Welthandel EU-Parlament will Verbot von Waren aus Zwangsarbeit
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13. September 2022, 05:00 Uhr
Die EU-Kommission will heute vorschlagen, alle Waren aus Zwangsarbeit vom europäischen Markt zu verbannen. Nicht zufällig kommt die Initiative einen Tag vor der alljährlichen Rede Ursula von Leyens zur Lage der Union. Wie solche Produkte überhaupt nach Europa gelangen und warum eine Umsetzung des Verbots schwierig ist.
- Über den europäischen Binnenmarkt gelangen Produkte, die weltweit durch Zwangsarbeit entstanden sind, in Europa.
- Komplexe Lieferketten machen es schwer, solche Produkte und letztlich Zwangsarbeit zu identifizieren.
- Zusätzlich zu einem Verbot fordern viele EU-Abgeordnete, Unternehmen in die Nachweispflicht zu nehmen.
Das EU-Parlament fordert seit Langem ein Verbot von Waren aus Zwangsarbeit. Das Verbot soll alle Phasen der Herstellung, der Ernte oder des Abbaus eines Produkts bis zu seiner endgültigen Verarbeitung abdecken. Im Juni hatten die Abgeordneten in zwei unmissverständlichen Resolutionen noch einmal angemahnt, die EU-Kommission möge endlich aktiv werde.
Menschenrechte sind nicht käuflich – für kein Geld der Welt.
Denn bereits in ihrer Rede zur Lage der Union vor einem Jahr hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen das Vermarktungsverbot von Produkten aus Zwangsarbeit versprochen: "Wir können niemals hinnehmen, dass Menschen durch Drohungen oder Gewalt gezwungen werden, Waren herzustellen, die dann in Geschäften hier in Europa landen. Wir wollen daher auf unseren Märkten Produkte verbieten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Menschenrechte sind nicht käuflich – für kein Geld der Welt."
Produkte landen im europäischen Binnenmarkt
Besonders im Fokus dabei steht China, wo die muslimische Minderheit der Uiguren zur Zwangsarbeit gezwungen wird. Aber das Phänomen ist kein chinesisches. Moderne Sklaverei ist weltweit verbreitet und bedroht vor allem Menschen, die auf der Flucht sind oder in extremer Armut leben.
Und ihre Arbeit steckt in vielen Produkten, die auch zu unserem Alltag gehören, weiß Anna Cavazzini. Die Grünen-Europapolitikerin leitet den Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments und erklärt: "Weltweit befinden sich 25 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Und viele dieser Menschen stellen Produkte her, die dann bei uns auf dem europäischen Binnenmarkt landen. Man denke an Baumwolle, oder Kaffee oder ganz viele andere Produkte."
Lieferketten erschweren Nachweis von Zwangsarbeit
Künftig sollen Zwangsarbeitsprodukte ohne Ausnahme auf dem europäischen Markt verboten sein. Für die Umsetzung wären die 27 Mitgliedsländer verantwortlich, in Zusammenarbeit beispielsweise Nichtregierungsorganisationen. Wird ein Verstoß festgestellt, muss das Produkt innerhalb von sechs Wochen vom europäischen Binnenmarkt verschwinden.
Das Problem seien die oft sehr komplexen Lieferketten, sagt Bernd Lange. Der SPD-Europaparlamentarier und Vorsitzende im Handelsausschuss kennt die Schwierigkeiten zu beweisen, ob einer der Zulieferer Menschen zur Arbeit zwingt.
Lange erklärt: "Das ist sicherlich keine leichte Aufgabe hier eine vernünftige Zertifizierung hinzubekommen. Aber wir sind dann eben angewiesen auf konkrete Hinweise von Zivilgesellschaft, von der internationalen Arbeitsorganisation."
Es komme auf sehr viel Transparenz an sowie Kooperation zwischen den zuständigen Behörden und den Unternehmen.
Nachweispflicht für Unternehmen
Viele EU-Abgeordnete hätten gern, dass wie in den USA die Unternehmen im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass für ihre Produkte keine Zwangsarbeiter eingesetzt werden. Auch sollten die betroffenen Arbeiter entschädigt werden. Dazu wird es möglicherweise noch Debatten geben. Der Kommissionsvorschlag muss nun vom EU-Parlament und dem Rat der 27 Mitgliedsstaaten angenommen werden, bevor er zwei Jahre später in Kraft treten würde.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. September 2022 | 06:00 Uhr