Landgericht Stendal Soldat verweigert Corona-Impfung – und muss Geldstrafe zahlen

20. Januar 2023, 14:44 Uhr

Bei der Bundeswehr besteht seit November 2021 eine Corona-Impfpflicht. Ein Soldat aus Sachsen-Anhalt muss nun eine Geldstrafe bezahlen, weil er die Impfung verweigerte. Das Landgericht Stendal reduzierte im Berufungsverfahren die Strafe, die das Amtsgericht Burg verhängt hatte.

2.750 Euro Geldstrafe muss ein Berufssoldat aus Sachsen-Anhalt bezahlen, weil er sich geweigert hat, sich gegen Corona impfen zu lassen. Das hat diese Woche das Landgericht Stendal entschieden. In der Bundeswehr gibt es seit November 2021 eine Corona-Impfpflicht, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Diese soll dem Gesundheitsschutz der Truppe dienen. Das Landgericht Stendal urteilte deshalb, dass der Befehl, sich impfen zu lassen, rechtmäßig gewesen sei.

Mit der Entscheidung reduzierte das Landgericht Stendal die Strafe, die das Amtsgericht in Burg in erster Instanz auf 5.500 Euro festgelegt hatte. Dies hängt damit zusammen, dass der Mann mittlerweile vom Dienst suspendiert und die Dienstbezüge um 30 Prozent gekürzt wurden. Richterin Julia Rogalski sagte, er käme mit der geringstmöglichen Strafe davon. Laut Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT wäre selbst eine Gefängnisstrafe möglich gewesen.

Revision möglich

Der 42-jährige Soldat aus Burg gab an, die Impfung aufgrund von Angstzuständen und einer Grundskepsis gegenüber Medizin verweigert zu haben. Er hatte bereits mehr als 20 Jahre bei der Bundewehr gedient. Gegen das Urteil kann der Mann noch Revision einlegen.

MDR (Leonard Schubert, Bernd-Volker Brahms)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. Januar 2023 | 07:30 Uhr

65 Kommentare

Simone am 22.01.2023

@hilflos
Feldwebel in der Armee eines Unrechtsstaates passt doch zu ihren sonstigen Aussagen hier, in denen sie sich ja aus meiner Sicht gerne mal undemokratisch äußern.

Was ist für sie als ehemaligen NVA Soldaten so schwer daran zu verstehen, dass Soldaten rechtmäßige Befehle zu befolgen, oder die Folgen ihrer Weigerung zu tragen haben?

Simone am 22.01.2023

@Susanna
Lenken sie mal bitte nicht ab!
Die Coronaschutzimpfung ist von Soldaten zu dulden.
Wer sich als Soldat nicht impfen lässt begeht somit ein Dienstvergehen das zu ahnden ist.

Ansonsten lassen sie ihre Zahlen mal stecken. Ich bin mir sicher, dass das RKI ihre Interpretation dieser Zahlen in keinster Wiese teilt.

Schon klar, dass ihrer Meinung nach lediglich die querschwurbelnde Extremistenfraktion befugt ist eine Aussage zur Wirkung und dem Nutzen der Impfung abzugeben.

Komisch, dass so ziemlich jeder Staat auf der Welt das anders sieht als sie. Aber das können sie sicher auch wieder mit einer Verschwörungstheorie entkräften.

Ines W. am 22.01.2023

@Xuchilbara:
Und warum vereinfachen sie dann einen komplexen Vorgang selbst und tun so, als dürfe ein Selbst darüber entscheiden, ob er einen rechtmäßigen Befehl ausführt oder nicht?

Mehr aus Altmark und Elb-Havel-Winkel

Kultur

Ein aufgeschlagenes Buch aus dem späten 16. Jahrhundert. mit Audio
"Der Ludecus": Das Offizienbuch des damaligen Domdechants und Juristen Matthäus Ludecus kann digitalisiert werden – und für Forschende weltweit wertvoll sein. Bildrechte: Prignitzmuseum Havelberg

Mehr aus Sachsen-Anhalt