Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Wer wählen darf, wird im Vorfeld per Wahlbenachrichtigung informiert. In dieser Benachrichtigung sind auch Wahlbezirk und Wahllokal festgelegt.
Laut Statistischem Landesamt sind in Sachsen-Anhalt rund 1,8 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben.