Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, steht bei einem Besuch in einer Schulklasse.
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Bundesverwaltungsgericht Kreuze dürfen in staatlichen Gebäuden in Bayern hängen bleiben

19. Dezember 2023, 17:57 Uhr

Die Klage gegen den von Bayerns Ministerpräsident Söder initiierten Kreuzerlass ist gescheitert. Die Leipziger Richter des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass die Kreuze in Bayerns Behörden bleiben dürfen.

Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.

Religionsfreiheit nicht eingeschränkt

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Geklagt hatte der religionskritische "Bund für Geistesfreiheit". Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres allerdings eine Niederlage kassiert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole "ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung" eingestuft.

Kläger will vors Bundesverfassungsgericht

Der Kläger hatte bereits vor der Urteilsverkündung im Falle einer Niederlage eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. Der Kreuzerlass hatte im Jahr 2018 heftige Kritik hervorgerufen, unter anderem von den Kirchen. Sie warfen Söder vor, das christliche Symbol für den Wahlkampf zu missbrauchen.

dpa,KNA(lik)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. Dezember 2023 | 15:00 Uhr

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