Teasergrafik Altpapier vom 29. Juli 2020: Porträt Autor René Martens
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Das Altpapier am 29. Juli 2020 Auch Nazis sind nah am Wasser gebaut

29. Juli 2020, 14:12 Uhr

Der NDR zeigt in seinem Politikreportage-Format für etwas jüngere Leute Ausschnitte aus den polizeilichen Vernehmungsvideos mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder. Ist das “verantwortungslos“? Gibt es einen Erkenntnisgewinn? Außerdem auf der Agenda: “Safetyism“, “4 Blocks“. Ein Altpapier von René Martens.

Rührende Schlüsselerlebnisse

Julian Feldmann ist ein Guter, er ist kürzlich mit dem Leuchtturm-Preis des Netzwerks Recherche ausgezeichnet worden (gemeinsam mit Anton Maegerle und Andrea Röpke, siehe Altpapier) und auch mit dem “Deutsch-Französischen Journalistenpreis“ (gemeinsam mit Robert Bongen und Fabienne Hurst). Mit seinen hartnäckigen Recherchen zum Thema Rechtsextremismus hat er sich viele Feinde gemacht (Altpapier).

Schon bizarr, wenn man so einen verdienten Journalisten plötzlich sagen hört:

“Es ist nicht das einzige Mal, das Ernst während der vier Stunden in Tränen ausbricht. Was uns auffällt: Es scheinen vor allem die Schlüsselerlebnisse zu sein, die ihn rühren (…) Er weint vor allem dann, wenn es um Ereignisse geht, die ihn radikalisiert haben.“

Gemeint ist ein gewisser Stephan Ernst, und die Äußerungen beziehen sich auf Aufnahmen von polizeilichen Vernehmungen mit dem mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes, die Feldmann und seinem NDR-Kollegen Nino Seidel “zugespielt“ wurden. In der neuen Ausgabe von “Strg_F“, dem NDR/funk-Politikreportage-Format für etwas jüngere Leute, zeigen sie nun eine Auswahl aus diesen tränenreichen Bildern. Man ahnt schon, dass hier etwas gewaltig schief laufen wird, als Seidel über die Vernehmungsbilder sagt:

“Ich finde, das sieht ein bisschen aus, wie man sich das so aus amerikanischen Crime-Serien vorstellt.“

Warum zeigt man das? Feldmann wirft das Schlagwort “Dokument der Zeitgeschichte“ in den Raum. Ja, es gibt durchaus einigermaßen selbstreflexive Passagen in dem Beitrag. “Dürfen wir euch den ganzen Kram eigentlich zeigen?“, fragt zum Beispiel Seidel.

Zum Rechtlichen: Der NDR hat ein superduper Justiziariat. Da haben bestimmt ein paar Leute geschwitzt, bis sie die Frage, ob man das zeigen darf, mit Ja beantwortet haben. Die Argumentation im Film lautet: Dadurch, dass die verwendeten Passagen vor Gericht bereits gezeigt wurden, seien sie einer Kleinst-Öffentlichkeit ohnehin bekannt - und einer größeren Öffentlichkeit zumindest in vermittelter Form, weil Medien über diese Bilder berichtet haben.

Unter “ethisch-moralischen“ (Seidel) Aspekten habe man natürlich auch darüber diskutiert. Es handle sich hier ja nicht um ein “Propagandavideo“, sagt Feldmann, anders als die Attentäter von Halle, Christchurch, die solche Videos produzierten, habe Ernst ja im Verborgenen bleiben wollen.

Der Haken, wenn man so will, besteht hier aber darin, dass durch die Art, wie die NDR-Leute das ihnen zugespielte Material aufbereiten, ein Film entsteht, der für Propagandavideos verwendet werden kann. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der mutmaßliche Lübcke-Mörder zumindest sein erstes Geständnis (es gab ja nicht nur eins) derart melodramatisch inszeniert hat, weil er ahnte, dass es bald eine Bühne dafür geben wird.

“Abstoßend und verantwortungslos“ (Stefan Niggemeier, vor allem bezogen auf den “Nizza-Teil“ nach ca. 21 Minuten); “Habt ihr nen Dachschaden?“ (Thomas Knüwer); "Ich habe damit Bauchschmerzen“ (Theodor-Wolff-Preisträger Benjamin Piel) - so lauten Reaktionen von Kritikern bei Twitter. Längere Abhandlungen zum Thema dürften folgen.

Gibt es denn wenigstens einen Erkenntnisgewinn? “Diese Erniedrigung, dieser Kontrollverlust, der hier stattfindet … Was geht hier ab, ne? Das haben wir alles der Politik zu verdanken. Das haben wir auch … Merkel zu verdanken“, sagt der mutmaßliche Täter an einer Stelle. Unter anderem mit Bezug darauf sagt Feldmann, es sei “interessant“, dass Ernst eine “lange Nazi-Karriere in der organisierten Nazi-Szene“ hinter sich habe, die zur mutmaßlichen Tat führende “Radikalisierung“ aber "eigentlich im bürgerlichen Milieu passiert“ sei. Da hat Feldmann einen Punkt, das lässt sich den Bildern, die der NDR hier zeigt, tatsächlich entnehmen. Das hätte sich aber auch auf andere Weise herausarbeiten lassen.

Wohin es führt, wenn künftig öfter Vernehmungsvideos in den Medien auftauchen, ist noch mal eine ganz andere Frage.

Was ist dem Publikum zuzumuten?

Verwandtes Thema: Wie berichtet man über den Prozess gegen den Attentäter von Halle? Wie geht man auf das ein, was der Angeklagte sagt? Das war bereits Thema im Altpapier vom vergangenen Freitag. Mit einigen der u.a. dort wiedergegebenen Argumente befasst sich Michalis Pantelouris bei Übermedien:

“Um hier zwei oft genutzten Scheinargumenten gleich zu begegnen: Es geht nicht darum, ob man hier Nazi-Propaganda 'eine Plattform bietet‘, sondern um einen Strafprozess zu einem Verbrechen. Darüber besteht absolute Einigkeit: Es ist ein Verbrechen, der Nazi ist ein Verbrecher, nichts von dem, was er als Motiv angibt, relativiert das irgendwie. Es geht auch nicht darum, das unkommentiert zu lassen oder nicht 'einzuordnen‘. Es ist kein Sommer-Interview mit einer AfD-Nase, es ist ein Prozess gegen einen Mann, von dem wir wissen, dass er aus Rassenhass Menschen erschossen hat. Was er in dem Video sagt, ist alles grauenhaft. Das ist nicht die Frage. Die Frage ist: Sollen Journalisten ihren Lesern und Zuschauern zumuten, das Grauenhafte selbst zu lesen oder zu hören, auch auf die Gefahr hin, dass irgendwo jemand verwirrt genug ist, es als Aufforderung zu verstehen, es dem Mörder nachzutun?“

Vermutlich hat man sich die Frage zumindest so ähnlich auch bei “Strg_F“ gestellt und mit Ja beantwortet. Womit nicht angedeutet werden soll, dass Pantelouris dem “Strg_F“-Film etwa abgewinnen kann. Folgende maßgebliche Fragen führt er noch ins Feld:

“Was verlieren wir denn, wenn wir den Nazischeiß von dem Mörder nicht zitieren? Wir wissen doch, dass es unmenschlicher ideologischer Dreck ist, den er von sich gibt, wozu da irgendwas minutiös genau wiedergeben? Vor allem, wenn möglicherweise Menschenleben auf dem Spiel stehen? Das kann es doch in der Abwägung auf keinen Fall wert sein, oder? Das ist leider auch nicht so einfach. Wir verlieren so wenig nicht.“

Das lasse ich jetzt mal als Spoiler im Raum stehen, zumal der Text in kompletter Länge nur für Abonnenten zugänglich ist.

Die Regeln des Debattenmarkts

Um “Cancel Culture“ ging es im Altpapier zuletzt vor rund zwei Wochen. Als Synonym für diesen mittlerweile eingeführten Begriff ließe sich auch “Safetyism“ verwenden. In diesem “zumindest in den deutschsprachigen Debatten zum Thema noch wenig benutzten Begriff verdichten sich die ideologischen Konflikte besonders“, schreibt Lukas Hermsmeier in einem inclusive Zwischenüberschriften 15.000 Zeichen langen Zeit-Online-Essay. Er fasst zusammen:

“Der Gegensatz, den die Kritiker (…) aufmachen wollen, ist also folgender: Sie, die liberalen Intellektuellen, fordern einen Raum, in dem sich frei und vernünftig widersprochen werden kann, ohne dass irgendjemand Konsequenzen fürchten muss. Sie fordern den Fortbestand eines (idealisierten) Marktplatzes der Ideen: Mögen die besten Argumente gewinnen. Die anderen hingegen – die Linken? Radikalen? Jungen? – versuchten diesen Raum zu verengen, damit es für sie kuschelig bleibe und sie keinen Widerspruch erdulden müssten. Man könnte es aber auch anders betrachten: Sie, die liberalen Intellektuellen, haben Regeln für das aufgestellt, was sie für eine freie Debatte halten, und damit einen Raum geschaffen, in dem sie sich bislang sehr sicher gefühlt haben. Wer diese Regeln allerdings infrage stellt, weil sie eben nicht für alle gleich funktionieren, nie funktioniert haben – wer also wirklich widerspricht –, stößt sehr schnell an die Grenzen der "freien Debatte". Diesen noch nicht Etablierten des Diskurses wird dann gerne unterstellt, sie wollten die Alten canceln, also mundtot machen, und ihrer nicht nur symbolischen Macht, sondern auch ökonomischen Grundlagen berauben.“

Was an “4 Blocks“ problematisch ist

Clankriminalität gehört zu den Herzensthemen vieler deutscher Medienschaffender. Mit der Frage, inwiefern die preisgekrönte Serie “4 Blocks“ “bei der Darstellung sog. 'Clankriminalität‘ als Form sozialer Konflikte in Einwanderungsgesellschaften zur symbolischen Konstruktion gesellschaftlicher Stereotype beiträgt“, hat sich nun der Soziologe Martin Seeliger in einem Text für pop-zeitschrift.de befasst. Seeliger analysiert in dem zuerst in dem Journal Berliner Debatte Initial erschienenen Beitrag:

“Die Inhalte der Serie transportieren (…) eine grundsätzlich ambivalente Botschaft. Die Inszenierung der Fluchtgeschichte und der (familien-)biografisch erlebten Ausgrenzungserfahrungen, welche im Verlauf der Handlung immer wieder deutlich werden, vermittelt den Zuschauern relevante Informationen über den gesellschaftlichen Zusammenhang, in dem die Protagonisten aus dem Hamady-Clan ihre soziale Position am Rande der Gesellschaft eingenommen und gehalten haben. Diese differenzierte Form der Darstellung wird gleichzeitig durch die stillschweigenden Implikationen der Serie unterlaufen, welche vermitteln, dass das Geschehen im Umfeld der Charaktere die Lebenswirklichkeit arabischer Clans auf repräsentative Weise abbildet.“

Es ließen sich zwar “Ankerpunkte popkultureller Aufklärung erkennen“, aber, so Seeliger:

“Am Ende kann die Serie dem Problem aber gar nicht angemessen sein, und zwar unter anderem, weil sie Clankriminalität und nicht Clannormalität thematisiert – der Großteil der Clanmitglieder kann weder als kriminell, ja nicht einmal polizeibekannt gelten.“

Seeliger macht aber noch ein größeres Fass auf bzw. stellt einige die Fiction-Produktion generell betreffenden Fragen in den Raum:

“(I)nwiefern (ist) eine differenziertere Darstellung unter kulturindustriellen Produktionsbedingungen überhaupt möglich (…)? Wie viele Menschen würden sich denn für eine Serie vorbildlich integrierter Geflüchteter interessieren? Oder vielleicht ließe sich ja auch eine deutsch-syrische Fernsehkommissarin für die polizeiliche Verfolgung baden-württembergischer Steuerflüchtlinge finden? Oder könnte es sogar sein, dass die soziale Konstruktion von Empörung einer medialen Selektionslogik folgt, die letztlich mit einem rassistischen Alltagsbewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten korrespondiert?“

Um es, vielleicht, weiter zuzuspitzen: “Funktioniert“ die Serie bei Publikum und Kritikern nur deshalb?

“Wie weit reicht Erdogans Arm?“

Altpapier-Kollege Christian Bartels kritisiert in seiner Medienkorrespondenz-Kolumne die Berichterstattung über das Mitte des Monats gegen Deniz Yücel in der Türkei verhängte Urteil (siehe Altpapier) - weil beim Begriff “Terrorpropaganda“ allzu oft die Anführungszeichen fehlten. Er schreibt:

"Vielleicht wurde Deniz Yücel ja auch deswegen in Abwesenheit wegen 'Terrorpropaganda‘ verurteilt, weil das türkische Regime darauf vertraut hat, dass der Begriff in Teile des deutschen Nachrichtenstroms unkommentiert und undistanziert einfließen und, sicher nicht bei Yücel-Fans und Erdogan-Gegnern, aber bei anderen im Unterbewusstsein hängenbleiben wird. Auch so funktioniert Framing. Wer Begriffe wie 'Propaganda‘ und 'Terrorpropaganda‘ im Zusammenhang mit türkischen Gerichtsurteilen nicht in Anführungszeichen setzt, verbreitet letztlich selber Propaganda.

“Wie weit reicht Erdogans Arm, fragen sich deutsche Medien“ - das wiederum sagte am Dienstag “Tagesschau“-Moderatorin Kirsten Gerhard. Die Formulierung fiel in einem etwas anderen Kontext - in einem Interview mit der Linken-Politikerin Gökay Akbulut zu “einem der umstrittensten Prozesse der letzten Jahre in Deutschland“, wie wiederum die SZ heute schreibt. Es geht um ein Verfahren gegen Mitglieder der TKP/ML, die in der Türkei als Terrororganisation eingestuft wird, aber in Deutschland und auch in allen anderen EU-Staaten nicht verboten ist. Die SZ schreibt:

"Damit es überhaupt zu einem Prozess vor einem deutschen Gericht kommen konnte, musste das Justizministerium eine sogenannte Verfolgungsermächtigung erteilen. Antonia von der Behrens, Verteidigerin von Müslüm E., spricht deshalb von einer ‚Auftragsarbeit‘ für den türkischen Präsidenten Erdoğan.“

Der Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger betont in einem Thread, dass die Angeklagten letztlich wegen “legaler politischer Arbeit“ zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Nun sind Justizskandale nicht zwingend Altpapier-Themen. Ein medienkritischer Bogen lässt sich dennoch schlagen: Es ist erfreulich, dass “ARD aktuell“ das Thema am Dienstag im Tagesprogramm untergebracht hat, und dass die SZ es heute auf Seite 6 ihrer gedruckten Ausgabe relativ prominent abhandelt.

Altpapierkorb (unbrauchbarer Begriff “Migrationshintergrund“, Angriffe auf Lokaljournalistin in Weiden, Kritik der Monopolkommission an Fußball-Rechtevergabepraxis)

+++ Kia Vahland kritisiert in einem Kommentar für die SZ den Begriff “Migrationshintergrund“ als “unbrauchbar“: “(Er) suggeriert (…) eine Gruppenzugehörigkeit, die keine ist. Niemand wird mit solch einer Staatsangehörigkeit geboren. Gemeint ist von Amts wegen die zugezogene Chinesin ebenso wie der Kölner mit türkischen Eltern. Der syrische Flüchtling gehört dazu und die Saarländerin mit französischer Mutter. Mit sozialen Realitäten hat das Wort nichts zu tun; es verhandelt nach unseliger alter Sitte Blutsverwandtschaft.“

+++ Dass der sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß befindende bayerische Ex-Polizist, der im Zusammenhang mit den “NSU 2.0“-Drohmails festgenommen worden war, auch als Leserbriefschreiber in Zeitungen im Raum Landshut aufgefallen war und 2019 an der Konferenz rechter Medienleute im Bundestag (Altpapier) teilgenommen hatte - das berichten die Welt-Redakteure Ibrahim Naber und Frederik Schindler.

+++ Wie die freie Lokaljournalistin Beate Luber im fränkischen Weiden von Teilnehmern einer pegidistischen Demonstration bei ihrer Arbeit behindert und angegriffen wurde - das beschreibt die Betroffene in einem Interview mit der Drehscheibe.

+++ Die die Bundesregierung beratende Monopolkommission kritisiert in Sachen Fußball-Übertragungsrechte sowohl die DFL als auch das Kartellamt. Letzterem werde “empfohlen, die ökonomischen Auswirkungen der Zentralvermarktung ‚insgesamt systematischer‘ zu erfassen und ‚zur besseren wettbewerblichen Kontrolle‘ die Zuschauer vor solchen Entscheidungen zu befragen, schreibt die FAZ, die vorab ein Gutachten der Monopolkommission zugespielt bekam, das heute veröffentlicht wird. Zwei Ideen der Kommission laut FAZ: “die Vergabe der Rechte für die Live-Berichterstattung eines gesamten Spieltags an einen Anbieter“ sowie “vereinsbezogene Rechtepakete (zum Beispiel alle Live-Spiele des FC Bayern München in einem Angebot)“.

+++ Ebenfalls in der FAZ, allerdings nicht frei online: Matthias Hannemanns Besprechung des “ambivalenten“ Dokumentarfilms “Die Aufseherin – Der Fall Johanna Langefeld“, der heute im Ersten zu sehen ist. Die im Titel genannte Frau war KZ-Wächterin in Ravensbrück und Auschwitz. Hannemann, der den Dokumentarfilm zweimal als “Dokumentation“ bezeichnet, schreibt: “Historiker wie Johannes Schwartz betonen (…), welch prägende Rolle die Oberaufseherin Johanna Langefeld in den Lagern eingenommen habe und dass sie an den Verbrechen beteiligt gewesen sei. Auch sonst wird die Tätigkeit der überzeugten Nationalsozialistin und Antisemitin Langefeld, die sich freiwillig für den Dienst in Frauenlagern gemeldet hatte, keineswegs heruntergespielt (…) Zugleich ist der Film aber fasziniert davon, dass Johanna Langefeld einzelnen Häftlingen geholfen haben soll, erst recht von Aussagen einiger Überlebender, die ob ihrer positiven Erfahrungen mit Langefeld um ein differenziertes Bild bemüht sind.“ Die Stuttgarter Zeitung hat den Film ebenfalls besprochen.

Neues Altpapier gibt es wieder am Donnerstag.

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