Prozess Rechtsmittel eingelegt: Melanie Müller will Urteil nicht akzeptieren
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30. August 2024, 17:00 Uhr
Die Schlagersängerin Melanie Müller will ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes offenbar nicht akzeptieren. Das Amtsgericht Leipzig bestätigte, dass der Verteidiger der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt hat. Müller war vor einer Woche zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden, weil sie bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte und bei einer Durchsuchung Drogen in ihrer Wohnung gefunden wurden. Offen ist noch, ob es in dem Fall in die Berufung oder Revision geht.
Unterschied von Berufung und Revision Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Sprecher des Amtsgericht Leipzig. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Quelle: dpa
Im Prozess hatte das Gericht festgestellt, dass Müller den Hitlergruß gezeigt und in ihrer Wohnung Drogen gefunden wurden. Das Urteil fiel härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Sie hatte lediglich 5.700 Euro Strafe beantragt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, es habe sich um eine harmlose Geste gehandelt, die Müller oft bei Konzerten verwendet habe. Müller selbst wies die Vorwürfe über ihren Anwalt zurück und betonte, sie sei unpolitisch.
MDR (lev)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 30. August 2024 | 15:30 Uhr
kai25099 vor 6 Wochen
Ich sicher kein Freund von Frau Müller, aber verstehen kann ich Sie schon. Nur mal um den Vergleich aufzuzeigen. Ein Herr Ofarim zerstört mit seiner falschen Anschuldigung die Existenz eines Hotel und insbesondere die Existenz eines Angestellten. Er läßt es zu, das in der Öffentlichkeit gegen dieses hotel und dessen Angestellten gehetzt und zu Felde gezogen wird. Als Strafe bekommt er nur 10000 Euro. Frau Müller soll den Hitlergruß gezeigt haben. Okay straftatbestand. Aber damit hat sie anderen Menschen kein Leid angetan. Ihre Strafe ist wesentlich höher als die des Herrn ofarim. Hier wird wieder die nazikeule mit der Judenverfolgung verglichen. In meinen Augen ist die Tat des Herrn ofarim wesentlich härter zu bestrafen, da er als angeblich bekennender Jude dem judenhass Vorschub leistet. Seine mitgläubigen dürfen sich über Reaktionen bei ihm bedanken.
Sharis vor 6 Wochen
Achja, die arme Frau Müller - ganz unschuldig und unwissend tritt sie immer wieder bei Veranstaltungen rechter Gruppierungen auf, skandiert ganz unpolitisch "ZickeZacke" & "Ostdeutschland" und hebt dabei den rechten Arm. Und was ihr derzeitiger Partner so politisch und geschäftlich treibt, ist ihr natürlich bisher auch entgangen.
Von vorn bis hinten unglaubwürdig!