Ein Holzhammer auf Paragrafenzeichen.
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11.08.2019 | 20:35 Uhr Rechtswissenschaftler: Auch Satire muss sich Regeln unterwerfen

Die Satirepartei "Die Partei" hat Ärger mit ihren Wahlplakaten für die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen. In mindestens vier Städten wurden die Plakate, auf denen unter anderem ein brennendes Hakenkreuz zu sehen ist, abgehängt. Die Partei hat deswegen Strafanzeige erstattet. Der Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth spricht im Interview mit MDR SACHSEN von einer möglichen Grenzüberschreitung seitens der Partei.

Herr Wolff, wieviel Kunst ist in Wahlwerbung gesetzlich erlaubt?

Es gibt keine ausdrückliche Regelung, dass Kunst erlaubt ist, sondern es gibt allgemeine Verbote. Die Kunstfreiheit ist grundrechtlich in der Verfassung geschützt, so dass derjenige, der sich auf Kunst stützen kann, grundsätzlich mehr darf, als derjenige, der sich nicht auf Kunst stützen kann. Dabei gibt es im Wesentlichen drei Grenzen. Man darf man keine unzulässige Wahlbeeinflussung vornehmen, man darf den Gegner nicht verunglimpfen und man darf nicht gegen Strafgesetze verstoßen.

Wo sind die aktuellen Fälle der Satirepartei "Die Partei" juristisch einzuordnen?

Wenn eine Satirepartei das Mittel der Satire für die Wahlwerbung nutzt, dann muss es sich schon auch den Regeln unterwerfen, die für den Wahlkampf gelten. Die sind ein bisschen anders, als wenn es sich um Satire auf dem freien Kunstmarkt handelt. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass der Staat im Wahlkampf mehr hinnehmen muss. Das gilt insbesondere auch für die Staatsschutzdelikte. Bei der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole sind wir aus historischen Gründen eher nervös. Das sollen wir eigentlich nicht, da lassen wir allein den formalen Gebrauch dieser Symbole nicht zu, auch im allgemeinen Meinungskampf nicht.

Was heißt das jetzt?

Nach meiner persönlichen Einschätzung überschreitet das persönliche Plakat die Grenze. Das Verfassungsgericht sagt, die Grenzüberschreitung muss im Wahlkampf deutlich und erheblich sein. Ich denke, dass dies in dem Fall mit dem Hakenkreuz gegeben ist. Ich glaube, das Plakat mit dem Hakenkreuz ist unzulässig, es handelt sich um verfassungswidrige Symbole  - die Assoziationen überschreiten die Grenze des zulässigen Wahlkampfes.

Bei dem anderen Fall wäre ich mir nicht ganz so sicher, da geht es nicht um die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Da geht es um eine inhaltliche Frage. Da werden die Religion und auch der Ministerpräsident angegriffen. Beide Institutionen müssen im Wahlkampf schon auch etwas aushalten. Dieses Foto mit der nackten Darstellung und dem verlängerten Penis in Form einer Schlange hat auch einen politischen Aussagegehalt. Es ist ein Grenzfall. Ich denke, dass es die Grenze nicht überschreitet.

Das Interview führte Gabi Kammel.

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 09.08.2019 | 13:05 Uhr

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