Insolvenzverwalter Volker Reinhardt vor dem Gebäude des FC RWE
Insolvenzverwalter Volker Reinhardt muss Zehntausende Euro an den Fußballverein Rot-Weiß Erfurt zurückzahlen (Archivfoto). Bildrechte: IMAGO / Bild13

Gerichtsurteil Insolvenzverwalter muss Rot-Weiß Erfurt mehr als 80.000 Euro zurückzahlen

16. November 2022, 14:35 Uhr

Mehr als vier Jahre nach dem Insolvenzantrag des FC Rot-Weiß Erfurt hat das Landgericht die Vergütung des Insolvenzverwalters erheblich zusammengestrichen. Das Urteil ist endgültig.

Rechtsanwalt Volker Reinhardt muss als Insolvenzverwalter von Rot-Weiß Erfurt etwa 83.000 Euro zurück in die Insolvenzmasse des Vereins zahlen. Es handelt sich nach Angaben der "Thüringischen Landeszeitung" (TLZ) um etwa die Hälfte dessen, was Reinhardt für seine zehnwöchige Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter vom Amtsgericht Erfurt zugesprochen bekommen hatte.

Urteil kann nicht mehr angefochten werden

Das Landgericht urteilte jetzt laut TLZ, dass Reinhardt das Vermögen des Vereins zu hoch taxierte. Zum Zeitpunkt des vorläufigen Verfahrens seien statt 1,1 Millionen Euro nur knapp 580.000 Euro als Masse vorhanden gewesen.

Im Insolvenzverfahren bemisst sich die Vergütung des Verwalters nach dem vorhandenen Vermögen. Der Beschluss des Landgerichts ist den Angaben zufolge rechtskräftig. Eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof sei nicht zugelassen.

MDR (rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. November 2022 | 09:30 Uhr

14 Kommentare

Hobby-Viruloge007 am 17.11.2022

Es handelt sich bei dem strittigen Betrag um die Vergütung im vorläufigen Verfahren. Es gibt noch eine Vergütung im Hauptverfahren.

Man könnte Herrn Reinhardt ja mal Fragen, ob er mit dem Wissen von heute das Verfahren nochmal annehmen würde. Wenn man sich ansieht was in dem Umfeld an Gerichtsverfahren gelaufen ist, die Kanzlei hat sich in dem Zeitraum aufgespalten und die Reputation seiner Kanzlei in Thüringen wurde nicht gesteigert ....

MikeS am 16.11.2022

Ich weiß gar nicht, warum hier alle über den IV rumheulen. Den haben doch die Gläubiger bestimmt (oder nicht abgewählt). Es ist auch nicht bewiesen, ob die Berechnungen des Landgerichts in Ordnung sind. Aber die sind nun mal die letzte Instanz. Oder kennt jemand das Urteil? Dort sitzen nämlich keine ausgewiesenen Insolvenzrechtler. Die juristischen Fachleute für Insolvenzen sitzen bei den Amtsgerichten.

Hubert am 16.11.2022

Da wird einem schwarz vor Augen, wieviel ein Insolvenzverwalter an einen insolventen Club verdienen kann oder verdient, für 10 Wochen Tätigkeit🤦‍♂️.

Ein normaler sterblicher muss für diese Summen lange, lange buckeln.
Ein Verein, der insolvent ist und finanziell am Boden liegt, muss dann auch noch die Anwälte bezahlen.

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