Studentin mit Laptop und Büchern in einer Küche
Wenn der Traum von der neuen Küche in viel Papierkram endet: Küchenquelle ist insolvent. Bildrechte: IMAGO / photothek

Servicestunde | 07.02.2023 Was Kunden der insolventen "Küchenquelle" wissen müssen

07. Februar 2023, 12:50 Uhr

Die Küchen Quelle GmbH (Herstellermarke "Küchenquelle") ist insolvent. Der Antrag, zur Sanierung läuft, Ausgang ungewiss. Für Kunden, die noch auf Ihre Küche warten, gibt die Verbraucherzentrale Tipps etwa zu Zusatzkosten und neuen Verträgen.

Es sollte eine schöne neue Küche werden und nun ist es bei einigen Kunden vor allem eins: Großer Ärger.

Mit der Insolvenz von "Küchenquelle" gibt es viele Unklarheiten: Teilweise haben Küchenkunden schon hohe Anzahlungen geleistet, wurden aber monatelang nur vertröstet und bekamen nichts geliefert.

Dann gab Ankündigungen, dass geliefert werden kann, allerdings nur gegen Zusatzkosten von zehn bis 30 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Eine Frau im Küchenstudio lässt sich beraten
Auch in Thüringen sind Kunden von der Küchenquelle-Insolvenz betroffen. Bildrechte: imago images / Westend61

Fälle auch in Thüringen

Bei der Verbraucherzentrale Thüringen sind dazu schon Anfragen eingegangen. Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen erklärt: Geschlossenen Kaufverträge bleiben trotz Insolvenz gültig.

Was Verbraucher jetzt tun sollten

  • Küchenkunden, die noch auf ihre Küche warten, sollten die Nachricht des Insolvenzverwalters abwarten, bevor sie zu einem anderen Hersteller ausweichen und dort eine Küche kaufen.
  • Manche Kunden, die ihre Küche schon bezahlt hatten, haben Angebote bekommen, sie für einen Aufpreis nun zu erhalten. Hier raten die Verbraucherschützer: Angebot in Ruhe prüfen! Vermutlich ist es aber die beste Option - denn das Recht von einem bestehenden Kaufvertrag zurückzutreten, besteht bei Insolvenz nicht.
  • Nehmen Kunden das Angebot nicht an, müssen sie abwarten, ob der Vertrag noch erfüllt wird. Falls nicht, kann eine geleistete Anzahlung zur Insolvenztabelle angemeldet werden - heißt im schlimmsten Fall: Keine Küche und keine Erstattung der Anzahlung (denn Privatkunden kommen hier zuletzt an die Reihe)
  • lautet das Angebot, für zehn Prozent des Kaufpreises zurücktreten zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Kunden zahlen das Geld und sind schnell aus dem Vertrag raus
  2. Kunden warten die Abwicklung durch den Insolvenzverwalter ab - teilt der mit, dass das Küchenstudio den Vertrag nicht mehr erfüllen wird, sind auch die Kunden nicht mehr daran gebunden. Das kann sich allerdings über Jahre ziehen.

Küchenmöbel
Aus der Traum von der neuen Küche? Nach der Insolvenz sollten Küchenkunden auf Post vom Insolvenzverwalter warten. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

MDR (ifl)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Vormittag mit Haase un Waage | 07. Februar 2023 | 11:50 Uhr

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