Die Logos von ARD und ZDF auf einem Schild.
Die unabhängige KEF schlägt den Ländern eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent vor. Bildrechte: picture alliance/dpa | Oliver Berg

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk KEF empfiehlt Rundfunkbeitrag von 18,94 Euro ab 2025

23. Februar 2024, 18:29 Uhr

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nun hat das Gremium seine Empfehlung für die Jahre 2025 bis 2028 vorgelegt.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schlägt einen höheren Rundfunkbeitrag ab kommendem Jahr vor. Sie empfiehlt demnach, den Beitrag ab den kommenden Jahr auf monatlich 18,94 Euro anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung um 58 Cent.

Die Rundfunkanstalten hatten für den Zeitraum von 2025 bis 2028 ursprünglich einen Finanzbedarf angemeldet, der einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 19,94 Euro zur Folge gehabt hätte. Die Kommission hat den angemeldeten Mehrbedarf damit um knapp zwei Drittel von monatlich 1,58 Euro auf 58 Cent gekürzt.

KEF-Vorsitzender begründet Erhöhung

Martin Detzel, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), sitzt während der Medientage Mitteldeutschland 2023 in der Leipziger Baumwollspinnerei auf einer Bühne.
KEF-Vorsitzender Martin Detzel Bildrechte: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Der Vorsitzende der Kommission, Martin Detzel, sagte, der neue Rundfunkbeitrag sei erforderlich, damit ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag in der derzeitigen Form erfüllen könnten.

Auch entspreche der Beitrag den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, um die Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler so gering wie möglich zu halten, sagte Detzel weiter.

Was ist die KEF? Die KEF ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder 1975 gegründet wurde. Die KEF stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio fest und berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Aufgaben und Zusammensetzung der KEF sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder festgelegt.

ARD-Vorsitzender Gniffke: KEF-Vorschlag ist große Herausforderung

Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks (SWR). © SWR/Sven Cichowicz, honorarfrei - Verwendung gemäß der AGB im Rahmen einer engen, unternehmensbezogenen Berichterstattung im SWR-Zusammenhang bei Nennung "Bild: SWR/Sven Cichowicz" (S2+), SWR Presse/Bildkommunikation, Baden-Baden, Tel: 07221/929-22202, foto@swr.de
Kai Gniffke, ARD-Vorsitzender und Intendant des Südwestrundfunks Bildrechte: MDR/Sven Cichowicz

ARD-Vorsitzender Kai Gniffke sagte, der konkrete Vorschlag der KEF bedeute für die ARD eine große Herausforderung, da man künftig mehr Aufgaben habe als bisher.

Zusätzlich zu den linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online habe die ARD den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren, sagte Gniffke. Das sei man den Menschen schuldig, die Medien heute schon überwiegend im digitalen Raum nutzen.

Zusätzlich zu unseren linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online haben wir den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren.

Kai Gniffke ARD-Vorsitzender

KEF-Vorschlag geht an die Länder

Die Ministerpräsidenten der Länder werden sich nun mit dem Vorschlag der KEF beschäftigen. Endgültig darüber entscheiden müssen die Landtage.

Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt gezahlt. Er ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL FERNSEHEN | 23. Februar 2024 | 19:30 Uhr

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