Polizisten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer Entscheidung zu einer Versammlung aus dem Jahr 2016 die Polizei gestärkt. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/Sebastian Willnow

Bundesverwaltungsgericht Polizei darf bei gewalttätigen Versammlungen direkt einschreiten

27. März 2024, 18:44 Uhr

Das Bundesvewaltungsgericht in Leipzig hat die Polizei im Umgang mit gewalttätigen Versammlungen gestärkt. Die Leipziger Richter erklärten, eine von vornherein unfriedliche Aktion stehe nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Die Polizei dürfe daher einschreiten, ohne die Versammlung vorher aufzulösen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Polizei im Umgang mit Versammlungen, bei denen es von Beginn an zu Gewalt kommt, gestärkt. Die Richter entschieden, dass die Beamten eine Versammlung vor ihrem Einschreiten nicht auflösen müssen.

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Eine solche Ansage der Polizei soll Veranstaltern und Teilnehmenden eigentlich die Möglichkeit geben, die Versammlung von sich aus zu beenden. Das gelte aber nur für eine Versammlung, die durch das Versammlungsrecht geschützt sei, erklärten die Richter. Eine von vornherein unfriedliche Aktion stehe nicht unter diesem Schutz, hieß es. Die Polizei könne deshalb gegen die Teilnehmer vorgehen, ohne vorher die Versammlung für aufgelöst zu erklären.

Polizei kesselte 2016 hunderte Vermummte in Stuttgart ein

Im konkreten Fall ging es um Aktionen von Linksautonomen während eines AfD-Parteitags, der 2016 in Stuttgart stattfand. Dabei hatte die Polizei hunderte Vermummte eingekesselt, die zuvor Barrikaden errichtet und Pyrotechnik gezündet hatten. Einzelne wurden gefesselt und zu einer Gefangenensammelstelle gebracht.

Rechtswidrig war dem Gericht zufolge , dass der Kläger nach seiner Festnahme kein Trinkwasser und keine Möglichkeit zum Toilettengang bekommen habe. Inwieweit die Fesselung und Festnahme bis zum Abend gerechtfertigt waren, soll nun noch einmal der Verwaltungsgerichtshof Mannheim prüfen.

AFP(fef,mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 27. März 2024 | 15:00 Uhr

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