Thüringer Landtag Linke und Grüne erwägen neue Regeln für Wahl des Landtagspräsidenten
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13. Februar 2024, 15:04 Uhr
Nach der Landtagswahl hat die stärkste Fraktion das Recht, einen Parlamentspräsidenten vorzuschlagen. Sollte das die AfD sein und deren Kandidat nicht gewählt werden, könne sich der neue Landtag nicht konstituieren und damit auch keinen Ministerpräsidenten wählen, so die Grünen. Deshalb wollen sie die Geschäftsordnung des Landtags ändern.
Die Fraktion von Linken und Grünen in Thüringen schlagen neue Regeln für die Wahl des Landtagspräsidenten vor. Madeleine Henfling von den Grünen sagte MDR THÜRINGEN, sollte die AfD im nächsten Landtag die stärkste Fraktion sein, habe sie auch das Vorschlagsrecht für das Amt des Parlamentspräsidenten.
Sollte dieser Kandidat nicht gewählt werden, könnte sich der Landtag nicht konstituieren und auch keinen Ministerpräsident wählen.
Vorschlagsrecht für alle Fraktionen gefordert
Laut Henfling sollte daher künftig nach einem gescheiterten Wahldurchgang jede Fraktion das Recht bekommen, einen Kandidaten aufzustellen. Dafür müsste die Geschäftsordnung des Landtags geändert werden. Das sei mit einfacher Mehrheit möglich.
Ähnlich äußerte sich André Blechschmidt von der Linken. Es wäre auch möglich, die Geschäftsordnung noch in dieser Legislatur zu ändern, sagte Blechschmidt.
Dorothea Marx von der SPD hält es zwar ebenfalls für denkbar, das Wahlverfahren zu ändern. Dann müsse es dafür aber auch eine Mehrheit im Landtag geben, sagte Marx.
Im Moment sei sie hier pessimistisch. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung bräuchte für eine Änderung der Geschäftsordnung Stimmen von der Opposition.
Opposition sieht den Vorschlag kritisch
Andreas Bühl von der CDU sieht den Vorstoß von Rot-Rot-Grün allerdings kritisch. Wenn im neuen Parlament der Kandidat der stärksten Fraktion nicht gewählt werde, dann müsse sich der Landtag ohnehin mit der Frage beschäftigen, ob nicht auch andere Fraktionen ein Vorschlagsrecht hätten, sagte Bühl. Dafür müsse nicht im Voraus die Geschäftsordnung geändert werden.
Laut Bühl sollte zunächst die Landtagswahl abgewartet werden. Vorher schon die Regeln der Geschäftsordnung zu ändern, halte er für schwierig.
Skeptisch äußerte sich auch Robert-Martin Montag von der FDP. Nicht die Geschäftsordnung des Landtags müsse geändert werden, sondern die Politik, die dazu führe, dass sich viele Menschen abwendeten.
Torben Braga von der AfD wies die Pläne für ein neues Verfahren zur Landtagspräsidentenwahl ebenfalls zurück. Das sei ein Bruch mit der langen Tradition, dass die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten stelle.
Damit werde nur das Ziel verfolgt, eine unliebsame Opposition auszugrenzen. Solche Pläne müsse jeder Demokrat ablehnen, so Braga.
MDR (gh)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 13. Februar 2024 | 13:00 Uhr