Mahngebühr Verbraucherzentrale Sachsen will gegen Zalando Sammelklage einreichen

17. Oktober 2023, 05:00 Uhr

Die Sächsische Verbraucherzentrale klagt gegen den Onlinehändler Zalando. Grund sind Mahngebühren, die bei Zalando fällig werden, wenn Kunden zu spät bezahlen. Wer nicht fristgemäß die Rechnung begleicht, erhält mit der zweiten Mahnung per E-Mail die Aufforderung, eine Strafe von 5,30 Euro zu zahlen.

Zalandolieferant
Wer bei Zalando bestellt und zu spät zahlt, erhält schnell eine Mahngebür. Die Verbraucherzentrale sieht das kritisch und ruft Betroffene auf, sich einer Sammelklage anzuschließen. (Symbolbild) Bildrechte: imago/Sven Simon

"Wir halten diese Gebühren für unzulässig", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering."

Erstmals Klage nach neuem Recht

Die Verbraucherzentrale nutzt dafür die erst kürzlich in Kraft getretene neue Sammelklage nach EU-Verbandsklagerichtlinie. Wer sich der Klage als Betroffener anschließen will und vor dem 13. Oktober 2023 eine entsprechende Mail erhielt, kann dieses in der ersten Phase der Sammelklage über ein Online-Formular tun. Im zweiten Schritt nach Einreichung der Klage können sich alle Interessierten anschließen. Die Beteiligung ist kostenfrei, da die Verbraucherzentrale Sachsen Risiko und Kosten trägt.   

MDR (mad)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 16. Oktober 2023 | 19:00 Uhr

Mehr aus Sachsen

Eine ältere und eine Jüngere Frau auf einem Zweier-Fahrrad 3 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK