Pläne von Bund und Ländern Masken- und Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen enden vorzeitig

14. Februar 2023, 17:53 Uhr

Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen ab März keine Maske mehr tragen. Auch die Corona-Testpflicht endet für sie. Beim Arztbesuch muss dagegen weiterhin eine Maske getragen werden.

Die Masken- und Testpflicht für die Beschäftigten und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll vorzeitig zum 1. März auslaufen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern vereinbarten ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten bundesweiten Corona-Schutzvorgaben. Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchen dann keinen Test mehr. Sie sollen aber vorläufig bei Besuchen ebenso wie Patienten in Arztpraxen weiter Maske tragen.

Lauterbach: "Corona-Infektionslage seit Wochen stabil"

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, unterm Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil. Die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Lauterbach erklärte, nur wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. Das sollte der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.

Lauterbach sagte, die Pandemie sei noch nicht vorbei. Aber die Pandemie habe ihren Schrecken verloren. Das Virus sei im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehe man Konsequenzen.

Corona-Bestimmungen Schritt für Schritt gelockert

Wegen einer möglicherweise kritischen Pandemielage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Seit einiger Zeit werden die staatlichen Auflagen aber gelockert.

Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen vorzeitig ausgesetzt worden. Im Nahverkehr gelten nach entsprechenden Regelungen der Länder ebenfalls keine Maskenpflichten mehr. Nach und nach hatten die Bundesländer auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auslaufen lassen.

MDR AKTUELL/dpa/epd

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL - Das Nachrichtenradio | 14. Februar 2023 | 15:00 Uhr

27 Kommentare

goffman am 15.02.2023

@astrodon: Ich habe nie behauptet, die Zahlen aus Bayern seien "Beweise für die Wirksamkeit der vorher bestehenden Maskenpflicht". Dazu müsste man min. eine Drittvariablenkontrolle machen. Aber einen Trend sieht man schon.

10.12.22 Maskenpflichtlockerung. Die ganzen 30 Tage davor: Fallzahlen unter 1.000. Mit zu erwartender Verzögerung ab dem 14.12.22 dreizehn Tage in Folge Fallzahlen über 1.000, deutlich ansteigend.

01.02.23 das gleiche Bild. Lockerungen. Davor 15 Tage unter 1.000 mit einem Ausreißer (aber schon ansteigend -Drittvariablenkontrolle), danach, bis heute über 1.000, deutlich ansteigend, aktuell 1.499.

Wie gesagt, dass muss nicht an den Lockerungen liegen, aber Bayern ist aktuell das schlechteste Beispiel um Masken die Wirkung abzusprechen.

Das ist keine "statistische Schwankungsbreite".

wo geht es hin am 15.02.2023

Was sind denn die Hauptkritikpunkte der "Faktenchecker" an dieser Studie? Daß dass viele der unterssuchten Studien älteren Datums waren und sich damit nicht auf Corona bezogen. So weit - so an den Haaren herbeigezogen. Es spielt nämlich keine Rolle, ob der Virus nun Corona oder sonstwie heisst - entscheident ist das Prädikat Atemwegserkrankung. Und das waren die ja wohl alle - egal wann.
Und wenn die Designes teils so angelegt waren, daß keine sichere Aussage zur Unwirksamkeit der Masken getroffen werden könne - da kann man im Umkehrschluß natürlich auch keine sichere Aussage zur Wirksamkeit treffen.
Für mich erscheint die Kernaussage der Studie logisch, denn die praktischen Erfahrungen der letzten 3 Jahre am realen Menschen hat diese mehr als bestätigt. Daß das den "Faktencheckern" nicht in den Kram passt - geschenkt. Wer denen noch Neutralität und echtes Wissen attestiert, kann auch eine Glaskugel benutzen.

astrodon am 15.02.2023

@wgeh: Kekule macht aber deutlich, was von der Metastudie in Bezug auf Covid-19 zu halten ist. Auch wenn ich die Position vertrete, dass die Maskenpflicht(en) wegen Umfang und Durchsetzung ohne signifikanten Einfluss auf das Infektionsgeschehen in toto waren: die Cochrane-Studie würde ich nicht als Beweis anführen.

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