EuGH-Urteil Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

06. Oktober 2020, 14:40 Uhr

Ungarn erleidet die nächste juristische Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Hochschulgesetz des Landes verstößt gegen EU-Grundrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Mit dem Gesetz war die private Universität des Milliardärs George Soros aus Ungarn vertrieben worden.

Das ungarische Hochschulgesetz verletzt EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Das Gesetz der rechtsnationalen Regierung in Budapest sieht vor, dass ausländische Universitäten auch in ihrem Heimatland lehren müssen. Außerdem muss der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein.

Hochschulgesetz gegen eine Universität

Das Gesetz von 2017 war zum Politikum geworden, weil sich die private Central European University (CEU) kurz darauf aus Ungarn zurückziehen musste. Die Universität war vom US-Milliardär George Soros gegründete worden, den Premierminister Viktor Orban immer wieder persönlich für Missstände im Land verantwortlich macht und seine Aktivitäten einschränkt.

Das Hochschulgesetz wurde von Beobachtern als direkt gegen Soros gerichtet gewertet. Die CEU war die einzige ausländische Universität, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen konnte. Ende 2018 verkündete die Hochschule ihren Umzug nach Wien. Betroffen davon waren Lehrgänge, die amerikanische Diplome vergeben – das Kerngeschäft der CEU.

EU-Kommission klagt und bekommt Recht

Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Weil Ungarn die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde schließlich vor dem EuGH.

Sie argumentierte, das Gesetz sei ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit von Hochschuleinrichtungen und das Recht auf akademische Freiheit, die beide in der EU-Grundrechte-Charta verankert seien. Außerdem würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsabkommens GATS verletzt. Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission in ihrem Urteil weitgehend Recht.

Ungarn juristisch in Bedrängnis

Es ist die dritte juristische Niederlage der Regierung von Viktor Orban vor dem Europäischen Gerichtshof in diesem Jahr. Im Mai urteilte der EuGH, dass grundlegende Teile des ungarischen Asylsystems gegen EU-Recht verstießen. Einen Monat später erklärten die Luxemburger Richter das sogenannte NGO-Gesetz von 2017 für rechtswidrig. Auch dieses Gesetz richtete sich unter anderem gegen Organisationen, die der ungarisch-stämmige Holocaust-Überlebende Soros im Land gegründet hatte.

(ahe)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 18. Juni 2020 | 10:30 Uhr

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