Service Verbraucherschützer warnen vor Düsseldorfer "1N Telecom"
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03. August 2023, 10:21 Uhr
Ein Telekommunikationsunternehmen aus Düsseldorf schreibt ungefragt Telefonkunden an. Die Verbraucherschutzzentrale Sachsen warnt vor dem vorschnellen Unterschreiben von Vertragsangeboten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien getäuscht und zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert worden, wenn doch kein Vertragswechsel zustande kommt. Sie glaubten zunächst, die Deutsche Telekom habe sie kontaktiert.
- Ein Düsseldorfer Unternehmen besteht auf Schadenersatz, wenn kein Vertrag zustande kommt.
- Verbraucherschützer halten Geldforderungen für nicht rechtens und verweisen auf Gerichtsurteile.
- Ein Vertragswechsel beim Telefonanbieter kann sich lohnen, sollte aber individuell in Ruhe geprüft werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) warnt vor dem Geschäftsgebaren des Düsseldorfer Kommunikationsanbieters 1N Telecom. Aktuell würden viele Haushalte in Sachsen Schreiben dieser Firma erhalten. "Darin werden sie zur Kündigung ihres Anschlusses aufgefordert, da die Telekom eine erteilte Kündigung nicht akzeptieren würde." Gemeint ist offenbar die Deutsche Telekom. Laut VZS gingen etliche Verbraucherinnen und Verbraucher davon aus, dass es sich wegen des ähnlichen Namens von Telecom und Telekom um die Änderungen eines bestehenden Vertrages handele.
Die Deutsche Telekom wiederum frage bei den Kunden nach, ob sie wirklich kündigen wollen, erklärt der Leiter des VSZ-Beratungszentrums Dresden, Robert Kluttig, und warnt: Wird ein vorgefertigtes Vertragsangebot der 1N Telecom inklusive Lastschriftmandat unterschrieben zurückgesendet, beinhaltet dies zugleich die Kündigung des bestehenden Vertrages beim bisherigen Anbieter.
Firma fordert Geld bei Nichtzustandekommen eines Vertrags
Wird die Kündigung seitens der Deutschen Telekom - etwa wegen geltender Vertragslaufzeiten oder weil Kunden dies auf Nachfrage doch ablehnen - nicht durchgeführt, erhalten Verbraucher wiederum Post von der 1N Telecom GmbH mit einer Schadenersatzforderung von teilweise mehreren Hundert Euro. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch persönlich adressierte und mit der eigenen Telefonnummer versehene Schreiben stets genau prüfen und keinesfalls vorschnell unterschrieben zurücksenden, so die VSZ.
VSZ: Schadenersatzforderung nicht rechtens
Auf Nachfrage erklärte Kluttig: "In sehr vielen uns vorliegenden Fällen ist der Schadenersatzanspruch nach unserer Auffassung nicht berechtigt und juristisch angreifbar." Er verweist auf Gerichtsurteile, die auf Bestreben der Deutschen Telekom und Verbraucherschützer bereits ergangen seien.
In jedem Fall können alle Haushalte ihre Verträge innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen. Dies sollte per Einschreiben Einwurf auf althergebrachtem Weg erfolgen. "Von einer vorschnellen Überweisung ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage wird dringlich abgeraten", so die VZS. Sollte die bisherige Rufnummer bereits auf die 1N Telecom portiert, also übergegangen sein, müssen Verbraucher diese Portierung bei ihrem bisherigen Anbieter separat stornieren.
Rat: Vor Vertragswechsel Angebote in Ruhe prüfen
Von einem Anbieterwechsel rät die VSZ aber nicht grundsätzlich ab. "Ob sich ein Anbieterwechsel aus Kostengründen lohnt, hängt immer vom individuellen Tarif – heißt: Preis – und Leistungsvergleich beider Anbieter ab." Das sollten Verbraucher in Ruhe prüfen und nicht vorschnell Werbeangebote unterschreiben.
Kein Kontakt zu Düsseldorfer Anbieter
Auf die Frage, ob die N1 Telecom überhaupt Telefonverträge anbietet, heißt es von den Verbraucherschützern: "Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen kann, Stand 2. August, diese Frage nicht beantwortet werden."
Laut eigener Homepage hat N1 Telecom 5.000 Firmenkunden und mehr als 100.000 Privatkunden. Eine Kontaktmöglichkeit für Medienanfragen bietet die Firma nicht, sodass MDR SACHSEN keine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Verbraucherschützer einholen konnte.
Kontakt zur Verbraucherschutzzentrale Auskünfte und individuelle Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen geben alle Verbraucherzentralen. Für sächsische Standorte können unter Tel. 0341/696 2929 Termine vereinbart werden.
MDR (lam)