Hände mit Schwangerschaftstest, Symbolfoto
Als Frau H. von ihrer zweiten Schwangerschaft erfährt, fühlt sie sich schlicht überfordert. Sie entscheidet sich für einen Abbruch der Schwangerschaft. Bildrechte: IMAGO / Westend61

Abtreibung Welche Kliniken in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Schwangerschaftsabbrüche durchführen

26. August 2022, 11:45 Uhr

Die Landesregierungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine genauen Kenntnisse, an welchen Kliniken aktuell Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass die Kliniken selbst auf öffentliche Anfragen zum Thema Schwangerschaftsabbruch weiterhin sehr spärlich informieren, wie eine MDR-Umfrage zeigt.

Frau H. hat ihre Entscheidung getroffen. Auch wenn sie nicht leicht fällt. Eine Entscheidung gegen die zweite Schwangerschaft. Damals, im Jahr 2015, ist sie 32 Jahre alt und bereits Mutter eines sieben Jahre alten Kindes. Allerdings lebt sie vom Vater des Kindes getrennt und erhält von ihm keinen Unterhalt. Auch ein Job fehlt. Sie hat zwar ihr Referendariat zur Lehrerin beendet, aber noch keine Stelle gefunden. "Mein erster Gedanke war: Nein, das jetzt bitte nicht auch noch, das schaffe ich jetzt nicht. Weder körperlich noch wirtschaftlich."

Wo sie einen Abbruch durchführen lassen konnte, das erfuhr Frau H. erst in der verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung. Denn noch bis 2019 galt: Wenn eine Klinik oder Arztpraxis auf der eigenen Webseite darüber informiert hätte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, dann wäre das strafbar gewesen. Radikale Abtreibungsgegner zeigten ab 2015 vermehrt Ärzte an, die diese Information dennoch öffentlich machten. Im Jahr 2016 wurde ein Höchststand von 35 Ermittlungsverfahren gegen Ärzte in der Polizeilichen Kriminalstatistik verzeichnet.

Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 war es schließlich erlaubt, darüber zu informieren, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Weiterführende Angaben zu den angewandten Methoden oder Kosten blieben verboten. Leidtragende, so der Verein Doctors for Choice, ein Zusammenschluss von Gynäkologinnen und Gynäkologen, seien bislang Patientinnen und Ärzte gewesen: "Über § 219a StGB wurden Ärztinnen und Ärzte aufgrund von bloßen Informationsweitergaben kriminalisiert, ein medizinisch sachlicher Umgang mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch wurde dadurch verhindert."

Informationslage nach Abschaffung des Werbeverbots unverändert

Der Paragraph 219a ist seit 24. Juni 2022 Geschichte. Doch mit seiner Streichung hat sich an der Informationslage nichts geändert. Viele Kliniken in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen weiterhin sehr vorsichtig mit öffentlichen Informationen rund um den Schwangerschaftsabbruch um, wie eine MDR-Umfrage zeigt: Die Mehrheit der 54 angefragten Kliniken antwortete erst nach mehrmaliger Aufforderung. Sechs Kliniken verweigerten die Auskunft, zehn reagierten gar nicht auf die MDR-Anfrage. Weiterführende Fragen wie etwa zu den angewandten Methoden beantwortete rund ein Drittel.

Grund für die derzeitige Informationslage zum Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen sieht der Bundesverband der Gynäkologen in den Anfeindungen und der Stigmatisierung durch Abtreibungsgegner. "Es ist eine Herausforderung, sich in dem derzeitigen gesellschaftlichen Klima öffentlich dazu zu bekennen, diese medizinische Leistung anzubieten, denn Ärztinnen und Ärzte müssen vor allem in der Peripherie mit Belagerungen und Belästigungen rechnen", erklärt der Verband.

Auf eine gemeinsame Anfrage von Correctiv, Frag den Staat und dem MDR unter den öffentlichen Kliniken hatten bereits Ende 2021 nur rund die Hälfte der Kliniken in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geantwortet. Nach geänderter Rechtslage fragte der MDR noch einmal bei den öffentlichen Kliniken nach, die nicht geantwortet hatten sowie bei allen privaten Kliniken in Sachsen-Anhalt und Thüringen, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe besitzen. Im Freistaat Sachsen konnten die durchführenden Kliniken mithilfe des Krankenhausregisters ermittelt werden. Das Ergebnis ist eine erstmalige Auflistung von Kliniken, die in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Schwangerschaftsabbrüche durchführen (siehe Karte).

Die Lage in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt führen von 23 Kliniken mit einer Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mindestens zwölf Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durch. Vier Kliniken nehmen aufgrund ihrer christlichen Ausrichtung keine Schwangerschaftsabbrüche vor. Darunter auch das Johanniter-Krankenhaus in Stendal, das aber bei medizinischen Einzelfällen Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Sechs Kliniken verweigerten eine Auskunft. Das gilt für die Altmark-Kliniken Gardelegen und Salzwedel, das Asklepios Klinikum Weißenfels-Hohenmölsen und die Helios-Kliniken Jerichower Land, Sangerhausen und Köthen. Die Helios-Kliniken begründeten das mit dem noch nicht vollständig abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren. Erst dann wollten die Kliniken "prüfen und entscheiden, ob und wie wir angemessen und verantwortungsbewusst Informationen bereitstellen können und wie wir mit diesem sensiblen Thema öffentlich umgehen werden". Andere Kliniken wie die Asklepios Klinik Weißenfels bitten um Verständnis, "dass wir uns zu diesem Thema nicht äußern möchten". Das Krankenhaus Martha-Maria in Halle antwortete auch nach mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht.

Die Lage in Thüringen

In Thüringen antworteten 21 von 23 angefragten Kliniken mit entsprechender Fachabteilung. Davon führen 16 Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durch. Vier Kliniken gaben an, dass sich Schwangerschaftsabbrüche nicht mit ihren christlichen Werten vereinen lasse. So auch das Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar, das aber Ausnahmen bei medizinischen Indikationen macht. Ebenso werden am KMG Klinikum in Sondershausen "vorübergehend aufgrund eines chefärztlichen Wechsels und bis zur Nachbesetzung einiger ärztlicher Stellen keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchgeführt". Das Robert-Koch-Krankenhaus in Apolda sowie das Kreiskrankenhaus Greiz antworteten auf die MDR-Anfrage nicht.

Die Lage in Sachsen

Für die Erhebung der Kliniken in Sachsen konnte auf das Krankenhausregister Sachsen zurückgegriffen werden. Demnach führen 41 Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durch. Eine Stichprobe zum Verhalten der Kliniken im Freistaat auf eine öffentliche Anfrage brachte jedoch ähnliche Ergebnisse wie in Sachsen-Anhalt und Thüringen: Von den angefragten 15 öffentlichen Kliniken im Freistaat reagierten sieben Kliniken auf die gemeinsame Anfrage von Correctiv, Frag den Staat und dem MDR Ende 2021. Auf die aktuelle Anfrage nach geänderter Gesetzeslage unter den verbliebenen acht Kliniken – dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, Erzgebirgsklinikum Haus Annaberg, Erzgebirgsklinikum Haus Zschopau, Kreiskrankenhaus Freiberg, Kreiskrankenhaus Johann Kentmann Torgau, Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau, Klinikum Obergöltzsch Rodewisch und der Klinik Eilenburg – antwortete nur die Letztere. Zu weiterführenden Fragen wie nach den Methoden wollte sich die Klinik in Eilenburg allerdings nicht äußern.

In Thüringen gaben darüber zehn Kliniken Auskunft, in Sachsen-Anhalt fünf. So bitten die Ameos Kliniken in Sachsen-Anhalt um Verständnis, "dass wir zum Schutz unserer Patientinnen keine weiteren Auskünfte erteilen".

Der Berufsverband der Frauenärzte bewertet die derzeitige Informationslage in den deutschen Bundesländern "als Ausdruck der gesellschaftlichen Strömungen und Einstellung zum Thema". Der Verband fordert: "Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, geltendes Recht flächendeckend umzusetzen, muss als nicht verhandelbare gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden."

Genaue Versorgungslage in Mitteldeutschland unklar

Aussagen zur Versorgungslage durch Kliniken und gynäkologischen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, können nur schwer getroffen werden. Zwar führt die Bundesärztekammer eine Liste mit Krankenhäusern und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, doch ist diese bei Weitem nicht vollständig. Eine Eintragung beruht auf Freiwilligkeit. Für Sachsen-Anhalt sind hier beispielsweise nur drei Kliniken gelistet.

Auch die Landesregierungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine Kenntnis davon, an welchen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche aktuell durchgeführt werden, obwohl sie per Gesetz dazu verpflichtet sind, die ambulante sowie stationäre Versorgung sicherzustellen. Das geht aus Antworten auf Kleine Anfragen der Grünen-Fraktionen in Sachsen-Anhalt und Thüringen hervor sowie auf eine Antwort des Sozialministeriums Sachsen auf MDR-Anfrage.

Auf die Frage, in welchen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, antwortete das Gesundheitsministerium in Thüringen: "Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor." In Sachsen wird dem Sozialministerium zufolge nicht erfasst, wie viele Ärzte oder Kliniken Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. In Sachsen-Anhalt werden auf dieselbe Frage Daten aus dem Jahr 2018 herangezogen, die nach MDR-Recherchen nicht mehr aktuell sind. Weiterführende Informationen wie etwa zu den Methoden seien der Landesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen liegen der Landesregierung keine Daten über die Gründe der Behandlungsindikation oder die konkreten Behandlungsmethoden bei durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen sowohl im ambulanten als auch im stationären Versorgungsbereich vor."

Die Landtagsabgeordnete Susan Sziborra-Seidlitz (Bündnis 90/ Die Grünen) kritisiert die lückenhafte Informationslage: "Wie die Landesregierung von Sachsen-Anhalt so ihrem gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung eines ausreichenden stationären UND ambulanten Angebots nachkommen will, ist schleierhaft. Hier bedarf es dringend der Nachbesserung."

Schwangerschaftsabbruch oft durch niedergelassene Gynäkologen

Schwangerschaftsabbrüche werden noch häufiger von niedergelassenen Gynäkologen durchgeführt. Beispiel Thüringen: Hier haben 2021 insgesamt 1.415 Frauen mit Wohnsitz in Thüringen einen Schwangerschaftsabbruch ambulant in einer gynäkologischen Praxis vornehmen lassen, 1.320 Frauen waren für einen ambulanten Eingriff im Krankenhaus. 89 Frauen wurden stationär aufgenommen. Das geht aus der Antwort des Thüringer Landtags auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Laura Wahl (Bündnis 90/Die Grünen) hervor.

Die Anzahl der Gynäkologen, die in Thüringen und Sachsen-Anhalt Schwangerschaftsabbrüche durchführen, kann den Antworten allerdings entnommen werden. Diese Daten liegen den Landesregierungen zwar nicht vor, konnten aber von den Kassenärztlichen Vereinigungen bereitgestellt werden. Demnach gab es in Thüringen im letzten Jahr 28 Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen haben. Das sind drei mehr als noch 2015. Denn obwohl 13 Ärzte seit 2015 in den Ruhestand gegangen sind, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind im gleichen Zeitraum 15 neue Ärzte nachgekommen.

Anders dagegen in Sachsen-Anhalt. Im Mai 2022 besaßen hier noch 34 Ärzte eine Genehmigung für ambulante Schwangerschaftsabbrüche. Das sind sechs weniger als zum Jahresbeginn 2017. In Halle gibt es beispielsweise nur noch fünf statt acht Ärzte mit einer solchen Genehmigung. In Havelberg niemanden mehr.

In Sachsen verweist das Sozialministerium auf eine andere Datenquelle: das Statistische Bundesamt. Es erfasst sämtliche Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, weil diese laut Schwangerschaftskonfliktgesetz dazu verpflichtet sind, diese Daten zu melden. Dazu zählen Kliniken, Praxen und ambulante OP-Praxen, die zum Beispiel mehrere Frauenärzte nutzen.

Deutschlandweit weniger Anlaufstellen

In ganz Deutschland gab es im Jahr 2003 demnach 2.050 Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben. 19 Jahre später sind es nur noch 1.089 Stellen – also fast die Hälfte weniger. Die Anzahl dieser sogenannten Meldestellen kommt der Realität allerdings nur nahe. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass Meldestellen beispielsweise nicht mitgezählt werden, wenn es keine Abbrüche im Quartal gab. Zentrale ambulante OP-Praxen wiederum meldeten für mehrere Arztpraxen mit. Dennoch bieten die Meldestellen den bestmöglichen Anhaltspunkt, um über die Entwicklung der Versorgungssituation Auskunft zu geben.

Wie sich die Lage in Mitteldeutschland entwickelt hat, kann für die vergangenen fünf Jahre nachvollzogen werden. In Sachsen gab es 2018 noch 111 Stellen, 2022 sind es 103. Ein Klinikum, das 2022 beispielsweise nicht mehr dazu zählt, ist das Deutsche Rote Kreuz Krankenhaus Lichtenstein. Hier gibt es keine gynäkologische Abteilung mehr. In Sachsen-Anhalt gibt es 2022 mit 48 Meldestellen eine weniger als noch 2018. Thüringen hat 2022 fünf Meldestellen verloren und damit noch 36. Das Kreiskrankenhaus in Schleiz besitzt beispielsweise seit 2019 keine gynäkologische Fachabteilung mehr und führt deshalb keine Abbrüche mehr durch.

Gleichzeitig gibt es in allen drei Bundesländern laut Statistischem Bundesamt immer weniger Schwangerschaftsabbrüche. Zwischen 2018 und 2021 ist die Anzahl der Abbrüche in Thüringen demnach um rund zehn Prozent von 3.176 auf 2.846 gesunken. In Sachsen gingen Schwangerschaftsabbrüche um 3,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt um sechs Prozent zurück.  

Kritik an der Aus- und Fortbildung angehender Gynäkologen

"Ob das für ein gutes Angebot spricht oder die Versorgungslage knapper wird, lässt sich daraus allerdings nicht ablesen. Jedoch ist mit Blick auf den deutschlandweiten Trend eher eine Verschlechterung der Versorgungslage zu befürchten", interpretiert Lucie Hammecke, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen, die Zahlen für Sachsen. Sie sieht das Problem vor allem in der Ausbildung: "Aus Gesprächen mit Medizinerinnen und Medizinern und pro familia wissen wir, dass das Thema Schwangerschaftsabbrüche in den Aus- und Fortbildungen von Medizinerinnen und Medizinern aktuell nicht ausreichend gelehrt wird. Außerdem gehen viele Ärztinnen und Ärzte, die in Sachsen noch Schwangerschaftsabbrüche gelernt und vorgenommen haben, zeitnah in Rente."

Ebenso kritisieren studentische Gruppen, wie "Medical Students for Choice" in Halle oder "fem*med" an der Universität Leipzig, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch nur eine Randerscheinung im Studium sei. In der Ausbildung zur Gynäkologin oder zum Gynäkologen sei das Erlernen des Schwangerschaftsabbruchs nicht festgeschrieben. "Es kommt also auf die individuelle Klinik oder Praxis an, in der die Ausbidlung absolviert wird, ob die Möglichkeit besteht, den Schwangerschaftsabbruch zu erlernen", sagt Antonia Hollerbach, die sich in der Leipziger Studierendengruppe engagiert. Falls es also in Zukunft immer weniger Ärzte oder Kliniken geben sollte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführten, so gäbe es auch immer weniger Möglichkeiten, diesen Eingriff in der Ausbildung zu erlernen. Das Engagement von ihr und ihren Kommilitonen begründet sie auch damit: "Ich glaube, im Kern besteht der Wunsch vor allem darin, Schwangerschaftsabbrüche weniger als Tabubereich zu sehen."

Berufsverband der Frauenärzte sieht keine Versäumnisse bei Ausbildung

Der Berufsverband der Frauenärzte sieht dagegen keine Versäumnisse in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Denn in der mindestens fünfjährigen Weiterbildungszeit würden Kenntnisse zur Vorgehensweise beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sowie die Technik eines operativen Schwangerschaftsabbruchs erlernt. Dörte Meisel, seit 29 Jahren Gynäkologin und zweite Vorsitzende des Berufsverbandes in Sachsen-Anhalt, bewertet die Diskussion als unnötig: "Kein Gynäkologe darf zugelassen werden, ohne diesen Eingriff zu beherrschen", sagt sie.

Dass angehende Ärzte dazu gezwungen werden könnten, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, hält sie für den falschen Weg. In der DDR sei das so gewesen. "Da wurde nicht gefragt". Meisel, die damals an einer katholischen Klinik tätig war, musste nie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. "Trotzdem bin ich sehr froh darüber, dass es Kollegen gibt, die das tun!"

Jede Frau verdient Hilfe, wenn sie sich gegen eine Schwangerschaft entscheidet.

Dipl. med. Dörte Meisel, Berufsverband der Frauenärzte in Sachsen-Anhalt

Und diese Hilfe würden Frauen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen aktuell auch bekommen. "Keine Frau muss Angst haben, nicht rechtzeitig einen Termin in einer Klinik oder einem Arzt zu bekommen." Zwar bestätigt sie, dass in einzelnen Regionen in Zukunft längere Fahrtwege in Kauf genommen werden müssten, von einem Versorgungsengpass könne aber keine Rede sein.

Zurück zu Frau H. Auch sie bekommt damals, 2015, rechtzeitig einen Termin in einer Klinik. Sie habe sich zwischen zwei Kliniken in ihrer Nähe entscheiden können – in Wernigerode und Quedlinburg. Entschieden hatte sie sich für die weiter entfernt gelegene Klinik, um nicht das Risiko einzugehen, von jemanden erkannt zu werden. "Ich hatte Angst, dass mich Leute kennen und das dann die Runde macht. Das wäre mir sehr unangenehm gewesen."

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL FERNSEHEN | 24. Juni 2022 | 19:30 Uhr

18 Kommentare

DER Beobachter am 28.08.2022

Auch dafür gibt es Möglichkeiten und die Informationen sind im konkreten Fall zugänglich bspw. mit Flyern im Rathaus oder Netzrecherche. Jedenfalls wenn man das Glück geniesst, in einer Großstadt oder Gemeinde mit engagierteren und interessierteren Mitbürgern zu leben...

DER Beobachter am 28.08.2022

(Fortsetzung)
3. Die Kritik an der mangelnden Entscheidungsfreiheit und Entscheidungsmöglichkeit von Frauen im Westen mit dem Fehlen von Kindergärten, bitte mittags abholen und zuhause kochen... ("Kinder, Kirche, Kopftoch") explizit im ländlich-kleinstädtischen Raum aufgrund vermeintlicher christlich-konservativer Werte ist völlig richtig, aber...
4. ... genau daran wollen die linksliberalen, linken und liberalen Parteien und der progressive Teil der Union bzw. deren Wählerschaften ja was ändern, zumal diese Mentalität und Praxis weder mit dem Evangelium noch mit dem Geist der Aufklärung und des Grundgesetzes vereinbar ist,
5. ... ganz logisch DDR-gelernt-staatsnahen Atheistinnen, die ganz freiwillig in die reiche verheissungsvolle bayrische Provinz abwanderten, deren religiöse Provinzialität besonders auffallen muss...

DER Beobachter am 28.08.2022

"Obwohl das Ddr Gesetz zur Familienplannung oft missbraucht wurde, zeigt es aber das wir Frauen in der Beziehung absolut frei waren und unsere Töchter und Enkelinnen nie mehr sooo frei sein werden. Dazu die ausufernde Religion auf alle gesellschaftliche Bereiche."
1. Das Gesetz folgte in erster Linie den DDR-Staatsinteressen, nicht denen von Familien, Müttern und Kindern.
2. Die Freiheit war "nur" eine formale theoretische. Für den Abbruch sich zu entscheiden und die wachsende Menge beruhte entscheidend auf den in die Familien getragenen Schwächen des DDR-Staats bei gleichzeitiger ich nenne es mal "Abbrechungsmentalität. Der Mensch stand eben gerade auch in der DDR nicht im Vordergrund, auch wenn einschlägig systemnah Sozialisierte das hier gern mal annehmen... (Fortesetzung folgt)

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