Polizeibeamte suchen das Ufer der Brigach nahe des Bahnhofs nach einem Vermissten ab.
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat entschieden, dass die suspendierten Polizeibediensteten ihren Dienst fortsetzen dürfen. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Silas Stein

Rassistische Polizei-Chats Gerichtsurteil: Suspendierte Polizeibedienstete dürfen weiter arbeiten

15. Juni 2023, 18:08 Uhr

Wegen der Teilnahme an rassistischen und gewaltverherrlichenden Chats sind Anfang des Jahres 18 Polizeibedienstete aus dem Dienst genommen worden. Dagegen haben zwölf von ihnen geklagt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte ihnen wegen Formfehlern recht gegeben. Am Donnerstag urteilte nun das Oberverwaltungsgericht, dass die Polizeibediensteten ihren Dienst wieder aufnehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat allen wegen Formfehlern und fehlenden Anhörungen Recht gegeben.

Nach Chats mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten dürfen mehrere Polizeibedienstete in den Dienst zurückkehren. Wie das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg am Donnerstag mitteilte, sind die von der Polizei eingereichten Beschwerden gegen die aufgehobene Dienstenthebung zurückgewiesen worden.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg in zwölf Fällen vorläufige Suspendierungen aufgehoben. Gegen einen Teil dieser Beschlüsse richteten sich nun die Beschwerden verschiedener Polizeiinspektionen.

Nach Urteil: Polizeischüler dürfen weiter arbeiten

Dem Oberverwaltungsgericht zufolge hat das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt, dass die vorläufigen Entlassungen formell rechtswidrig sind. Die angehenden Polizeibeamten seien zuvor nicht ordnungsgemäß angehört worden. Ein Sprecher sagte, die Behörde sei verpflichtet, den Betroffenen über den beabsichtigten Verwaltungsakt zu informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie im Nachgang das Vorgebrachte zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft zu berücksichtigen. Das sei nicht passiert.

Durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts dürfen die ehemaligen Polizeischüler weiter arbeiten. Die vorläufigen Entlassungen sind unwirksam. Bereits im April hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg in neun Fällen die Dienstenthebungen aufgehoben, am Dienstag in drei weiteren Fällen.

Entlassungsverfahren gegen 18 Schüler

Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen. Zieschang sagte im Februar im Innenausschuss, neun Anwärterinnen und Anwärter hätten aktiv im Chat gepostet. Entlassungsverfahren seien gegen alle 18 Beteiligten eingeleitet worden.

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dpa, afp, MDR (Hannes Leonard, Annekathrin Queck) I Erstmals veröffentlicht am 13.06.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 15. Juni 2023 | 14:00 Uhr

3 Kommentare

Eulenspiegel1 am 14.06.2023

Da gebe ich ihnen Recht. Rechtsnormen sind einzuhalten.
Die Teilnahme an rassistischen und gewaltverherrlichenden Chats sind bleiben aber Fakt.
Darum die Formfehler ausräumen und das Dienstendhebungsverfahren neu staten.

HeWe am 13.06.2023

Vielleicht sollte man jetzt mal die Verantwortlichen dieses Fiaskos entlassen! Das kommt dabei raus, wenn man nur aufgrund von politischen Vorgaben handelt und dabei den Sachverstand völlig außen vorlässt!

Pattel am 14.06.2023

Rechtsstaat.........sag ich nur ,auch wenn einer Diktatorischen Auffassung widerspricht.
Rechtsnormen sind einzuhalten.

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