Eine Frau hält ein Smartphone an eine Ladestation für E-Autos
Beim Bezahlen per App kommen häufig Drittanbieter zum Einsatz. Bildrechte: IMAGO/Westend61

Hörer machen Programm Verbraucherschutz bemängelt häufig Datenschutz bei Bezahl-Apps

11. November 2022, 07:49 Uhr

Das kostenpflichtige Nutzen der E-Ladesäulen auf Lidl-Parkplätzen wird über die App des Discounters abgewickelt. Dafür müssen Kunden in der Lidl-App dem Drittanbieter Tink Zugriff auf ihre Kontoinformationen erteilen. Eine MDR-AKTUELL-Nutzerin fragt sich, ob das rechtens ist.

Wenn man so will, ist Lidl von einem Extrem ins andere gerutscht. Denn zu Beginn war das Laden vor den Märkten sogar kostenlos und wenig kontrolliert. Jeder konnte dort Laden. Das haben auch viele ausgenutzt.

Bei den aktuellen Stromkosten geht das ganz schön ins Geld. Also hat Lidl das App-Modell gewählt. Über die App und das unternehmenseigene Bezahltool Lidl-Pay kommt der Kontoinformationsdienst von Tink ins Spiel. Der prüft die Bonität der Kunden. Und das darf er auch, sagt Madlen Müller, Referentin für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen: "Es ist tatsächlich so, dass ein sogenannter Kontoinformationsdienst, wenn man dem zustimmt, 90 Tage Zugriff auf das eigene Konto hat."

Kontoinformationsdienste benötigen Zustimmung der Kunden

Diese Zustimmung ist zwingend notwendig. Der Dienstleister ist dazu verpflichtet, die Einwilligung der Kunden einzuholen. Das ist gesetzlich so geregelt und geht auf eine EU-Richtlinie zurück: "Das ist die PSD2-Richtlinie und darin ist das alles geregelt, beziehungsweise findet sich das auch im Bürgerlichen Gesetzbuch wieder und auch im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Da gibt es einige Stellen, wo man dazu Regelungen finden kann", erklärt die Verbraucherschützerin Müller.

Sogenannte Drittdienstleister wie Tink dürfen aber nur in Deutschland aktiv sein, wenn sie von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht, BaFin, zugelassen wurden. Welche Anbieter zugelassen sind, veröffentlicht die BaFin auf einer Liste, die jeder online einsehen kann. Und dort ist die Münchner Niederlassung von Tink aufgeführt. Im Impressum der Tink-Website findet sich die BaFin auch als zuständige Aufsichtsbehörde.

Verbraucherschutz bemängelt häufig Datenschutz

Dennoch: Zufrieden sind die Verbraucherschützer mit der aktuellen Regelung nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erst im Sommer mehrere Anbieter unter die Lupe genommen – Tink gehörte nicht dazu. Das Ergebnis: Der Datenschutz ist bei den meisten von ihnen mangelhaft. Kunden könnten oft nicht kontrollieren, wie die Anbieter mit ihren Daten umgehen. Aus diesen Daten könnten sie etwa persönliche Informationen über die Gesundheit oder die politische Haltung ableiten.

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Und auch die Sächsische Datenschutzbeauftragte rät zur Vorsicht. Sprecher Björn-Henrik Lehmann antwortet auf Nachfrage schriftlich: "An herkömmlichen Tankstellen ist beim Verkauf kein Zugang zu sensiblen Kontoinformationen notwendig, um die Zahlung per Bank- oder Kreditkarte auch für den Händler sicher abzuwickeln. Wenn ein Ladestationen-Betreiber für die Zahlungsabwicklung in umfangreicherem Maße auf Kontoinformationen der Kundin zugreifen möchte, erscheint das durchaus fraglich."

Bürgerinnen und Bürger sollten daher immer genau prüfen, an wen und zu welchem Zweck sie personenbezogene Daten weitergeben. Im Zweifel solle man sich an die für das Unternehmen zuständige Datenschutzbehörde wenden, um den Fall rechtlich prüfen zu lassen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. November 2022 | 06:00 Uhr

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