Personen gehen über das Universitätswappen in der Philologischen Bibliothek der Freien Universität Berlin 4 min
Audio: Welche Möglichkeiten haben Hochschulen im Umgang mit extremistischen Studenten? Bildrechte: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Mitteldeutschland Unterschiedlicher Umgang mit extremistischen Studenten

12. Februar 2024, 13:15 Uhr

Hass und Hetze nehmen zu, politisch motivierte Straftaten ebenso, zeigen die Statistiken. Das ist auch für Hochschulen ein Problem. Die stehen häufiger vor der Frage, wie sie sich gegenüber auffälligen Studenten oder Studentinnen verhalten sollen.

Knapp sieben Jahre ist es her, da wurde in Dresden ein Brandanschlag auf das Auto eines umstrittenen konservativen Politikprofessors verübt. Die Täter wurden nie ermittelt. Doch nur mal angenommen, linke Studenten der TU Dresden steckten hinter der Tat. Wie sollte die Hochschule mit ihnen umgehen?

Viele Möglichkeiten haben die Universitäten in Sachsen nicht. Eigentlich nur eine, sagt Paul Steinbrecher von der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften: "Dass temporär, wenn man von einer erhöhten Gefahrenprognose ausgehen kann, die Hochschulleitungen beispielsweise ein Hausverbot erteilen."

Exmatrikulation nur bei Haftstrafe

In Sachsen ist es ähnlich wie in Berlin. Das Hochschulgesetz lässt keine Exmatrikulation von Studenten zu, die zum Beispiel politisch motivierte, sexualisierte oder rassistische Taten begangen haben. Möglich ist das in Sachsen nur, wenn ein Student für die Straftat zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Als härteste Sanktion können Universitäten sonst nur von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot verhängen.

Ist das Hochschulgesetz damit noch zeitgemäß, muss es verschärft werden? Nein, sagt Paul Steinbrecher: "Die Hochschulen sind keine Gerichte, die über Strafen zu urteilen haben. Wir halten eine Exmatrikulation nicht für das richtige Mittel."

Eingriff in die Grundrechte

Tatsächlich braucht es für eine Gesetzesverschärfung Fingerspitzengefühl. Denn eine Exmatrikulation könnte ein Eingriff ins Grundgesetz sein, das jedem die freie Berufswahl garantiert. Doch erstens lässt sich dieses Grundrecht durch ein Gesetz einschränken. Und zweitens dürfte auch fraglich sein, inwiefern eine Exmatrikulation die freie Berufswahl endgültig einschränken würde. Denn schließlich wäre diese nur vorübergehend und außerdem kann der Betroffene ja woanders studieren.

Doch auch die CDU in Sachsen lehnt eine Gesetzesverschärfung ab. Oliver Fritzsche, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion im Landtag, verurteilt die antisemitische Tat von Berlin scharf. Er sagt aber auch: "Mit Blick auf den Antisemitismus gibt es natürlich auch Fragen der Prävention, also an der Universität Leipzig wurde gerade ein Antisemitismusbeauftragter ins Amt eingeführt. Und beim Thema Gewalt ist bis zu einem gewissen Grade jeder Einzelne gefragt, dem entgegenzutreten, Dinge zur Anzeige zu bringen."

Andere Regelungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen

Anders ist es übrigens in Sachsen-Anhalt und Thüringen. In beiden Ländern ist es durchaus möglich, Studenten zu exmatrikulieren. Und zwar bei, so steht es zum Beispiel im sachsen-anhaltischen Gesetz, Gewalt, Bedrohung oder sexueller Belästigung.

Und dafür kann es durchaus gute Gründe geben, erklärt der Verwaltungsrechtler Professor Winfried Kluth von der Universität Halle: "Es geht eben um die Ordnung. Die Ordnung des gemeinsamen Studierens, Forschens, das setzt eben gegenseitigen Respekt voraus. Und durch Gewalt, Bedrohung und auch durch sexuelle Belästigung wird diese Ordnung, die eine solche universitäre Gemeinschaft, genauso wie eine Schule oder ein Betrieb verlangt, grundlegend gestört. Und deswegen wird hier die Möglichkeit eröffnet, die Personen, die diese Störung herbeiführen, dass die ausgeschlossen werden."

Die Zahl der Fälle oder zumindest die, die öffentlich werden, ist allerdings auch recht gering. An mitteldeutschen Hochschulen waren in den letzten Jahren rassistische, antisemitische oder sexuelle Taten seltene Ausnahmen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 12. Februar 2024 | 06:06 Uhr

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