Das Landgericht in Dresden
Landgericht Dresden: Hier sind drei Revisionen gegen ein Mordurteil eingegangen. Bildrechte: IMAGO / Robert Michael

Mordprozess Revisionen nach Urteil im Prozess um Tod eines Großenhainers

15. Februar 2022, 16:02 Uhr

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwei Frauen und zwei Männer einen 38-Jährigen aus Großenhain vor zwei Jahren zu Tode gequält haben. Sie wurden wegen Mordes verurteilt. Drei Verurteilte legten nun Revision gegen das Urteil ein.

Nach dem Prozess um die Tötung eines 38-Jährigen aus Großenhain haben drei der Angeklagten Revisionen gegen die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Dresden mit. Zwei Frauen und zwei Männer waren vergangenen Mittwoch des Mordes schuldig gesprochen worden. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass eine 33-Jährige im Sommer 2020 ihren damaligen Freund und ein bekanntes Pärchen zum Mordanschlag auf ihren Ehemann anstiftete und sie diesen gemeinsam ausführten.

Richter sehen Habgier als Mordmotiv

Bei der Witwe und einem 53-Jährigen stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre. Nach Überzeugung der Richter wollte die Ehefrau den Mann, mit dem sie auch im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn lag, loswerden. Die vierfache Mutter, die bereits von einem anderen Mann mit Zwillingen schwanger war, wollte demnach das Trennungsjahr nicht abwarten und die Sterbegeldversicherung in Höhe von 17.000 Euro kassieren. Die Kammer ging deshalb auch von Habgier als Motiv aus.

Verteidigung forderte teilweise Freisprüche

Die vier Deutschen entführten den 38-Jährigen am 13. Juni 2020, die beiden Männer und die Ehefrau quälten ihn dann über Tage in einem Waldstück. Der Mann starb qualvoll nach ein bis zwei Tagen - der genaue Todeszeitpunkt ließ sich nicht mehr feststellen. Seine Leiche war am 19. Juni gefunden worden.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch für die Hauptangeklagte und deren damaligen Freund plädiert, unter anderem wegen Verfahrensfehlern. Bei dem 53-Jährigen forderten deren Anwälte zwölf Jahre Haft wegen seiner Hilfe bei der Aufklärung des Verbrechens und bei dessen Partnerin drei Jahre - wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

MDR (lam)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 15. Februar 2022 | 05:30 Uhr

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