Unterschiede bei solchen Vergehen im Strafmaß zwischen Ost-und Westvereinen gibt,wird es nie Ruhe geben....und über das Theater von Unterhaching im Vorfeld dieser Aufstiegsspiele äußere ich mich nur sofern: Eigentlich hätte Spvgg.nicht zugelassen werden dürfen für diese Spiele! Denn sowas ist nicht nur unfair,denn das grenzt schon an Betrug...begründet durch Geldprobleme,reist man mit Privatjets in Cottbus an und zahlt jetzt die "Trainerstrafe" angeblich aus Schwabels Privatschatulle...
wer's glaubt???!!!!!

Micha R vor 34 Wochen

@ B.S.B.
Laut Mittelilung des DFB vom 30.8 auf seiner HP unter News:

"5500 Euro Geldstrafe für Unterhaching
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn und während des Aufstiegs-Relegationsrückspiels gegen den FC Energie Cottbus am 11. Juni 2023 zündeten Unterhachinger Zuschauer insgesamt mindestens zehn Rauchbomben. Zudem stürmten nach Abpfiff etliche Anhänger auf das Spielfeld und brannten zwei Bengalische Feuer und eine weitere Rauchbombe ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig."

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