Konstituierende Sitzung Landtagspräsidium gewählt - AfD-Kandidat durchgefallen

06. Juli 2021, 11:52 Uhr

Der neue Präsident des Landtags von Sachsen-Anhalt heißt Gunnar Schellenberger. Der CDU-Politiker ist am Dienstag auf der konstituierenden Sitzung gewählt worden. Anne-Marie Keding von der CDU und Wulf Gallert (Die Linke) sind jetzt Vizepräsidenten. Der AfD-Politiker Matthias Büttner fiel hingegen bei der Wahl durch.

Sachsen-Anhalts neuer Landtag hat Gunnar Schellenberger (CDU) zu seinem Präsidenten gewählt. Der 61-Jährige bekam am Dienstag in der konstituierenden Sitzung 64 Ja-Stimmen von den 97 Abgeordneten. Es gab 30 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Schellenberger folgt auf seine Parteifreundin Gabriele Brakebusch. Brakebusch hatte nicht wieder für den Landtag kandidiert.

Appell an Abgeordnete

Schellenberger appellierte nach seiner Wahl an die Abgeordneten. Er forderte eine neue Diskussionskultur im Parlament. Schellenberger fordert Parlamentarier auf, offen zu sein für die Vorschläge der Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal. Die Überzeugungen der anderen sollten geachtet werden, auch wenn sie nicht immer geteilt würden.

Seit 2002 im Landtag

Schellenberger hat lange Erfahrung im Landtag. Seit 2002 gewann er bei jeder Wahl sein Direktmandat im Kreis Schönebeck. In diesem Jahr setzte er sich dabei unter anderem gegen SPD-Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne und die Linken-Spitzenkandidatin Eva von Angern durch. Schellenberger war zuletzt Kultur-Staatssekretär. Der Landtagspräsident ist das protokollarisch höchste Amt in Sachsen-Anhalt.

Keding und Gallert jeweils knapp zu Vizepräsidenten gewählt

Die bisherige Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) wurde hingegen nur knapp zur Vizepräsidentin des Landtages gewählt. Sie erhielt 46 Ja-Stimmen bei 43 Nein-Stimmen. Sechs Parlamentarier enthielten sich, zwei gaben ihre Stimme nicht ab. Die CDU hat im Landtag 40 Sitze. Auch Wulf Gallert (Die Linke) ist jetzt Vizepräsident des Landtages. Er wurde mit 48 Ja-Stimmen gegen 44 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen gewählt.

Büttner von der AfD fällt durch

Der AfD-Kandidat Matthias Büttner fiel kurz darauf mit 32 Ja-Simmen und 62 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung durch. Die AfD hat im neuen Landtag 23 Sitze. Somit müssen neun Parlamentarier aus anderen Parteien für Büttner gestimmt haben – sofern alle AfD-Mitglieder Büttner ihre Stimme gegeben haben.

Der Staßfurter war unter anderem in die Kritik geraten, als er im vorigen Jahr im Landtag damit drohte, einen Mob mit Fackeln und Mistgabeln vor die Büros anderer Abgeordneter zu führen.

Stellt die AfD einen neuen Kandidaten auf?

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Oliver Kirchner, sagte im Anschluss gegenüber MDR SACHSEN-Anhalt: "Ich finde falsch, was man hier tut. Dem Landtag als Versammlungsleiter zu dienen, ist nur ein einfacher Posten." Seine Fraktion habe Gunnar Schellenberger mitgetragen, obwohl dieser in der Vergangenheit mehrfach mit politischen Affären aufgefallen war. Man werde sich nun besprechen, ob die Fraktion demnächst einen neuen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten aufstellen wird.

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MDR/ Mario Köhne/Thomas Vorreyer

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 06. Juli 2021 | 11:00 Uhr

37 Kommentare

Jana am 08.07.2021

@Elbflorenz:
Hören sie doch einmal das herumgeschwafel auf! Auch mit vielen worten kommt bei ihnen nichts anderes heraus, als dass sie es nicht fair finden, dass die AfD keinen Landtagsvizepräsidenten stellt.

Es geht bei einer Wahl aber nicht um fair sondern um Mehrheiten. Diese Mehrheiten kann die AfD regelmäßig nicht gewinnen. Statt zu fragen warum jammert man lediglich herum. Einen Rechtsanspruch auf einen Landtagsvizepräsidenten gibt es für keine Partei. Das muss ihnen nicht gefallen, aber so ist die rechtliche Grundlage, die bis zur Machtergreifung auch für die AfD gilt.

aus Elbflorenz am 07.07.2021

Noch einmal: es geht um Repräsentation: Rederecht, Anfragenrecht etc. und darunter sicher im Prinzip auch das Recht, sich als Teil des Parlaments an dessen Selbstverwaltung zu beteiligen entsprechend dem eigenen Stimmgewicht. Andernfalls würde es für alle anderen Parteien eine Selbst- für die AfD aber eine Fremdverwaltung.
Wenn man die Repräsentation verweigert, kann man die Stimmen der AfD-Wähler gleich für ungültig erklären, wenn sie faktisch keinen Wert mehr haben bzw. die Wahlen gleich sein lassen (zumal sie eh von einem Bundesorgan, das sich für die Wahlaufsichts- und genehmigungsbehörde hält, rückgängig gemacht werden können).

aus Elbflorenz am 07.07.2021

@Mediator
"Dumm nur dass der Verfassungsschutz eher Adjektive wie rechtsextrem im Zusammenhang mit der AfD benutzt und belegen kann."

Und belegen kann, z. B. mit "So erklärte Benjamin Nolte.... während einer Wahlkampfveranstaltung, er sei angetreten, um „den Willen der Bürger wieder in die Parlamente zu tragen“" (Aus dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom Januar 2019).
Übrigens das gleiche Probleme wie das Landtagspräsidium: repräsentative Demokratie verlangt eine Repräsentation der Wähler durch die Gewählten.

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