❌ Stimmt nicht: Seit 01/22 gelten zweifach Geimpfte als ungeimpft

Geprüft von der MDR WISSEN-Redaktion am 01.02.2022.

Text auf Bild
Bildrechte: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung, RKI, COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV, Infektionsschutzgesetz

Aus der Änderung im Impfquotenmonitoring des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 18. Januar 2022 werden falsche Schlüsse gezogen und so in den Sozialen Medien Desinformationen darüber gestreut. So wird z.B. behauptet, 2-fach geimpfte Personen würden nun als "Ungeimpfte" oder "nicht vollständig Geimpfte" in der Statistik aufgeführt. Richtig ist, dass doppelt Geimpfte im RKI-Impfmonitoring nun als "grundimmunisiert" bezeichnet werden – wodurch sich inhaltlich und auch rechtlich nichts ändert. Wer die zweite Impfdosis erhalten hat, gilt im Sinne der Verordnungen zu den COVID-19-Schutzmaßnahmen nach aktuellem Stand zeitlich beschränkt als "vollständig geimpft".

Quellen: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung, RKI, COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV, Infektionsschutzgesetz.

Diesen Faktencheck gibt's auch auf facebook.

Sie wollen diesen Faktencheck griffbereit haben? Desktop-Version: Klicken Sie auf die Grafik und wählen Sie im Anschluss mit einem Rechtsklick "Bild speichern unter“ aus. Wählen Sie einen Ordner aus, wo Sie den Faktencheck zur Wiederverwendung ablegen wollen.
Via Smartphone: Lassen Sie sich die Grafik anzeigen und halten Sie den Bildschirm gedrückt bis Ihnen ein Auswahl-Menü angezeigt wird. Hier können Sie das Speichern der Grafik in Ihrem Foto-Ordner auswählen.

0 Kommentare