Namensrecht Buschmann will Doppelnamen für beide Ehepartner und Kinder ermöglichen

20. März 2023, 08:38 Uhr

Wenn zwei Menschen heiraten, darf einer von beiden einen Doppelnamen annehmen, aber nicht beide. Das soll sich ändern, auch Kinder sollen künftig Doppelnamen haben dürfen. Bundesjustizminister Buschmann will dazu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen. Auch für Sorbinnen soll sich etwas ändern

Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann künftig mehr Entscheidungsspielraum haben. Der FDP-Politiker kündigte an, bald einen Gesetzentwurf für eine Reform des Namensrechts vorlegen.

Buschmann erklärte: "Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv". Es sei höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen.

Bisher Doppelname nur für einen Ehepartner Bisher sind gemeinsame Doppelnamen von Ehepartnern nicht erlaubt. Zwar kann ein Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen. Dass Herr Meier und Frau Müller nach der Eheschließung beide Meier-Müller heißen und diesen Namen an gemeinsame Kinder weitergeben, ist bislang nicht möglich.

Namen-Reform im Koalitionsvertrag vereinbart

Die Einführung "echter Doppelnamen" hatten die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort hatten die drei Parteien auch weitere Änderungen im Familienrecht als Ziel formuliert, etwa die Ausweitung des "kleinen Sorgerechts" und Vereinfachungen bei der Elternschaftsanerkennung und im Abstammungsrecht. Diese sollen aber laut Buschmann später angegangen werden.

Der Minister erklärte: "Das Namensrecht ist das Vorhaben, das wir als erstes ins Gesetzblatt bringen wollen." Die Vorarbeiten dafür seien weit vorangeschritten, die wichtigsten Fragen seien geklärt.

Änderungen für Scheidungskinder und Sorbinnen

Dringenden Handlungsbedarf sieht Buschmann beim Namensrecht zudem im Hinblick auf Scheidungskinder. Dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt, sei eine alltägliche Situation. Aber auch das Kind könne ein Interesse haben, seinen Familiennamen zu ändern. "Das geltende Recht ist auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt." Buschmann verspricht, auch hier werde das neue Namensrecht Erleichterungen bringen.

Außerdem sollen Angehörige der sorbischen Minderheit ihre geschlechtsspezifischen Nachnamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Konkret geht es dabei um Suffixe wie -owa oder -ina, die dem Familiennamen von Frauen angefügt werden. Überlegungen dazu gab es bereits in der Vorgängerregierung.

Wenn Buschmann seinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, muss dieser noch durch die Ressortabstimmung, ehe er im Kabinett verabschiedet wird. Geht die geplante Reform ohne größere Streitigkeiten durch, soll es nach dem Willen des Ministers weitergehen: "Die Reform des Namensrechts wird der stimmige Auftakt sein für die umfassende Modernisierung des Familienrechts."

dpa(kos)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. März 2023 | 11:30 Uhr

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