Verurteilt wegen Betrug Vier Jahre Haft für falschen Polizisten
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20. September 2024, 16:12 Uhr
Ein 24-jähriger Mann ist vom Landgericht Dessau wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Der Mann gehörte zu einer Bande, die sich als falsche Polizisten ausgab, um vor allem ältere Menschen zu betrügen. Dabei erbeuteten sie rund 100.000 Euro. Ein Rentner durchschaute den Betrug und alarmierte die Polizei.
- Das Landgericht Dessau hat einen 24 Jahre alten Mann zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er als falscher Polizist Geld von Rentnern erbeutet hatte.
- Ein Opfer überführte den Verurteilten.
- Während des Prozesses ließ sich der Täter auf keinen Deal ein und sagte nichts zu seinen Komplizen.
Im Prozess gegen einen falschen Polizisten ist der Angeklagte am Dessauer Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 24-Jährige muss wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in vier Fällen für vier Jahre ins Gefängnis, teilte Gerichtssprecher Frank Straube MDR SACHSEN-ANHALT mit. Laut Straube hatte die Staatsanwaltschaft sogar noch eine höhere Freiheitsstrafe (viereinhalb Jahre) gefordert, die Verteidigung hielt eine Geldstrafe für angemessen.
Nach Überzeugung des Gerichts gehört der junge Türke zu einer Bande. Gemeinsam hatten die Täter immer wieder über gefälschte Telefonnummern zumeist ältere Bürger angerufen und sich als falsche Polizisten ausgegeben, um so unter einem Vorwand an das Geld der Rentner zu kommen. Auf diese Weise erbeuteten die Betrüger unter anderem in Dessau-Roßlau und Wittenberg rund 100.000 Euro.
Rentner durschaut Täter
Das Geld hatten die Opfer jeweils in Beuteln vor ihrer Haustür abgelegt. Der Verurteilte hatte es abgeholt und gegen eine Beteiligung an die Hintermänner weitergeleitet. Bei einem weiteren Versuch in der Lutherstadt wurde er in der Nähe des Ablageortes festgenommen. Das 84-Jahre alte Opfer hatte die betrügerischen Absichten rechtzeitig durchschaut und die echte Polizei verständigt.
Zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann, der zuletzt in Nordhausen (Thüringen) wohnhaft war, einen Deal vorgeschlagen. Hätte er Auskunft zu seinen Komplizen gegeben, wäre er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Den Vorschlag hatte der Mann abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
MDR (Martin Krause)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. September 2024 | 15:00 Uhr