Justiz JVA-Beamte sollen ausländische Gefangene misshandelt haben

10. Juni 2022, 16:24 Uhr

Als ein JVA-Beamter aus Dresden nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz 2018 den Haftbefehl eines irakischen Gefangenen veröffentlichte, empörte das in ganz Deutschland die Öffentlichkeit. Bei den Ermittlungen dazu stieß die Polizei auf eine Chatgruppe, in der es um Gewalt gegen ausländische Gefangene ging. Fünf JVA-Beamte müssen sich deshalb jetzt vor Gericht verantworten.

Wegen Gewalt gegen ausländische Gefangene müssen sich seit Freitag fünf suspendierte Justizvollzugsbeamte vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. Ihnen wirft die Anklage gefährliche Körperverletzung vor. Die Männer im Alter von 31 bis 48 Jahren sollen 2018 wiederholt ausländische Gefangene rassistisch beleidigt, geschlagen und verletzt zu haben, teilte das Amtsgericht Dresden mit. Die Angeklagten waren Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden.

Veröffentlichter Haftbefehl führt zu Chatgruppe

Einer der Angeklagten ist der 43-jährige Dresdner Daniel Z., der mittlerweile im Landesvorstand der AfD Sachsen sitzt. Er hatte 2018 den Haftbefehl gegen einen irakischen Untersuchungsgefangenen veröffentlicht und rechtsextremen Kreisen zugespielt. Auf der Suche nach dem Täter war die Polizei auf den Mobiltelefonen von verdächtigen JVA-Beamten auf mehrere Chatgruppen gestoßen. Darin sollen sie sich über ausländische Gefangene lustig gemacht und sich auch für tätliche Übergriffe gebrüstet haben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft misshandelten drei von ihnen zum Beispiel im Juli 2018 einen Tunesier, der zum Schutz vor Fremd- und Eigengefährdung in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht war. Die Angeklagten, die an dem Übergriff beteiligt gewesen sein sollen - darunter der 43-Jährige -, erklärten, dass sie sich nichts hätten zuschulden kommen lassen.

Kritik an Verzögerung der Gerichtsprozesses

Die Fachberatungsstelle RAA Sachsen (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie) kritisierte "die massive Verschleppung des Gerichtsprozesses". Dies sende "ein deutlich negatives Signal an Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt". Die Betroffenen müssten sich nun viele Jahre später mit Gewalttaten auseinandersetzen, die ihnen angetan wurden. Darüber hinaus sei bekannt, dass einer der Geschädigten aus Deutschland abgeschoben wurde. Seine Perspektive auf die rassistischen Gewalttaten werde im Prozess fehlen.

Die massive Verschleppung Gerichtsprozesses sendet ein deutlich negatives Signal an Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

RAA Sachsen

Mildere Strafen erwartet

Weil zwischen den Taten 2018 und der Gerichtsverhandlung mehr als vier Jahre liegen, rechnen Beobachter mit milderen Strafen für die Angeklagten, als dies vor Jahren der Fall gewesen wäre.

MDR (sth)/epd/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 10. Juni 2022 | 19:00 Uhr

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