Fahrzeuge für Fernsehübertragung stehen vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Natrium-Pentobarbital Bundesverwaltungsgericht lehnt Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel ab

07. November 2023, 14:58 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Suizidmittel Natrium-Pentobarbital nicht erworben werden darf. Das Betäubungsmittelgesetz schränke hier zurecht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein, urteilten die Richter.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage zweier Sterbewilliger auf Erlaubnis zum Erwerb eines bestimmten Betäubungsmittels zur Selbsttötung zurückgewiesen. Das im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Verbot sei mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar, entschied das Gericht in Leipzig.

Die Kläger hatten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von 15 Gramm Natrium-Pentobarbital verlangt, um sich ohne ärztliche Begleitung zu Hause im Kreis ihrer Familie den Sterbewunsch erfüllen zu können. Sie leiden an verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose und Krebs. Sie beriefen sich auf ihr verfassungsrechtlich zugesichertes Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe.

Behörden: Missbrauch zu leicht möglich

Harald Mayer (l), durch Multiple Sklerose komplett bewegungsunfähig, sitzt neben Robert Roßbauch, Rechtsanwalt, in einem Saal des Bundesverwaltungsgerichtes.
Harald Mayer (links), durch Multiple Sklerose komplett bewegungsunfähig, hat auf Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital geklagt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Das Betäubungsmittelgesetz untersagt den Erwerb von Natrium-Pentobarbital, weil dieses einfach anwendbar ist und somit leicht zu missbrauchen. Eine Weitergabe des Mittels kann nach Einschätzung der Behörden nur schlecht ausgeschlossen werden. Angesichts anderer Mittel, das eigene Leben medizinisch begleitet zu beenden, kann der Zugang zu Natrium-Pentobarbital nach Ansicht des Gerichts untersagt werden.

Die Kläger scheiterten bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln (2020) und vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (2022), vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nun ihre Revision abgewiesen.

Kläger-Anwalt enttäuscht

Der Anwalt der Kläger, Robert Roßbruch, zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Er sagte MDR AKTUELL, es sei ein schwarzer Tag für das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in Deutschland. Die Begründung, es bestehe die Gefahr eines Missbrauchs, könne er nicht nachvollziehen. Man wolle nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Roßbruch befürchtet aber, dass seine Mandaten das Urteil nicht mehr erleben werden.

MDR/AFP(pfh)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 07. November 2023 | 10:55 Uhr

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