Ein Kameramann filmt im Saal des Hotel Pfiffelburg während des Landesparteitags der AfD.
Gerichtsurteil: Die AfD muss Journalisten des Politikmagazins "Monitor" zulassen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Landesparteitag "Monitor" gegen AfD: Journalisten dürfen auf Parteitag drehen

17. November 2023, 19:21 Uhr

In Pfiffelbach im Weimarer Land hat am Freitagnachmittag der Landesparteitag der AfD begonnen. Zuvor entschied das Landgericht in einer mündlichen Verhandlung, dass die Partei Journalisten vom Politikmagazin "Monitor" den Zutritt gewähren muss.

Das ARD-Magazin "Monitor" darf beim Landesparteitag der Thüringer AfD in Pfiffelbach (Weimarer Land) drehen. Das hat das Landgericht Erfurt am Freitag entschieden. Die mündliche Verhandlung war auf Antrag der AfD kurzfristig anberaumt worden.

Am Donnerstag hatte das Gericht auf Antrag des für "Monitor" zuständigen Westdeutschen Rundfunks (WDR) eine einstweilige Verfügung gegen die AfD beschlossen und festgelegt, dass die Partei den Journalisten Zugang zum Landesparteitag in Pfiffelbach im Weimarer Land verschaffen muss. Die AfD hatte Widerspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung gefordert.

Auslöser war die Entscheidung der Partei, "Monitor" nicht zum Parteitag zuzulassen. Andere Medien sind dagegen zugelassen, darunter auch MDR THÜRINGEN. Co-Landessprecher Stefan Möller hatte auf der Plattform X geschrieben, es entspreche dem Interesse der Partei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, "wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann". Möller schrieb auch von "plumper Stimmungsmache" durch "Monitor".

AfD berief sich auf Akkreditierungsfrist

In der mündlichen Verhandlung berief sich die Verteidigung der AfD unter anderem auf die Akkreditierungsfrist, die das ARD-Magazin nicht eingehalten habe. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist für eine Kurzberichterstattung eine Frist von mindestens zehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung vorgesehen. Das Magazin habe sich aber erst am 13. November und damit zu spät angemeldet. Insgesamt seien 15 Journalisten akkreditiert, darunter das ZDF und der MDR. Bei weiteren Akkreditierungen komme es zu Platzproblemen.

Ein Gerichtssaal mit Menschen rechts und links.
Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt am Freitag. Bildrechte: MDR/Jana Hildebrandt

Ferner gab die Verteidigung der AfD an, dass beim Magazin "Monitor" mit diffamierenden Berichten zu rechnen sei. Das sei bereits in der Vergangenheit so gewesen und habe zu Nachteilen von Parteimitgliedern unter anderem am Arbeitsplatz geführt. "Wir wissen, was kommt. Herr Restle - der will nicht berichten, der will diffamieren", so der Verteidiger. In dem Eilverfahren stellte die AfD zudem mehrere Befangenheitsanträge gegen die beisitzenden Richter am Landgericht.

Die Verteidigung des WDR berief sich ihrerseits auf das Presserecht. Mit Blick auf die Frist wies der Verteidiger darauf hin, dass die AfD bereits vor fünf Tagen hätte mitteilen können, dass der Platz nun nicht ausreiche. Diese Begründung habe die AfD erstmals am Freitag eingebracht. Bis zur mündlichen Verhandlung sei vonseiten der AfD immer nur die Tendenz der Berichterstattung moniert worden.

Fall auch vor dem Verfassungsgerichtshof

Zudem beschäftigte sich am Freitag auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit dem Fall. Die AfD Thüringen, die vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, hatte sich beschwert, nicht angehört worden zu sein und sich deshalb an das Gericht gewandt.

Die Verfassungsrichter gaben dem Antrag der Partei auf eine einstweilige Anordnung statt und setzten die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts bis zur aktuellen Entscheidung des Landgerichts am Freitagnachmittag aus.

Das Verfassungsgericht betonte in seiner Mitteilung zugleich: "Der Verfassungsgerichtshof hat keine Entscheidung darüber getroffen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Presse ein Zugang zu Parteitagen ermöglicht werden muss oder versagt werden kann." Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Stefan Möller, Mitglied im Vorstand des Landesverbands der AfD Thüringen, spricht mit Journalisten während des Landesparteitags der AfD.
AfD-Landessprecher Stefan Möller im Gespräch mit Journalisten auf dem Landesparteitag am Freitag. Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Möller kündigte am Freitag weitere juristische Schritte an. "Damit ist nicht Schluss", sagte er. "Die Frage, ob man Hausrecht hat oder nicht, die möchten wir grundsätzlich geklärt haben." Er ließ sich in Pfiffelbach das Gerichtsurteil von den "Monitor"-Journalisten zeigen.

AfD stellt Liste für Landtagswahl auf

Die Thüringer AfD stellt auf ihrem Parteitag in Pfiffelbach die Kandidaten für die Landtagswahl auf. Designierter Spitzenkandidat ist der Landesvorsitzende Björn Höcke. Für Platz zwei der Landesliste ist der Co-Vorsitzende Stefan Möller vorgeschlagen worden.

Auf Platz drei soll die frühere Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal gewählt werden. Der Landesvorstand hatte gemeinsam mit den Kreis-Vorsitzenden eine Liste mit Wahlvorschlägen erarbeitet.

MDR (jhi/sar/mm), dpa

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 17. November 2023 | 19:00 Uhr

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