Der Eingang zum Justizzentrum in Magdeburg, 2015
Ermittlungen gegen die CDU-Landtagsfraktion wurde abgelehnt. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa | Jens Wolf

Verdacht der Veruntreuung Staatsanwaltschaft lehnt Verfahren gegen CDU-Fraktion ab

08. März 2024, 19:03 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat eine Anzeige des Bundes der Steuerzahler gegen die CDU-Landtagsfraktion zurückgewiesen. Es ging um den Verdacht der Untreue. Im Mittelpunkt standen ungeklärte Zulagen an Abgeordnete.

Im Streit um finanzielle Zulagen hat die Staatsanwaltschaft in Magdeburg strafrechtliche Ermittlungen gegen die CDU-Landtagsfraktion abgelehnt. Das Verfahren sei eingestellt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Straftaten herleiten lassen.

Allerdings sei vom Bund der Steuerzahler, der die Anzeige gestellt hatte, Beschwerde eingelegt worden, über die nun die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden müsse. Die Behörde in Naumburg bestätigte den Eingang am Freitag. Mit einer Entscheidung sei in den nächsten Wochen zu rechnen, hieß es.

Vedacht der Veruntreuung

Der Bund der Steuerzahler hatte wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern im vergangenen Jahr Strafanzeige gestellt. Hintergrund sind Zulagen, die die CDU-Fraktion für bestimmte Funktionen an Abgeordnete zahlt. Insgesamt gehe es um Zahlungen in Höhe von mindestens 113.250 Euro, hieß es.

Die CDU-Fraktion hatte damals erklärt, man habe keine Kenntnis über die Strafanzeige. Zu dem laufenden Ermittlungsverfahren könne sich daher nicht geäußert werden. "Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Landtagsverwaltung stets ordnungsgemäß über Einnahmen und Ausgaben informiert", hieß es. Im Rahmen einer Parlamentsreform war 2020 geregelt worden, dass nur der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer zusätzliche Entschädigungen für ihre Funktionen bekommen.

Landesrechnungshof kritisiert Sonderzahlungen

Darüber hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen seien unzulässig, erklärte der Bund der Steuerzahler. Bei der Untersuchung der Rechnungslegung der CDU-Fraktion sei aufgefallen, dass die Fraktion 2021 entsprechende Zahlungen in Höhe von 66.000 ausgewiesen habe. Im Jahr 2022 seien es noch einmal Zahlungen in Höhe von 47.250 Euro gewesen, hieß es. Auch der Landesrechnungshof hatte erklärt, dass derartige Zahlungen nicht mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt vereinbar seien. 

Mehr zum Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) bezeichnet sich selbst als unabhängige, parteipolitisch neutrale und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler. Der 1949 gegründete Verein hat nach eigenen Angaben das Ziel, Steuern und Abgaben zu senken, deren Verschwendung zu stoppen, die Staatsverschuldung zu senken und Bürokratie aufzubauen. Dafür veröffentlicht der BdSt unter anderem das Schwarzbuch und zeigt mit einer Schulden-Uhr die Staatsverschuldung an.

Der BdSt steht selbst in der Kritik, weil einer Studie für das Hans-Böckler-Institut im Jahr 2008 zufolge zunehmend zu einem Verband von Gewerbetreibenden und Selbstständigen wird. Kritiker werfen dem BdSt Spar-Versessenheit und eine ideologische Nähe zur FDP vor. Der BdSt selbst weist dies von sich.

dpa, MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 08. März 2024 | 18:00 Uhr

5 Kommentare

Rain Man vor 7 Wochen

Welch Überraschung! Staatsanwaltschaften sind im bunten Deutschland bekanntlich weisungsgebunden. Kein Staatsanwalt wird seinen Job riskieren wollen. Das beste Deutschland aller Zeiten!

pwsksk vor 7 Wochen

Normale Bezüge und Diäten reichen eben nicht. Es gab und gibt Sonderzahlungen, Lobbyismus und anderes. So ist Politik heute.
In der Volksstimme heute schrieb ein Leser, das wir Rentner auf alles schon einmal Steuern zahlten und jetzt wird unsere Rente nochmals besteuert.
Hat man in Berlin gar kein Gewissen mehr?

lacoert vor 7 Wochen

Die Staatsanwaltschaften sind gegenüber dem Justizminister des Landes weisungsgebunden (Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146)! Wenn der sagt es wird nicht ermittelt, dann wird auch nicht ermittelt. Und siehe da in Sachsen-Anhalt ist das Franziska Weidinger von der CDU! Selbst der Europäische Gerichtshof hat vor Jahren festgestellt, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig ist. Deswegen darf die BRD auch keine Internationalen Haftbefehle ausstellen. Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten! PS: als ordentlicher Journalist sollte man das vielleicht mal erwähnen und hinterfragen.

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