Besondere Schwere der Schuld Lebenslange Freiheitsstrafe im Prozess um Amokfahrt von Trier

16. August 2022, 13:45 Uhr

Im Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen in die Fußgängerzone in Trier gerast und hatte dabei fünf Menschen getötet. Ein Verletzter starb elf Monate später. Der Täter wurde nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Gut anderthalb Jahre nach der Amokfahrt von Trier ist der Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Der 52-Jährige war am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit seinem Geländewagen mit hohem Tempo durch die Fußgängerzone der rheinland-pfälzischen Stadt gerast. Fünf Menschen starben: ein neun Wochen altes Baby, dessen 45 Jahre alter Vater sowie drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Ein schwerverletzter 77-Jähriger starb knapp elf Monate später im Krankenhaus. Zudem gab es viele Verletzte und hunderte traumatisierte Augenzeugen.

"Absicht, viele Menschen zu töten"

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Täter die feste Absicht, möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Der 52-Jährige habe sein Auto als Waffe eingesetzt, um "gezielt Jagd auf unschuldige Passanten" zu machen, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel in seinem Plädoyer.

Psychiatrisches Gutachten: vermindert schuldfähig

Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen und ist deshalb nur vermindert schuldfähig. Nach Angaben der Verteidigung kann er sich an den Tatzeitraum nicht erinnern. Der Anklage zufolge war er zu der Zeit damals alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert. Hinweise für ideologische oder politische Gründe ergaben sich bei den Ermittlungen nicht.

Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Urteil gegen ihn entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft sowie Vertretern der Nebenklage. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer nur die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert, dabei aber kein konkretes Strafmaß für ihren Mandanten genannt.

dpa, AFP (amu)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 16. August 2022 | 13:30 Uhr

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