Das Altpapier am 2. Dezember 2020 Es wird grundsätzlich
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02. Dezember 2020, 10:58 Uhr
"Mediale Schlachtbank"? Funktioniert Rundfunk wie ein kommunales Wasserwerk? Und drohen Radio Bremen und dem Saarländische Rundfunk die Pleite? Sachsen-Anhalts CDU-Fraktion drückt Fragen um die Öffentlich-Rechtlichen so grundsätzlich auf die Tagesordnung, die schon lange nicht mehr im Fokus standen. Und das in einer vom Bundesverfassungsgericht hochkompliziert "gestrickten" Rechtslage... Ein Altpapier von Christian Bartels.
Inhalt des Artikels:
- Liveticker und Livereportagen aus Magdeburg
- Medienrechts-Experten haben es auch nicht leicht
- "Firewall", "Komplizen der AfD", "Rechtsruckwarner"?
- Altpapierkorb (#Digitalgipfel, Staatstrojaner, neuer MDR-Programmdirektor, Max-Blattkritik, hessische Klassikwelle, schwedische Medienförderung, Haudegen Eumann)
Liveticker und Livereportagen aus Magdeburg
Medienthemen, so spannend bis faszinierend sie auch sein mögen, interessieren vor allem in der Nische. Das gilt für alle Medienthemen außer einem: Beim Rundfunkbeitrag diskutieren alle mit, schon weil ihn ja alle bezahlen müssen. Dieses einzig wahre heiße Eisen des Ressorts entwickelte sich über die vergangenen Tage zum Dauerbrenner (siehe zuletzt Altpapier gestern), und die Beteiligten tun alles, damit es bis zur Weihnachtspause dabei bleibt. Bekanntlich möchte die Magdeburger CDU-Fraktion der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent ab Januar, die ansonsten alle sechzehn Landesregierungen beschlossen oder beschließen werden, nicht zustimmen.
Zur komplizierte Lage lancierte die lokale Tageszeitung Volksstimme am gestrigen Montag einen Online-Liveticker, der um 16.10 Uhr am Nachmittag mit der Information endete, dass die schwarz-rot-grüne Regierungskoalition am Abend weiterverhandeln wolle. Am späteren Abend berichteten dann das ZDF-"heute journal" und die ARD-"Tagesthemen", die ja arg oft über Ähnliches aus ähnlicher Perspektive berichten, ebenfalls live aus Magdeburg über ergebnislose Verhandlungen über eine weitere Verschiebung. Was verschoben werden sollte: die Entscheidung darüber, ob ein Verzicht auf die Abstimmung, der die grundsätzliche Frage sowieso nicht klären würde, die Lösung der Magdeburger Regierungs-Probleme bringen würde. Tief in der Nacht berichtete noch spiegel.de von nichts Neuem.
Innerhalb der Sachsen-Anhalter CDU hatte zuvor die "graue Eminenz", Schatzmeister Karl Gerhold, in einem "flammenden Appell" inklusive Rücktrittsdrohung die so unverbrauchte wie krasse Metapher "mediale Schlachtbank" in die Debatte geworfen. Sie bezog sich freilich auf eine gemeinsame Abstimmung mit der AfD und nicht auf allgemeine Öffentlich-Rechtlichen-Fragen. Davon berichtete die Volksstimme. Den Regierungs-Streit sowieso für so "eskaliert, dass ein Weiterbestehen der Koalition unmöglich erscheint", hält ebd. der stellvertretende Chefredakteur Michael Bock (und rät dann der lokalen CDU, nicht zu "wackeln", weil sie dann noch mehr Glaubwürdigkeit verspielen würde).
Die Welt verbreitete, dass Friedrich Merz, der sich bereits "mäßigend eingeschaltet" habe, der einzige CDU-Bundespolitiker sei, der in Sachsen-Anhalt Gehör finden könnte, und dass Sachsen-Anhalts Grüne zwischenzeitlich den Kompromissvorschlag einer "um ein halbes Jahr verschobenen Beitragserhöhung" (der auch alles andere als leicht zu realisieren wäre) gemacht hätten. Die "Keniakoalition am Abgrund" sieht Stefan Reinecke in der taz (in dessen Artikel ferner die Oberzeile "Streit um Fernsehgebühren eskaliert" auffällt. Das heißt doch "-beitrag"! Offenbar ist der Begriff doch noch nicht in den Herzen aller Sympathisanten verankert ...). Das jüngste ausführliche Interview mit dem immer öfter interviewten CDU-Fraktionschef Markus Kurze (der im verlinkten Welt-Beitrag mit Mainzelmännchen-Mund-Nase-Schutz abgebildet ist), hat Helmut Hartung für die FAZ-Medienseite (€) geführt. Kurze lässt fallen, dass andere Bundesländer anderen Staatsverträgen auch schon mal Zustimmung verweigerten ("NRW hat dem Jugendmedienstaatsvertrag nicht zugestimmt, und Schleswig-Holstein hat gegen den Glücksspielstaatsvertrag votiert"). Und es geht um die zusehends wahrscheinlichere Aussicht, dass die Beitragserhöhungsfrage beim Bundesverfassungsgericht landet:
"Es kann durchaus sein, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Argumente nicht teilt. Doch nur, weil das Risiko besteht, dass wir uns mit unserer Auffassung letztlich nicht durchsetzen, können wir doch nicht unsere Überzeugung aufgeben. Wir haben intensiv diskutiert, die Fakten analysiert und uns mit Experten beraten und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Beitragserhöhung nicht angemessen ist. Solche Entscheidungsprozesse muss die Demokratie aushalten. Es ist aber sicher überlegenswert, ob das Procedere für die Abstimmung über den Beitrag noch zeitgemäß ist: Nach meiner Auffassung schadet es der demokratischen Meinungsbildung, den Landesparlamenten einen Zustimmungsvorbehalt zu geben und ihnen keine Möglichkeit einzuräumen, Veränderungen vorzunehmen."
Medienrechts-Experten haben es auch nicht leicht
Damit zum in dieser Sache viel gefragten Experten Bernd Holznagel, dem Medienrechtler von der Uni Münster (vgl. zuletzt dieses Altpapier). Es lohnt sich, eines der Interviews mit ihm anzuhören, auch weil sich dann zeigt, dass Topjuristen nicht immer alles eloquent aus-erklären können. Ehrlich gesagt, haspelt sich Holznagel ganz schön durch die komplizierte Materie. Im auch verschriftlichten Interview mit dem RBB-"Medienmagazin" sagt er (nachdem er die schöne Allegorie "Ein Rundfunksender funktioniert im Kern so wie ein gemeindliches Wasserwerk" geschöpft hat),
"dass ja auch einzelne Politiker nicht ganz zu unrecht gefragt haben, wenn jetzt das eigentlich nur eine notarielle Beurkundung ist oder nur sehr begrenzte Ablehnungsgründe verfassungsrechtlich zur Verfügung stehen ... warum dann überhaupt ein Parlament mit entscheiden muss. Man muss doch normalerweise denken als Parlamentarier, man hätte den völligen Entscheidungsraum. Ja? Und könnte auch über medienpolitische Fragen entscheiden, wenn es um eine Beitragserhöhung geht. Da ist ein Körnchen Wahrheit drin. Das Problem ist, dass das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungslage eben so gestrickt hat, dass sie ja sich zunächst erst mal nur Spezialisten erschließt. Das muss man leider so sagen."
"Staatsnotariell-legislative Beurkundung" lautet übrigens der Terminus aus Holznagels Stellungnahme für den Medienausschuss im Landtag Sachsen-Anhalt. Ein neueres Interview gab Holznagel gestern Deutschlandfunks "@mediasres". "Praktisch alle Weichenstellungen des Rundfunks sind durch Karlsruhe entschieden worden", sagt er da. Es laufe also darauf hinaus, dass Karlsruhe weiter stricken wird, was durchaus noch vor Silvester geschehen könnte, "wenn das Gericht sozusagen eilig entscheiden will".
Holznagel nimmt an, dass vor allem die kleinen ARD-Mitgliedsanstalten, Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk, oder deren Bundesländer schnell das Verfassungsgericht anrufen würden. Dazu schreibt Claudia Tieschky auf der Seite 2 der Süddeutschen (nachdem sie der Magdeburger CDU attestiert hat, "recht versiert innerhalb des bestehenden Rundfunkrechts" zu argumentieren, und das so, dass sie "keine Angriffsfläche für den Vorwurf einer zu großen AfD-Nähe liefert"):
"In ARD-Kreisen werden nun für den Fall, dass die Beitragserhöhung nicht wie geplant kommt, dramatische Szenarien eines Finanznotstands ausgebreitet. Demnach wäre dann der bewährte interne Finanzausgleich unter armen und reichen Sendern nicht mehr möglich; von Subventionen abhängige Sender wie Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk könnten pleitegehen. Käme es tatsächlich so weit, ginge das zu Lasten der jeweiligen Bundesländer, die für ihre öffentlich-rechtlichen Anstalten haften."
"Firewall", "Komplizen der AfD", "Rechtsruckwarner"?
In der aktuellen Gemengelage fließt also vieles zusammen: einerseits die hochkomplizierte Rechtslage mit Aspekten wie der kaum in Worte zu fassenden öffentlich-rechtlichen Staatsvertrags-Staatsferne-Balance, andererseits aktuelle Wendungen im Licht des kommenden "Superwahljahres", in dem die Groko, die in Berlin regiert, und die noch größeren Koalitionen, von denen eine in Sachsen-Anhalt regiert, gerne andere Mehrheiten bilden wollen. Und das vorm Hintergrund des auch nicht unkomplizierten deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit seinen sehr vielen Vorzügen und seinen vielen Nachteilen. Es wird also grundsätzlich und mangelt auch nicht an grundsätzlichen Stellungnahmen. Es stehe
"der Sieger der Debatte jetzt schon fest: die AfD. Alleine, dass wir diese Debatte führen. Dass es diesen Blogeintrag hier gibt. Dass die unzähligen vorgeschobenen Argumente gegen eine Beitragserhöhung Ernst genommen werden. All das kann bereits als Erfolg einer rechtsextremen Agenda verbucht werden. Eine Agenda, deren Anliegen nicht ein Überzeugen im demokratischen Diskurs sondern die Zerstörung ebendieses Diskurses ist. Eine Agenda, die öffentlich-rechtliche Medien nicht besser, vielfältiger oder digitaler machen, sondern sie abschaffen möchte",
schreibt Leonhard Dobusch im netzpolitik.org-Blogeintrag "Neues aus dem Fernsehrat (68)". Dobusch als eines der bekanntlich nicht sehr zahlreichen wirklich staatsfernen Mitglieder des ZDF-Fernsehrats nennt "die öffentlich-rechtliche Medien ... – zumindest solange sie noch relevante Reichweiten erzielen – eine Firewall gegen mediale Verhetzungs- und Polarisierungsstrategien".
Das ist völlig richtig, einerseits. Andererseits, durch den Reformstau, den zuständige Politik schon seit Jahren vor sich herschiebt (und den auch Dobusch benennt), ist es "verführerisch einfach ... geworden ... , mit einer ablehnenden Haltung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Stimmenfang zu gehen". Das schreibt Diemut Roether in der aktuellen epd medien-Ausgabe. Der nun online verfügbare Text ist also schon vorige Woche erschienen, und dennoch aktuell lesenswert, weil er beschreibt, wie sich "die Debatte über Auftrag und Struktur der Rundfunkanstalten seit Jahren in den Schwanz" beißt:
"Die Sender sagen, sie könnten gar nicht auf einzelne Programme verzichten, selbst wenn sie wollten. Natürlich schreibt ihnen der Staatsvertrag nicht vor, dass sie ihre Programme mit Krimis zupflastern sollen, aber wenn es um Inhalte geht, können die Sender sich auf ihre Programmautonomie berufen und finden auch noch gute Gründe dafür, warum ausgerechnet die Krimis oder eine Serie wie 'Blutige Anfänger' ein wertvoller Beitrag für die Gesellschaft sein sollen. In Wirklichkeit geht es natürlich nur um die Quote. Seit dem Aufkommen der Privaten vor 35 Jahren messen die Öffentlich-Rechtlichen an ihr ihre Akzeptanz. Krimis versprechen seit Jahren zuverlässig hohe Marktanteile, beim ZDF waren unter den zehn meistgesehenen Sendungen des Monats Oktobers neun Krimis ... Genau diese Programmgestaltung macht es denjenigen, die das System eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks eigentlich unterstützen, so schwer, gute Argumente für diesen Rundfunk zu finden."
Warum Roether auf die nicht sehr herausragende Krimiserie "Blutige Anfänger" abhebt? Weil die Sachsen-Anhalt auf die prallvolle ZDF-Krimi-Landkarte setzt.
Nun "geht es darum, wie viel Geld zwei Säulen der Demokratie, ARD und ZDF, erhalten werden", kommentiert Detlef Esslinger auf der SZ-Meinungsseite unter der Überschrift "Komplizen der AfD". Ein paar Nummern kleiner zu argumentieren und die vielfältigen Medienlandschaft insgesamt als eine Säule zu bezeichnen, würde wohl immer noch genug Pathos enthalten. Andererseits argumentiert Michael Hanfeld, alles andere als ein Komplize der AfD, auf der FAZ-Medienseite gegen "Rechtsruckwarner" an.
Die Welt bringt ein Pro und Contra: "Die aktuelle Debatte hat aber auch ein Gutes: Die Intendanten der Sender müssen sehen, dass dies die letzte Warnung sein könnte", schreibt die Pro-Stimme Jörn Lauterbach (während Henryk M. Broders Contra-Stimme auf Kracher à la "Wenn es der Zeitgeist will, wird es bald auch Programme in einfacher Sprache für Rad fahrende Vegetarier geben" setzt). Vielleicht framet die Überschrift "Ist der Rundfunkbeitrag noch zeitgemäß?" von Springers Welt ein wenig, aber dann eher weniger als "Wofür brauchen die Sender immer mehr Geld?" über einem FAQ in Holtzbrincks Tagesspiegel. Darin zeugt die Frage "Worin sind die öffentlich-rechtlichen Sender besonders gut?" außer von Wohlwollen gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen auch davon, dass es so einiges gibt, worin die Öffentlich-Rechtlichen nicht besonders gut sind.
Es wird also immer noch grundsätzlicher. Ob es im Kampf für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der von weit rechts zweifellos grundsätzlich geführt wird und der jetzt Fahrt aufnimmt, eher sinnvoll ist, sich nun hinter die Öffentlich-Rechtlichen, so wie sie sind, zu stellen, oder die vorhandenen, immer mal wieder besprochenen, doch ungelösten Probleme zu benennen, weil differenziertes Argumentieren ja zu den Vorzügen idealtypischer öffentlich-rechtlichen Systeme gehört und gegen Polarisierungsstrategien am besten hilft – auch diese Frage stellt sich nun grundsätzlich. Antwort braucht niemand sofort zu geben. Die Frage wird über die kommenden Tage, Wochen und Monate aktuell bleiben.
Altpapierkorb (#Digitalgipfel, Staatstrojaner, neuer MDR-Programmdirektor, Max-Blattkritik, hessische Klassikwelle, schwedische Medienförderung, Haudegen Eumann)
+++ Deutsche "Digitalgipfel" sind überschaubare Mittelgebirge, und der, der gestern stattfand, fand besonders wenig Medienecho. Markus Beckedahl sucht das Positive: "Einige Panels waren voller Vertriebs-Präsentationen beteiligter IT-Unternehmen, ein echter Dialog über inhaltliche Themen fand selten statt. Das ist natürlich erfreulich transparent in die Richtung, dass damit immer schön offengelegt wird, wer für die Bundesregierung der relevante Ansprechpartner für alle digitalen und netzpolitischen Fragen ist. Aber es zeigt sich auch immer sehr klar, dass gemeinwohlorientierte Positionen außerhalb der engagierten und diesmal mehr beteiligten Wissenschaftler:innen von der Bundesregierung kaum beteiligt werden." +++ Immerhin eine hübsche Anekdote von Angela Merkel, ihrer Waschmaschine und ihrem Mann, die Sonja Álvarez twitterte, fand etwas Echo.
+++ Wenn der aktuellen Groko etwas wichtig ist, dringt sie auf "beschleunigte Umsetzung". Das gilt zum Beispiel für ein neues, nun auch Staatstrojaner enthaltendes Bundespolizeigesetz (netzpolitik.org).
+++ Wow, spielt unser MDR jetzt Champions League? Jedenfalls katapultiere er sich durch die bevorstehende Verpflichtung des Ex-Spiegel-Chefredakteurs Klaus Brinkbäumer als Programmdirektor "publizistisch in eine andere Liga", ist Ulrike Simon bei horizont.net ganz begeistert von der exklusiv gemeldeten Personalie. Anderswo sieht man den "sehr bekannten Journalisten..., der bislang eher nicht mit den Öffentlich-Rechtlichen im Speziellen oder dem Fernsehen im Allgemeinen in Verbindung gebracht wurde" (dwdl.de), skeptischer. "Eine Management-Aufgabe in eine großen ARD-Anstalt ist dann doch etwas Anderes" (meedia.de).
+++ Das schöne Format der durchblätternden Blattkritik neuer Zeitschriften ist längst rar geworden. Aber nun stellt die SZ mal eine an und widmet sich der vom einstigen "Gründungschefredakteur" Andreas Wrede reanimierten Illustrierten Max.
+++ Recht großes Aufsehen erregte im Sommer 2019 die Ankündigung des Hessischen Rundfunks, seinen Radiosender hr2 zur "Klassikwelle" umzumodeln. Für mmm.verdi.de hat sich Andrea Wenzek das inzwischen veränderte Porgtamm angehört: "Die Hörer*innen dürfen am Nachmittag nun drei Stunden lang der klassischen Musik ohne große Unterbrechungen lauschen. Kein reines Klassikgedudel, denn Moderator*innen führen mit 'aktuellen Kulturgesprächen' durchs Programm. Waren die Musikgenres im früheren Tagesprogramm werktags breiter gestreut, hört man Jazz und Weltmusik nun primär am Abend. Neu hinzugekommen ist ein Sendeplatz für Krimihörspiele und ein sonntägliches Gesprächsformat für Prominente ..."
+++ Die dpa will ihren englischsprachigen Dienst runterfahren und "rund 30" von den 70 dort beschäftigten Journalisten kündigen (SZ).
+++ Google und Facebook kooperieren durchaus mit Regierungen. Zum Beispiel in Vietnam tragen sie gerne zur Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit bei, meint Amnesty International (heise.de).
+++ Schweden hatte als erster Staat überhaupt im 18. Jahrhundert (wenn auch zunächst nur kurz) Medienfreiheit in seiner Verfassung verankert und besitzt auch schon längere Erfahrungen mit staatlicher Medienförderung. Könnten Regelungen wie die, dass die jeweiligen Marktführer von Subventionen ausgeschlossen bleiben, als Vorbild dienen? Das fragt die Neue Zürcher Zeitung.
+++ Und in einem "schmucklosen Bau im Ludwigshafener Westen ..., etwas versteckt zwischen Hauptfriedhof, Fast-Food-Restaurants und dem Parkplatz einer Moschee", hat Alexander Graf für uebermedien.de Marc Jan Eumann, den skandalgestählten ehemaligen medienpolitischen Haudegen der SPD, der sich nun als rheinland-pfälzischer Medienwächter für Jugendmedienschutz müht, aufgesucht.
Neues Altpapier gibt's wieder am Donnerstag.