Das Altpapier am 27. Juli 2023: Porträt des Altpapier-Autoren Ralf Heimann
"Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren im aktuellen Altpapier die wichtigsten Medienthemen des Tages. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G

Kolumne: Das Altpapier am 27. Juli 2023 Lindemanns Schweigen

27. Juli 2023, 11:38 Uhr

Im Fall Rammstein läuft in der Auseinandersetzung alles auf eine Frage hinaus: Wer hat Recht? Um welche Inhalte es geht, scheint dabei fast schon egal zu sein. Das ist ganz im Sinne der Anwälte. Heute kommentiert Ralf Heimann die Medienberichterstattung.

Das Altpapier "Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.

"Wehret der Einschüchterung!"

In der Sache Till Lindemann kann inzwischen kaum noch jemand aus dem Stand sagen, was man behaupten darf, ohne dass Post vom Anwalt kommt. Und es ist auch kein Zufall, dass die Kanzlei, die Till Lindemann vertritt, sich mit dem "Spiegel" wegen Kleinigkeiten anlegt.

Der Medienanwalt und taz-Mitgründer Johannes Eisenberg schreibt in einem Kommentar für die taz:

"Zumindest eines lässt sich vorab schon mal einwandfrei feststellen: Differenziert die Presse nicht hinreichend zwischen der Band Rammstein – einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – und deren Mitglied Till Lindemann, mahnen wahlweise eine Hamburger oder eine Berliner Anwaltskanzlei die jeweiligen Publikationen ab."

Der "Spiegel" hat, wie er selbst in einem Text in eigener Sache (Altpapier gestern) am Schluss einräumt, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er wird nicht mehr behaupten, dass die Kanzlei die Band vertritt, denn sie vertritt nur Till Lindemann.

Wenn es nur darum ginge, die Information richtigzustellen, hätte wahrscheinlich ein Anruf genügt. Der "Spiegel" hätte die entsprechende Textstelle korrigiert, unter dem Artikel wäre ein Hinweis erschienen. Aber etwas Wichtiges hätte dann gefehlt, die nach außen gerichtete Botschaft: Wenn in eurer Berichterstattung auch nur kleine Details angreifbar sind, wird das am Ende unter Umständen teuer.

Über Eisenbergs Text steht der Titel: "Wehret der Einschüchterung!" Und so etwas geschieht – man kennt das aus Mafia-Filmen, wenn gefragt wird, wie’s der Familie geht – meistens eher implizit. Den letzten Schluss muss man selbst ziehen. Aber es ist nicht eindeutig. Es kann auch alles ganz anders sein.

Lindemann hat natürlich das Recht, eine Berichterstattung zu fordern, die auch in den Details stimmt, denn die sind ja manchmal zentral. Es macht einen großen Unterschied, ob die Frauen, um die es hier geht, einfach viel getrunken haben, weil sie das wollten, ob ihnen die Drinks verabreicht wurden, oder ob K.o.-Tropfen eine Rolle gespielt haben, und falls das so gewesen sein sollte, wer dafür verantwortlich war.

Vor Gericht muss es Beweise dafür geben, dass Lindemann Dinge wusste, gebilligt oder veranlasst hat, um ihn verurteilen zu können.

Gibt es die nicht, kann es auch sein, dass am Ende alles mit einem Freispruch endet, wie es gestern in London passiert ist, wo der Schauspieler Kevin Spacey vor Gericht stand, über den das öffentliche Urteil bereits gefällt war.

Glauben und Zweifeln

Medien haben allerdings nicht die Aufgabe, gerichtsfeste Beweise zu recherchieren, die zu einer Verurteilung führen können. Sie wollen den Teil des Geschehens, der von öffentlichem Interesse ist, wahrheitsgemäß abbilden. Die Frage ist, inwieweit Lindemanns Kanzlei versucht, das zu verhindern.

Das Gerangel darum wird schon in der Art und Weise deutlich, in der die öffentliche Auseinandersetzung geführt wird. Lindemanns Anwalt Simon Bergmann hat dem "Spiegel" im Interview mit dem Magazin "Cicero" einen "sensationsheischenden Stil" vorgeworfen; die Interview-Überschrift lautet: "Schlimmer als 'Bild'". Der "Spiegel" wirft der Kanzlei in seinem Text in eigener Sache seinerseits vor, "schlampig formuliert" zu haben. In der Presseerklärung der Kanzlei stünden zwei falsche Tatsachen, gegen die man nun vorgehe. Dazu heißt es, das Pressestatement der Kanzlei sei "übermotiviert", im Grunde ist das ein ähnlicher Vorwurf wie der von Bergmann. Er lautet: Es geht hier um Aufmerksamkeit, im einen Fall wegen der Auflage, im anderen Fall wegen der Aussicht auf neue Mandate. Man kann darin auch den Versuch sehen, sich gegenseitig zu diskreditieren.

Im Kampf um die Deutungshoheit geht es am Ende um die Frage: Wer kann der Öffentlichkeit glaubwürdig verkaufen, dass er Recht hat? Der "Spiegel" oder die Anwälte. Wenn diese Botschaft, dass man sich selbst im Recht befindet, transportiert ist, sind die Details schon fast egal, denn in einigen Monaten wird von der komplizierten Gemengelage vielleicht eben nur das übrig bleiben: Lindemann hatte Recht. Oder: Der "Spiegel" hatte Recht.

Auch das ist ein Grund dafür, dass die Kanzlei versucht, auch bei unwesentlichen Fehlern Unterlassungserklärungen zu erwirken. Je öfter sie melden kann, dass sie sich rechtlich gegen ein Medium durchgesetzt hat, desto größer werden die Zweifel an der Richtigkeit der Berichterstattung generell. Dafür würde sich sogar die Frage eignen, ob die Farbe von Lindemanns Schnürsenkeln richtig beschrieben ist. Hängenbleiben würde: Die Berichterstattung war falsch. Und damit käme die Frage auf: Wie glaubwürdig ist denn dann der Rest?

Im Fall Relotius war das ganz ähnlich zu beobachten. Die Sache schien klar, aber dann ging Relotius gegen die Darstellung im Buch von Juan Moreno vor, auch dort fanden sich angreifbare Stellen. Schon stand die Frage im Raum: Ist der Moreno denn wirklich besser? Trickst der nicht vielleicht genauso herum? Der eine sagt so, der andere so. Am Ende verwischt alles im Sinne des Beschuldigten, und das ist auch bei Lindemann so. Es bleibt die Frage: Wem kann man denn nun glauben?

Anh Tran stellt die Frage im Interview für das Deutschlandfunk-Medienmagazin "@mediasres" dem Medienanwalt Johannes Eisenberg. Darin fasst sie die unterschiedlichen Darstellungen in diesem Fall noch einmal sehr schön zusammen. Sie fragt:

"In der Pressemitteilung von Scherz-Bergmann heißt es zum Beispiel: Mit der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist der schwerwiegendste Vorwurf, der im angegriffenen 'Spiegel'-Artikel erhoben wurde, gerichtlich verboten worden. Darüber hinaus wurden laut Scherz-Bergmann zwei falsche Tatsachenbehauptungen untersagt, also insgesamt wohl 18 Passagen verboten. Und die Kanzlei kritisiert zudem eine aus dem Ruder gelaufene MeToo-Verdachtsberichterstattung. Während der 'Spiegel’ schreibt, das Landgericht Hamburg habe dem Unterlassungsantrag von Till Lindemann zwar in Teilen stattgegeben, ihn aber auch in weiten Teilen zurückgewiesen. Der Kern der Berichterstattung vom 'Spiegel' bleibe damit deswegen unberührt. Wer hat denn da jetzt nun Recht?"

Pressefreiheit vs. Landgericht Hamburg

Eisenberg antwortet, noch bevor Anh Tranh ihren Satz beendet hat: "Der Spiegel."

Eisenberg sagt:

"Das muss man ganz klar sagen: Diese lautsprecherische Presseerklärung, die dient dem, was Sie auch zitiert haben (…) nämlich der Einschüchterung der Medien. Und man muss auch sagen: Wenn man sich die Entscheidung des Landgerichts Hamburg anguckt, dann ist sie derartig gewunden und verwirrend, dass man von keinem Journalisten ernsthaft erwarten kann, dass er bei gehöriger Anwendung seiner journalistischen Sorgfalt das voraussehen kann, dass ein Richter das so sieht, wie die das da sehen."

Eisenberg sagt:

"Die Rechtsprechungspraxis des Landgerichts Hamburg ist eigenartig. Die steht ziemlich singulär. Deswegen wird auch gerne dahin gegangen, wenn man solche Probleme hat."

Das kritisiert auch der "Spiegel" selbst in seinem Text in eigener Sache:

"Mutmaßliche Täter und ihre Anwälte können sich aus rund 115 Landgerichten ein beliebiges herauspicken und wählen wenig überraschend tendenziell eher strenge Pressekammern aus. Das Landgericht Hamburg nimmt dabei regelmäßig sogar Unterlassungsanträge an, die von anderen Landgerichten bereits abschlägig beschieden wurden, also Fälle, in denen die Antragsteller in einem ersten Anlauf erfolglos waren."

Was das bedeutet, muss man sich vielleicht noch einmal deutlich machen. Es gibt nicht acht, neun oder zehn Gerichte, die gerne ausgewählt werden, weil hier auch mal zu Ungunsten der Presse entschieden wird, sondern es gibt eine Kammer in einem Landgericht, die für ihre pressefeindlichen Urteile bekannt ist, im Zweifel sogar Urteile auf gleiche Ebene korrigiert und mit ihren laut Eisenberg "ziemlich singulären" Einschätzungen die Rechtssprechung in Deutschland dominiert.

Die Grenzen der Berichterstattung

Noch einmal zu den Details: Im konkreten Fall geht es auch um die Frage, inwieweit über Dinge berichtet werden darf, für die es keine Belege gibt. Hier spielt eine Rolle, ob es sich um einen Verdacht oder eine Vermutung handelt. Eine Vermutung ist eine Meinungsäußerung. Und da reicht es unter Umständen aus, die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, die der Vermutung widerspricht. Davon sei der "Spiegel" ausgegangen, sagt Eisenberg im Deutschlandfunk.

Das Gericht habe aber "aus meiner Sicht in einer nicht nachvollziehbaren Weise daraus eine Verdachtsschilderung gemacht", sagt Eisenberg. Das bedeutet: Es braucht Belege. Und weil das Gericht diese nicht sieht, hat es die Darstellung verboten. Das Gericht darf also nicht mehr über die Schilderungen von Frauen berichten, die vermuten, ihnen seien Drogen verabreicht worden, um sie willenlos zu machen.

Der "Spiegel" darf allerdings weiterhin "auch detailreich über sexuelle Kontakte des Sängers" berichten. Und das ist ganz interessant. Hier ist es ein wenig wie mit den Homestorys, die vor Gericht immer ganz schlecht sind, wenn Prominente ihre Privatsphäre schützen wollen. Haben sie den Medien die Haustür einmal geöffnet, geht damit auch der Schutz verloren. Bei Till Lindemann ist es ein bisschen so mit dem Hosenstall.

Lindemann habe sich laut Gericht, so Eisenberg, "selber in einer Weise zu seinem Sexualverhalten in der Öffentlichkeit geäußert und verhalten, dass er ausnahmsweise diesen Schutz nicht in dem Maße hat wie jeder andere sonst".

In einer anderen Verfügung, über die Michael Hanfeld heute auf der FAZ-Medienseite schreibt, hat Lindemanns Kanzlei vor dem Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung gegen die Youtuberin Kayla Shyx erwirkt, deren Video knapp sechs Millionen Mal abgerufen worden war (Altpapier).

Ihr seien laut ihrem Anwalt die "Kernvorwürfe" untersagt worden, also die Behauptung, "die Irin Shelby Lynn sei bei einem Rammstein-Konzert unter Drogen gesetzt worden, und die Mutmaßung, so sei es vielen anderen jungen Frauen ergangen; sie seien betrunken und mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht und sexuell missbraucht worden". Außerdem dürfe sie Lindemann nicht mehr mit "pädophilen Vergewaltigern" in Verbindung bringen.

Das Ganze erscheint ein bisschen wie ein Kampf gegen Maulwurfshügel auf der sauber frisierten Rasenfläche vor dem Haus. Hat man einen kosmetisch entfernt, ist der nächste längst da. Im Fall Lindemann berichtete Anfang der Woche der ORF über neue Vorwürfe aus Österreich. Eine Frau behauptet, Lindemann sei gegen sie gewalttätig geworden. Dem Sender liegen nach eigener Darstellung Fotos vor, die das Ergebnis der mutmaßlichen Gewalttat zeigen. Vor einem Rammstein-Konzert in Wien gestern protestierten laut ORF 1.800 Menschen und thematisierten die Missbrauchsvorwürfe. Nach dem Konzert wurde ein Kamerateam des Senders angegriffen.

Wer hat angegriffen?

Die Irin Shelby Lynn hat unterdessen eine Mitteilung von Lindemanns Anwälten bekommen. Es geht um eine einstweilige Verfügung. Ihr Medienanwalt Jasper Prigge schreibt in einer Erklärung, der Inhalt sei ihm noch nicht bekannt. Seine Mandantin werde sich aber "gegen diesen juristischen Angriff" zur Wehr setzen.

Das ist auch wieder interessant. Zuallererst geht es um die Information, dass hier eine Auseinandersetzung stattfindet – dass die eine Seite juristische Schritte einleitet, weil sie sich im Recht sieht. Darin steckt die Implikation, dass diese Seite sich gegen etwas wehrt. Die Gegenseite spricht ihrerseits von einem Angriff. Inhalt egal. Die Frage ist einfach: Wer hat Recht?

Dabei fällt schon seit Wochen auf, dass Lindemann der ganzen Geschichte keinen eigenen Spin gibt. Er erklärt nicht, und sei es über seine Anwälte. Er schildert nicht, wie sich das alles aus seiner Sicht dargestellt hat. Er kommentiert es allenfalls dadurch, dass er gegen gewisse Behauptungen nicht vorgeht. Einsicht, Reue oder gar Schuldbewusstsein ist bei alledem nicht zu erkennen.

Das könnte bedeuten: Er spekuliert darauf, dass am Ende herauskommt: Juristisch ist ihm nichts vorzuwerfen. Wenn das so wäre, könnte er dann sagen: Die Medien haben überreagiert. Dann würde es lediglich darum gehen, ob das, was hinter der Bühne passiert ist, so auch wirklich fair und okay war.

Shelby Lynns Anwalt Jasper Prigge sieht in Lindemanns Vorgehen vor allem den Beleg dafür, dass der Sänger "nicht zum Statement seiner Band steht, wonach diejenigen ein Recht auf ihre Sicht der Dinge haben, die Anschuldigungen erheben".

Im letzten Satz seiner Erklärung heißt es: "Statt betroffenen Einzelpersonen zuzuhören, will er sie mit Gerichtsverfahren zum Schweigen bringen. Das ist das Gegenteil von dem, was nötig ist, nämlich einer umfassenden Aufklärung der Geschehnisse."


Altpapierkorb (Blendle schließt, ProSiebenSat.1-Beirat in Sorge, SWR vs. Verlage, Reichelt vs. Friedrich)

+++ Der Zeitungskiosk Blendle macht im September dicht. Stefan Niggemeier analysiert für Übermedien, warum das Modell gescheitert ist. Seiner Einschätzung nach zum einen daran, dass der oft als "Spotify des Journalismus" bezeichnete Dienst keine Flatrate biete, sondern Artikel einzeln verkaufe, und das habe sich auch in der Musikwelt nicht durchgesetzt. "Für gelegentliche Zeitungsleser war das Blendle-Angebot praktisch; in die Strategie der Verlage passte es aber eigentlich nie richtig", schreibt Niggemeier. Sie hätten das Angebot auch nie beworben. Niggemeier: "Im Zweifel erschien es immer interessanter, die Leute direkt als Kunden gewinnen zu können, mit allen Daten und Kontakten, die damit verbunden sind." Und genau das, was Blendle Nutzerinnen und Nutzern ersparen wollte, sei im Interesse der Verlage: der Frust, wenn Menschen Artikel lesen wollte, vor der Paywall stünden, für die einzelnen Artikel sogar zahlen würden, aber nicht könnten. "Dieser Frust wird aber von den Verlagen nicht nur hingenommen, er ist teilweise ausdrücklich erwünscht und Teil der Strategie: Irgendwann, vielleicht beim zehnten Mal, wenn jemand wieder vor der Paywall steht, ist der Frust so groß, dass er doch noch ein Abo abschließt", schreibt Niggemeier.

+++ Der "ProSiebenSat.1"-Beirat macht sich Sorgen über die sinkenden Werbeeinnahmen privater Medien und fordert die Medienpolitik auf, schnell tätig zu werden, berichtet "epd Medien". Das Gremium kritisiert etwa geplante Werbeverbote, zum Beispiel für ungesunde Lebensmittel. Es bemängelt den Druck, den die großen Tech-Unternehmen auf das duale System von privaten und öffentlich-rechtlichen Medien ausüben. Der Beirat fordert die Balance des Systems neu zu justieren, also zum Beispiel das öffentlich-rechtliche Unterhaltungsprogramm zu schrumpfen, und er verlangt Kooperationsangebote von ARD und ZDF, etwa zur Zusammenarbeit bei der Streamingplattform Joyn.

+++ Zeitungsverlage und SWR werden notgedrungen versuchen, ihre Auseinandersetzung über die SWR-Nachrichtenapp "Newszone" vor der Schlichtungsstelle zu lösen, berichtet unter anderem "epd Medien". Die Stelle war vor vier Jahren eingerichtet, danach aber gleich vergessen oder jedenfalls drei Jahre lang nicht eingeschaltet worden. Auch in diesem Fall hatten die südwestdeutschen Zeitungshäuser, die sich an der App stören, das eigentlich nicht geplant. Sie waren im vergangenen Jahr gleich vor Gericht gezogen, weil sie der Meinung waren, die App verstoße gegen den Medienstaatsvertrag. Nachdem das Landgericht Stuttgart das Angebot aus dem Verkehr gezogen hatte, machte das Oberlandesgericht Stuttgart das wieder rückgängig und stellte in seinem Urteil fest, dass vor der Klage ein Schlichtungsverfahren hätte stattfinden müssen. Man kann sich also ungefähr vorstellen, wie groß das Interesse an diesem Verfahren ist, das nun der Dachverband, der BDZV, führen muss. Der SWR hat die App erst mal wieder vom Netz genommen. Wann das erste Gespräch stattfinden wird, ist laut "epd Medien" unklar.

+++ Julian Reichelt hat in seinem Rechtsstreit mit dem Verleger Holger Friedrich auch in zweiter Instanz verloren (Altpapier), wie Michael Hanfeld auf der FAZ-Medienseite berichtet. Reichelt wollte Friedrich die Aussage untersagen lassen, er, Reichelt, habe Vorstandskommunikation weitergegeben, denn das könnte dazu führen, dass Reichelt seine Millionenabfindung zurückzahlen muss. Im Streit mit Friedrich ging es um eine Mitteilung des Springer-Compliance-Chefs in einer Whatsapp-Gruppe, in der unter anderem Vorstandschef Mathias Döpfner mitlas. Das Oberlandesgericht Hamburg kam wie auch die Vorinstanz, das Landgericht Hamburg, zu dem Ergebnis, dass „Vorstandskommunikation ist, wenn der Chef mitliest“, wie die FAZ in der Überschrift schreibt. Friedrich hatte damit, dass es sich bei dem von Reichelt weitergegebenen Material um Vorstandskommunikation handle, begründet, dass er Reichelt beim Springer Verlag angeschwärzt hatte. Wie sich nun herausstellte, handelt es sich laut Hanfeld um eine einzige Chat-Nachricht, bei der Döpfner mitlas. Reichelt hatte die Kommunikation allerdings nicht, wie Friedrich behauptet hatte, ihm, sondern Chefredakteur Tomasz Kurianowicz ausgehändigt. Das könnte eine Rolle spielen, wenn es darum geht, ob Reichelt darauf vertrauen konnte, dass seine Nachricht vertraulich bleibt. Dieses Detail fand das OLG laut FAZ nicht so bedeutend. In der Vorinstanz waren die Richter zu der Einschätzug gekommen, dass „insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie die Berliner Zeitung kein „sicherer Hafen“ für Informationen seien. Das kann man allerdings auch ganz anders sehen: Wenn ein Verlag Geld mit der Veröffentlichung von exklusiven Informationen verdient, deren Quellen auf keinen Fall bekannt werden wollen, dann schadet kaum etwas dem Unternehmen finanziell so sehr wie Zweifel daran, ob sensible Informationen bei diesem Verlag wirklich sicher sind. Hanfeld deutet seine Zweifel an der Kompetenz des Gerichts mit dem Hinweis an, die Landgerichtskammer, die diese Entscheidung getroffen hatte, befasse sich sonst vorwiegend mit Mietrecht. 

Das Altpapier am Freitag kommt von René Martens.

Mehr vom Altpapier

Kontakt