Werbung bei Prime Video Verbraucherzentrale Sachsen will Amazon verklagen

05. Februar 2024, 13:32 Uhr

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video des Konzerns Amazon für rechtswidrig. Geplant ist deshalb eine Sammelklage gegen Amazon, wie die Verbraucherschützer am Montag mitteilten. Es handle sich um eine "einseitige Anpassung" bestehender Verträge, für die Amazon "eigentlich die Zustimmung seiner Abonnenten hätte einholen müssen", argumentierte die Verbraucherzentrale. Hintergrund ist, dass Amazon angekündigt hat, von diesem Montag an "in begrenztem Umfang" Werbung in Filmen und Serien seines Video-Streamingangebotes zu schalten.

Logo der App von Amazon Prime Video auf der Seite des Apple App Stores auf einem iPhone.
Abonnenten, die Amazon Prime Video weiterhin werbefrei nutzen wollen, müssen künftig einen Aufpreis zahlen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Rüdiger Wölk

Verbraucherschützer bieten Möglichkeit zur Sammelklage

Kunden, die das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchten, können gegen Aufpreis ein zusätzliches Abo abschließen. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen weiter mitteilte, können Betroffene sich bei der Sammelklage anmelden, sobald diese eingereicht ist. Im Erfolgsfall bekämen sie dann ihre Kosten zurückerstattet.

"Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr", erklärte der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, Michael Hummel, und bezieht sich auf den Aufpreis für die Werbefreiheit. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren könne sich das durchaus lohnen. Man rechne mit mehreren Jahren Verfahrensdauer und informiere, sobald sich betroffene Kunden einer Sammelklage anschließen können.

Die Stiftung Warentest hat die neue Werbung bei Amazon Prime Video ebenfalls als rechtswidrig eingestuft.

MDR (lam)/AFP

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Radioreport | 05. Februar 2024 | 13:00 Uhr

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