Stefan Möller, AfD-Landessprecher in Thüringen
Der Vize-Chef der Thüringer AfD-Fraktion, Stefan Möller, kritisierte die Entscheidung der Verfassungsrichter. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Bundesverfassungsgericht Niederlage für Thüringer AfD vor Gericht: Härtefall-Regelung für ausreisepflichtige Ausländer bleibt

06. Oktober 2023, 14:11 Uhr

Die Verfassungsbeschwerde der AfD-Landtagsfraktion gegen die Härtefallkommission für Flüchtlinge in Thüringen ist gescheitert. Die Richter in Karlsruhe bewerteten die Beschwerde am Freitag als nicht begründet. Die Thüringer AfD-Fraktion kritisierte die Entscheidung. Die Härtefallkommission kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen, auch wenn sie offiziell ausreisen müssten.

Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat am Freitag eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Es lehnte eine Verfassungsbeschwerde zur Flüchtlings-Härtefallkommission als unbegründet ab. Mit der Beschwerde hatte sich die AfD gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2020 gewandt. Laut diesem darf eine oberste Landesbehörde anordnen, dass einem ausreisepflichtigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn die Härtefallkommission der Landesregierung sie darum bittet.

Bundesverfassungsgericht: Urteil aus Thüringen zulässig

Nach Einschätzung der Karlsruher Richter ist dieses Urteil zulässig. Auch sei der Verfassungsgerichtshof in Thüringen nicht verpflichtet gewesen, seine Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, argumentierte das Gericht. Auch sei die Entscheidung in Thüringen nicht willkürlich gefallen und der Anspruch der Fraktion auf rechtliches Gehör sei nicht verletzt worden.

Die AfD-Fraktion um ihren Chef Björn Höcke hatte in ihrer Klage die Entscheidungsbefugnisse und Zusammensetzung der Kommission infrage gestellt. Unter anderem hatte sie bemängelt, dass sich über gerichtliche Entscheidungen hinweggesetzt werden könne. Sie hatte auch Zweifel angemeldet, ob die Kommission und ihre Zusammensetzung mit der Verfassung vereinbar seien. Die Weimarer Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs hatten im Dezember 2020 entschieden, dass die Thüringer Verordnung für eine Härtefallkommission für Flüchtlinge nicht gegen die Verfassung verstoße.

Thüringer AfD-Fraktion: Verfassungsgericht vermeidet Prüfung

Die Karlsruher Entscheidung kritisierte die Thüringer AfD-Landtagsfraktion am Freitag. Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Möller sagte, das Bundesverfassungsgericht beschreite "kreative Wege", um eine inhaltliche Prüfung zu vermeiden. Dadurch, dass die Karlsruher Richter lediglich auf das Willkürverbot geprüft hätten, bleibe die Prüfung "möglicherweise verfassungswidriger Entscheidungen aus".

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Weimar. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa

Härtefallkommission ermöglicht Ausreisepflichtigen teilweise Bleiberecht

Die Härtefallkommission kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen, auch wenn sie nach einer Behördenentscheidung eigentlich ausreisen müssten. Die endgültige Entscheidung trifft die oberste Landesbehörde, die inhaltlich nicht an den Vorschlag gebunden ist. Die Arbeit der Kommission, die in Thüringen seit 2005 besteht, basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz. Ähnliche Ausschüsse gibt es in allen Bundesländern - sie basieren auf Gesetzen oder wie in Thüringen auf einer Verordnung der Landesregierung.

In der Zeit von 2005 bis Ende 2022 wurde nach Angaben des Justizministeriums 2.574 Geflüchteten und anderen Ausländerinnen und Ausländern in diesem Härtefallzusammenhang eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Bei 125 abgelehnten Asylbewerbern wurde auch der Härtefallantrag abgelehnt.

MDR (jhi/ls)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. Oktober 2023 | 11:00 Uhr

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