Landespolitik Was passiert, wenn in Thüringen kein Haushalt für 2024 beschlossen wird?

14. September 2023, 06:49 Uhr

Bis Jahresende muss das Haushaltsgesetz für 2024 vom Thüringer Landtag beschlossen werden. Was passiert, wenn das nicht klappt, und warum wäre das problematisch?

MDR Redakteurin Carmen Fiedler
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Am Donnerstag wird der Haushaltsgesetz-Entwurf 2024 der rot-rot-grünen Landesregierung im Thüringer Landtag beraten. Es ist das wichtigste Gesetz vor der Landtagswahl und es hat keine Mehrheit. Scheitert es, hätte dies enorme wirtschaftliche, soziale und politische Auswirkungen.

Nach den parlamentarischen Regeln wird das Gesetz nur in einer ersten Beratung diskutiert. Danach überweisen die Abgeordneten den Entwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss, der dann eine Beschlussempfehlung für das Parlament erarbeitet.

Der Plenarsaal während der Sitzung des Thüringer Landtags
Der Thüringer Landtag muss über das Haushaltsgesetz abstimmen. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Martin Schutt

Diese Beschlussempfehlung bildet dann, nach der Anhörung der Betroffenen, die Grundlage für die abschließende zweite Beratung im Landtag, die voraussichtlich im Dezember stattfinden wird. Erst dann soll der Haushalt - nachdem über die üblichen und oft zahlreichen Änderungsanträge abgestimmt wurde - vom Landtag verabschiedet werden.

Thüringer Regierungskoalition fehlt Mehrheit

Soweit der Plan. Das bekannte Problem dabei: Der Thüringer Regierungskoalition aus Linke, SPD und Grünen fehlen seit der Landtagswahl 2019 vier Stimmen. Zwar genügt eine einfache Mehrheit, das heißt, es zählen allein die Ja-Stimmen im Verhältnis zu den Nein-Stimmen, Enthaltungen bleiben außen vor.

So wurde zum Beispiel der laufende Haushalt für 2023 von Rot-Rot-Grün dank der Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen. In den beiden Jahren davor hatte sie sogar zugestimmt. Die FDP stimmte immer dagegen - ebenso wie die AfD, auf deren Stimmen die Linkskoalition aber ohnehin nicht angewiesen sein will.

Aktuell lehnt die Opposition den Haushaltentwurf der Regierung kategorisch ab. Sowohl CDU und FDP als auch AfD haben den Entwurf bereits im Vorfeld hart kritisiert. Vor allem wird bemängelt, dass die Ausgaben auf 13,76 Milliarden Euro steigen sollen. Das sind 700 Millionen mehr als 2023. Dafür sollen Rücklagen des Landes von rund einer Milliarde Euro vollständig aufgebraucht werden.

Wir sagen dann Nein.

Thomas Kemmerich FDP-Gruppenchef im Thüringer Landtag

Vorerst bleibt CDU-Fraktionschef Mario Voigt bei diesem Konfrontationskurs: "Das, was die Regierung vorgelegt hat, ist ein Haushalt 'nach mir die Sintflut' und das geht nicht", sagte er im Gespräch mit MDR THÜRINGEN. Ähnlich FDP-Gruppenchef Thomas Kemmerich. In der jetzigen Form sei der Etatentwurf nicht zustimmungsfähig, sagte er auf Nachfrage: "Dem stimmen wir nicht zu. Wir sagen dann Nein." Zuvor hatte er wie vor einem Jahr sinngemäß erklärt, dass notfalls kein Haushalt besser sei als das, was die Regierung vorgelegt habe.

Doch was würde passieren, wenn tatsächlich kein Haushalt für 2024 in Thüringen beschlossen werden sollte? Im Gesetzentwurf ist gleich zu Beginn das Ziel eines Haushalts formuliert: "Er bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und ermächtigt die Verwaltung, Einzahlungen anzunehmen, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen."

Durch "vorläufige Haushaltsführung" kann Verwaltung weiterarbeiten

Das heißt: Ein Haushalt hält ein Land arbeitsfähig. Für den Notfall, dass es keine Mehrheit gibt, ist in der Landesverfassung eine Notfallklausel eingebaut. Dann tritt mit Artikel 100 eine "vorläufige Haushaltsführung" in Kraft. Sie ermögliche dem Land, "alle laufenden Verpflichtungen zu erfüllen", heißt es denn auch auf der Website des Thüringer Landtags.

Die Verwaltung könnte also weiterarbeiten, das Land handlungsfähig bleiben und laufende Verpflichtungen würden erfüllt werden. Doch der Artikel 100 schreibt vor, dass lediglich gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen und gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten sind. Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen können nur dann fortgesetzt werden, wenn die Beträge dafür bereits bewilligt sind. Das bedeutet, dass lediglich der Status quo verwaltet wird.

Neue Investitionen oder neue Programme wären nicht möglich, es dürften keine neuen Stellen ausgeschrieben werden. Zudem werden Fördersummen in der Regel nur zu einem Teil in Monatsscheiben ausgezahlt. Man würde nur noch verwalten, nicht mehr gestalten. Alle Entscheidungen träfe allein die Finanzministerin.

Vereine und Verbände fordern beschlossenen Haushalt

Das wollen unter anderem Vereine und Verbände unbedingt verhindern. Sie haben sich extra zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um gemeinsam an die Thüringer Landespolitik zu appellieren, zügig einen Haushalt für das kommende Jahr aufzustellen.

"Ohne einen Haushalt dazustehen, gefährdet schlicht und ergreifend die Arbeit von Verbänden, von Bildungseinrichtungen, erschwert die Arbeitsmarktpolitik, macht strukturpolitische Maßnahmen unmöglich und das ist eine große Gefahr", sagte Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen. Denn ohne Unterstützung des Landes würde es viele Projekte, zum Beispiel in Sport- oder Kulturvereinen, nicht geben.

Auch die Wirtschaftsverbände sind besorgt. So sagte der Präsident der Industrie - und Handelskammer (IHK) Erfurt, Dieter Bauhaus, MDR THÜRINGEN: "Ein nicht bestätigter Haushalt ist eine zusätzliche Bremse zu den ohnehin schon schwierigen Bedingungen in diesem Land."

Politikwissenschaftler verweist auf Faktor Landtagswahl

Der Politikwissenschaftler Torsten Oppelland von der Friedrich-Schiller-Universität Jena teilt diese Bedenken: "Eine vorläufige Haushaltsführung würde bedeuten, dass die Regierung im Prinzip weiterarbeiten könnte, aber sehr eingeschränkt." Käme vor der Wahl kein Haushalt zustande, wäre das eine Katastrophe, "vor allem für all die Akteure, die von den Zuwendungen abhängig sind". Damit sind nicht nur Vereine und Verbände, sondern auch die Kommunen gemeint. Also im Grunde all die Lebensbereiche, in denen der Alltag stattfindet.

Prof. Dr. Torsten Oppelland
Politikwissenschaftler Torsten Oppelland: Regierung könnte ohne beschlossenen Haushalt nur sehr eingeschränkt arbeiten. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Bodo Schackow

Was Vereine, Verbände und die Wirtschaft zusätzlich besorgt: Am 1. September 2024 wird ein neuer Landtag gewählt. Politikwissenschaftler Oppelland: "Nach allen Umfragen wird die Regierungsbildung in Thüringen wieder sehr schwierig." Ein Haushalt könne aber erst dann aufgestellt werden, wenn eine neue Regierung gebildet sei.

Danach schlössen sich noch die Parlamentsberatungen mit den nötigen Anhörungen an. Im Ergebnis, so Oppelland, werde der Haushalt für 2025 wahrscheinlich bestenfalls im Frühjahr 2025 beschlossen sein. Würde also der Etat 2024 scheitern, müsste das Land mit etwa eineinhalb Jahren vorläufiger Haushaltsführung existieren.

Wir brauchen einen Haushalt.

Torsten Oppelland Politikwissenschaftler

Der Politologe sagt: "Wir brauchen einen Haushalt." Und er fügt hinzu: "Ich hoffe auf die Vernunft der Politik, denn eigentlich müssten sich alle darüber klar sein, dass die Folgen eines Regierens ohne Haushalt im Wahljahr nur der AfD nutzen würden."

Deshalb findet es auch CDU-Fraktionschef Voigt grundsätzlich wichtig, dass es insbesondere für das Wahljahr einen Haushalt gibt: "Da geht es um Infrastrukturinvestitionen, da geht es um die Frage, wie kann man die Wirtschaft unterstützen, da geht es um die Frage, was passiert mit der Bildung und mit dem Gesundheitswesen."

Und dann deutet er an, dass die Union auch in diesem Jahr keine Blockade aufbauen wird: "Wir als CDU-Fraktion gucken uns jetzt erstmal den Haushalt an." Und so gilt das, was derzeit oft in Thüringen gilt: Alles ist offen.

MDR (caf)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 14. September 2023 | 09:00 Uhr

75 Kommentare

Christoph_Strebel am 15.09.2023

Mein Gegenentwurf zum Haushaltsrecht in der Verfassung:
Das H ist ein Gesetz, Verstöße müssen dienstlich, zivil- & strafrechtlich verfolgt werden.
Wer dem Parlament oder der Regierung vorsätzlich o. grob fahrlässig falsche Angaben für den Entwurf des H macht, haftet für den Schaden.
Teile der Stasstsausgaben, die auf langfristigen Gesetzen o. Verträgen beruhen, werden von der Schatzkanzlei als Rechtsverordnung geregelt, gehen nicht in das H ein. Deren Mitglieder werden vom Landtag mit 3/5-Mehrheit gewählt.
Investitionen von erheblichen Kosten werden vom Landtag durch besonderes Gesetz mit 11/20-Mehrheit beschlossen.
Das gleiche gilt für Staatsschulden oder Auflösung von Rücklagen.
Der Ministerpräsident allein bringt das H nach Anhörung der Minister, Parteien usw in den Landtag ein. Er entscheidet allein strittige Fragen & darf dabei nicht unter Druck gesetzt werden.
Der Landtag kann das H nicht gänzlich ablehnen, sondern nur ändern o. ergänzen o. ein anderes H beschließen.

Britta.Weber am 15.09.2023

Tschingis, ich weiß sehr wohl, wie ein Haushalt zustandekommt und wie Minderheitsregierungen funktionieren. Das Prozedere setzt aber voraus, dass es in der Opposition Parteien gibt, die mit Kompromissvorschlägen oder Abänderungen dem Haushalt zustimmen können (was auch im Bund ständig geschieht). Das ist aber hier nicht der Fall. RRG und die Oppositionsparteien sind so weit auseinander, dass es nicht mit einigen Vorschlägen getan ist und keine Einigung möglich ist. Die Regierung muss die Zustimmung zum Haushalt erreichen (was sie mit diesem Entwurf derzeit nicht kann), die Opposition muss gar nichts, sie kann ablehnen. Dass sich RRG verzockt hat, sieht man an der Grundsteuersenkung- die hätte Frau Taubert vielleicht der CDU anbieten sollen als ersten Schritt. Minderheitsregierungen funktionieren nur, wenn es Parteien in der Opposition gibt, die in Teilen mit der Regierung übereinstimmen. Die Minderheitsregierung RRG ist politisch einfach am Ende und sie weiß das auch.

Tschingis1 am 14.09.2023

Werte Britta.Weber
Anhand ihrer Kommentare stelle ich fest, dass sie nicht wirklich wissen, wie ein Haushalt zustande kommt.

Dies wurde doch durch mehrere User bereits erläutert.
Fall sie diesen jedoch kein Glauben schenken wollen, dann lesen sie unsere Thüringer Verfassung und die Geschäftsordnung des Thüringer Landtages. Oder suchen Sie gezielt danach.

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