
Zinssatz festgelegt Was das Urteil zu Prämiensparverträgen für Verbraucher und Banken bedeutet
Hauptinhalt
11. Juli 2024, 05:00 Uhr
Im Streit um Nachzahlungen bei sogenannten Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt. Im Zentrum des Konflikts stehen sogenannte Prämiensparverträge, bei denen bestimmte Klauseln der Sparkassen es ihnen ermöglichten, die zugesicherte Verzinsung zu ändern. Verbraucherschützern zufolge sind den Sparern dadurch teilweise mehrere Tausend Euro entgangen. Das Urteil hat nun einen Zinssatz bestätigt. Was bedeutet das für Verbraucher?
- Die Sparkassen und die Verbraucherzentrale sind zufrieden mit dem BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen.
- Laut der Sparkasse Dresden haben viele Betroffene bereits außergerichtliche Lösungen gefunden.
- Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Betroffenen, das Geld möglichst bald einzufordern.
Nach zwei Jahrzehnten gibt es Rechtsfrieden im Streit um die Verzinsung der Prämiensparverträge. Der Syndikus des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Wolfgang Hemmen, zeigt sich zufrieden mit dem BGH-Urteil. Der Bundesgerichtshof habe bestätigt, dass der Vergleichszins, den die Sparkassen seit einigen Jahren anwenden, der richtige sei. "Das heißt, ein großer Erfolg für die Sparkassen und eine Niederlage für die Verbraucherzentrale, die wesentlich mehr haben wollte und den Verbrauchern goldene Berge versprochen hat", sagt Hemmen.
Der Teamleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, Michael Hummel, erklärt, man habe zwar nicht das angestrebte Ziel erreicht. Dennoch könne auch er mit dem Urteil gut leben: "Wir haben erreicht, dass die Verbraucher, beispielsweise für die Sparkasse Dresden, im Schnitt nach unseren Berechnungen 1.200 bis 1.300 Euro Rückzahlung bekommen."
Sparkassen wollen zahlen
Sehr viele Kundinnen und Kunden betreffe das allerdings nicht mehr, teilte die Ostsächsische Sparkasse Dresden mit. Nur ein kleiner Teil der Prämiensparer hätten sich der Klage der Verbraucherschützer angeschlossen: "Auch wenn das BGH-Urteil in der bankrechtlichen Fachwelt mit Spannung erwartet wurde, hat es für die Ostsächsische Sparkasse Dresden und ihre Kunden keine großen Auswirkungen. So hat Sachsens größte Bank bereits vor Längerem mit beinahe allen bestehenden Prämiensparkunden einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen gefunden."
Aber was bedeutet das Urteil für diejenigen, die sich noch nicht mit ihrer Bank geeinigt haben? Laut Verbraucherschützer Hummel sollten Betroffene das Geld möglichst bald einfordern. Zunächst solle man die Sparkasse unter Fristsetzung auffordern, die Zinsen endabzurechnen und auszuzahlen. "Wenn das nicht funktioniert, dann kann man sich rechtliche Hilfe besorgen bei der Verbraucherzentrale oder bei Anwälten. Notfalls kann man das gerichtlich durchsetzen, und da gibt es hohe Erfolgsaussichten."
Sowohl die Ostsächsische Sparkasse Dresden als auch die Saaelesparkasse hätten bereits erklärt, zahlen zu wollen, sagt Hummel. Aber auch bei den anderen Banken rechnet er nicht mehr mit einer Blockadehaltung. Problematisch seien vor allem bereits von der Bank gekündigte Verträge, da der Anspruch nach drei Jahren verjähre.
Weitere Verfahren laufen noch
Die Rechtssicherheit, die man jetzt habe, werde aber auch Folgen für die weiteren acht noch laufenden Verfahren gegen sächsische Sparkassen haben, erklärt Hummel: "Wir müssen erstmal das Urteil prüfen, was von Karlsruhe kommt, aber wahrscheinlich werden wir dann die Rechtsstreite zu einem Ende bringen, denn das Oberlandesgericht Dresden hat in vielen Fällen bereits das entschieden, was der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat, und für uns gibt es bei diesen Grundsatzfragen keinen Klärungsbedarf mehr."
Jetzt, da klar sei, was Verbraucher genau bekämen, kümmere man sich nun darum, dass das Geld auch tatsächlich bei den Betroffenen ankomme.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. Juli 2024 | 06:11 Uhr
unverbesserlicher Realist vor 34 Wochen
Ich war ebenfalls von den Zinssenkungen betroffen, habe aber das Beste draus gemacht. Das Beste an diesen Verträgen waren die nach Laufzeit gestaffelten Prämien auf die Jahres-Sparsumme und nicht die Zinsen.
Abschluss 1997 mit einer Laufzeit von 25 Jahren, monatlich 100 DM (später 51,13 €). Als die Zinsen massiv nach unten gingen (ungefähr ab 2008) habe ich mich mal genauer mit dem Kleingedruckten beschäftigt. Daraus ging hervor, dass die Voraussetzung für das Anrecht auf die jährliche Prämie lediglich das Vorhandensein der jährlichen Sparsumme auf dem Konto ist. Ergo: Ich habe das Konto jedes Jahr bis auf 1000,- Euro leer geräumt und das Geld woanders angelegt. Die Prämien habe ich bis zum Laufzeitende weiter kassiert. Zum Schluss waren das immerhin 50% der jährlichen Sparsumme.