Das Logo der Deutschen Bahn ist an der Fassade am Berliner Hauptbahnhof zu sehen
Die Deutsche Bahn geht im Tarifstreit mit der GDL nun juristisch gegen die Lokführergewerkschaft vor. Bildrechte: picture alliance/dpa/Carsten Koall

Tarifstreit Bahn klagt gegen Lokführergewerkschaft GDL

03. Januar 2024, 20:58 Uhr

Die Bahn will vor Gericht klären lassen, ob die Lokführergewerkschaft GDL überhaupt noch Löhne mit der Bahn verhandeln darf. Kern der Klage ist eine von der GDL gegründete Zeitarbeitsfirma für Lokführer.

Im Tarifkonflikt mit der GDL geht die Deutsche Bahn gerichtlich gegen die Lokführergewerkschaft vor. Der Konzern habe am Dienstag beim Hessischen Landesarbeitsgericht eine Feststellungsklage eingereicht, teilte die Bahn mit. Damit lasse die Bahn gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe.

Streitpunkt Fair Train

Die Bahn geht davon aus, dass die GDL durch die Gründung von Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat, und sieht sich hier durch mehrere rechtliche Stellungnahmen unterstützt. "Wird die Auffassung der DB vom Gericht bestätigt, dann kann die GDL keine wirksamen Tarifverträge mehr schließen: weder mit der DB noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen", erklärte die Bahn. Die GDL dürfe dann auch nicht mehr streiken.

Die Tarifunfähigkeit kommt laut DB unter anderem durch personelle und organisatorische Verflechtungen in den Führungspositionen von GDL und Fair Train zustande. Die Gewerkschaft sei mit der Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft gleichzeitig auch Arbeitgeber und habe quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag verhandelt und geschlossen. Das sei ein unzulässiges In-sich-Geschäft mit erheblichen Interessenkonflikten, denn die handelnden Personen bei GDL und Fair Train seien größtenteils dieselben.

Laut Nachrichtenagentur Reuters erklärte die GDL, man werde sich zur Klage zunächst nicht äußern, da sie der GDL nicht vorliege und man den konkreten Inhalt nicht kenne. Die GDL hatte angekündigt, frühestens ab 8. Januar länger streiken zu wollen, nachdem die Mitglieder in einer Urabstimmung dafür gestimmt hatten.

dpa/Reuters(pfh)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 03. Januar 2024 | 06:30 Uhr

22 Kommentare

nasowasaberauch vor 18 Wochen

Ganz so einfach ist die Sache nicht, weil..." personelle und organisatorische Verflechtungen in den Führungspositionen von GDL und Fair Train zustande. Die Gewerkschaft sei mit der Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft gleichzeitig auch Arbeitgeber und habe quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag verhandelt und geschlossen. Das sei ein unzulässiges In-sich-Geschäft..." Es wäre nur begründbar, wenn die doppelt handelnden Personen und die GdL nachweislich keinen Gewinn aus diesem Konstrukt erwirtschaften.

Micha R vor 18 Wochen

@ astrodon
"Das liegt jetzt in den Händen der Justiz."
So ist es!
Wobei bei dem ganzen Rechtstreit schon auffällig ist, das hier nicht wie sonst üblich, eine konkurierende DGB-Gewerkschaft die Tariffähigkeit anfechtet (wie einst bei der CGZP), sondern der größte Tarifpartner auf Arbeitgeberseite.

Wagner vor 18 Wochen

Das ist doch mal eine gute Nachricht- da lag der selbstgefällige Herr Wesselsky wohl daneben oder war schlecht beraten. Geschäfte mit sich selbst gehen nicht und Tarifabschlüsse mit sich selbst ebenfalls nicht. Auf der Basiis werden die Tarifsituationen bei der Bahn wenigstens mal geklärt. Angefangen hat alles mit Merkel,die die Bindungskraft großer Gewerkschaften -ein Betrieb,eine Gewerkschaft— ausser Kraft gesetzt hat. Die Bahn ist Systemrelevant-da darf nicht gestreikt werden,ganz einfach. Mit Bahnvorstand usw. hat das gar nichts zu tun ,das ist ein grundlegendes Problem der Organisation eines großen Unternehmens.

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