Doppelhaushalt 2019/2020 Rund 38 Milliarden Euro für Sachsen

13. März 2018, 08:08 Uhr

Sachsen plant in den beiden kommenden Jahren Einnahmen und Ausgaben von mehr als 38 Milliarden Euro. Darauf haben sich CDU und SPD geeinigt. Wofür wie viel Geld ausgegeben werden soll, ist noch unklar.

Sachsens Regierung will an seinen Finanzplänen festhalten und weiter Schulden abbauen. Darauf hat sich die schwarz-rote Koalition auf einer Haushaltsklausur in Grimma geeinigt. Die Regierung plant im neuen Doppelhaushalt 2019/2020 demnach mit Einnahmen und Ausgaben von rund 19 bzw. 19,5 Milliarden Euro. Damit ist der Haushalt größer als der zuvor: 2017 waren Einnahmen und Ausgaben von rund 18,6 Milliarden Euro geplant, 2018 rund 18,9 Milliarden.

Kein Stellenabbau vorgesehen

Bei der Klausur haben sich CDU und SPD auf die Eckpunkte für den Doppeletat verständigt. Im Mittelpunkt stehen demnach Bildung, Innere Sicherheit und Digitalisierung. Konkrete Zahlen wollten die Beteiligten noch nicht nennen. Finanzminister Matthias Haß verwies auf gewisse Unsicherheiten bei der Planung. Erst nach der Steuerschätzung im Mai sollen die Zahlen veröffentlicht werden.

Einig sei sich die Regierung aber beim Thema Schuldenabbau. Wie bisher sollen 75 Millionen Euro pro Jahr getilgt werden. Die Personalausgaben sollen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Landes nicht wachsen. Eine Aufstockung der Landesbeschäftigten ist nicht vorgesehen. Allerdings könnte es bei Bedarf Ausnahmen bei der Polizei und an Schulen geben. Stellenkürzungen seien nicht vorgesehen.

Weniger Bürokratie für Kommunen

Auch bei den Investitionen will Sachsen laut Finanzminister Haß seinen bisherigen Weg weiter gehen. Förderprogramme sollen künftig weniger bürokratisch sein. Dabei soll eine Expertenkommission die Regierung beraten. Zudem sei geplant, den Kommunen anstelle von Förderprogrammen mehr zweckgebundene Pauschalen zu überweisen.

Der Sächsische Doppelhaushalt In Sachsen wird seit 1999 alle zwei Jahre ein Doppelhaushalt aufgestellt. Er umfasst alle Ausgaben und Einnahmen des Freistaates Sachsen für zwei Jahre. Das Kabinett entwirft den Haushalt, anschließend wird er in Form eines Gesetzes vom Finanzminister im Sächsischen Landtag eingebracht. Nach Beratungen wird der Haushalt dann im Plenum beschlossen und tritt als Gesetz in Kraft.

Quelle: MDR/ms/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 12.03.2018 | 17:00 Uhr in den Nachrichten

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