Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“ vor der Bundesanwaltschaft.
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Rechtsextremismus Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Anführer von "Combat 18" an

04. April 2024, 16:51 Uhr

Eigentlich ist die rechtsextremistische Gruppe "Combat 18" seit 2020 in Deutschland verboten. Die Bundesanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen vier Männer, die "Combat 18" dennoch illegal weiterbetrieben haben sollen. Bei konspirativen Treffen hätten sie unter anderem auch neue Mitglieder aufgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins "Combat 18 Deutschland" erhoben. Wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, indem sie den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Gruppierung aufrechterhielten. Die vier Männer sind auf freiem Fuß. Sie sollen sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten.

Was ist "Combat 18"? "Combat 18 Deutschland" ist der Bundesanwaltschaft zufolge ein Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung "Combat 18". Die deutsche Sektion von "Combat 18" ist seit Oktober 2020 verboten, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und den Gedanken der Völkerverständigung richte. Damals durchsuchten Polizisten in sechs Bundesländern Wohnungen mutmaßlicher Mitglieder und fanden unter anderem Waffen, NS-Devotionalien und Propagandamittel. Der Zahlencode 18 steht für die Anfangsbuchstaben von Adolf Hitler.

Männer haben "Combat 18" wohl bis 2022 weiter betrieben

Obwohl "Combat 18" in Deutschland seit 2020 verboten ist, hätten die Beschuldigten den Verein mit anderen Mitgliedern bis mindestens Frühjahr 2022 weiter betrieben, so die Behörde. Die vier Männer hätten dabei eine zentrale Rolle gespielt. 

Nach dem Verbot habe die Gruppe mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet. Dabei hätten die Teilnehmer zum Beispiel "Leistungsmärsche" absolviert und Aufnahmeprüfungen für neue Anwärter abgehalten. Neben einer praktischen Prüfung sei auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus Teil des Aufnahmeverfahrens gewesen. Einer der Beschuldigten habe zudem Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger sowie Kleidungsstücke mit Bezug zu "Combat 18" verkauft.

Vernetzung auch mit rechtsextremistischer Gruppe "Knockout 51"

Im April 2022 waren mehr als 800 Polizisten mit bundesweiten Razzien gegen mehrere rechtsextremistische Gruppierungen vorgegangen – darunter auch "Combat 18". Die Bundesanwaltschaft hatte Hinweise darauf, dass es auch nach dem Verbot Zusammenkünfte der Gruppe gab. Zwischenzeitig ermittelte die Behörde gegen 21 mutmaßliche Mitglieder des Vereins. In 17 Fällen seien die Verfahren im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, hieß es am Donnerstag.

Unter den vier Angeklagten sind der Eisenacher Deutschland-Chef der Gruppe "Combat 18" sowie ein Neonazi aus Erfurt. Der Bundesanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte aus Eisenach die Gruppe unter anderem mit der ebenfalls in Eisenach angesiedelten rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" vernetzt haben.

Feaser: Vereinsverbote zur Verteidigung der Demokratie

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: "Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert zur Verteidigung unserer Demokratie gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde." Die Anklage des Generalbundesanwalts zeige, dass die Sicherheitsbehörden nach einem Verbot "sehr aufmerksam" weiterverfolgen, ob doch Aktivitäten fortgesetzt würden. Jedwede Fortführung der Vereinsaktivität von "Combat 18 Deutschland" sei strafbar und werde sehr konsequent verfolgt, so Faeser.

Mit dem Verbot eines Vereins wird dieser aufgelöst. Verboten ist es ab dann auch, Ersatzorganisationen zu bilden und Erkennungszeichen der Organisation zu verwenden. Dazu gehören etwa Schriftzüge, Symbole und Slogans.

dpa, epd, MDR (smk)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. April 2024 | 13:00 Uhr

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