Bei einem Kind wird Fieber gemessen.
Kinder brauchen andere Medikamente und Dosierungsmengen als Erwachsene. Um die Versorgungslage abzusichern, soll die Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel es Apothekern ermöglichen, wirkgleiche Produkte gegen Infektionskrankheiten bei Engpässen ausgeben zu können. Bildrechte: picture alliance / Andrea Warnecke/dpa-tmn | Andrea Warnecke

Infektionssaison Arzneimittel für Kinder: Dringlichkeitsliste soll Engpässe verhindern

30. November 2023, 13:49 Uhr

Antibiotika, Nasensprays und Fiebersenker für Kinder dürfen in der Infektionssaison nicht ausgehen. Apotheken sollen ab Dezember auf wirkgleiche Produkte ausweichen können. Die kritisieren allerdings einen erheblichen Mehraufwand, weil sie dafür eine Liste mit Arzneimitteln im Blick haben müssen, die ständig aktualisiert wird.

Gerade Medikamente gegen Erkältungen bei Kindern waren vergangene Wintersaison dramatisch rar. Und die aktuelle Atemwegserkrankungswelle nimmt immer mehr Fahrt auf.

Antibiotika, Nasensprays, Ibuprofen und Paracetamol auf der Liste

Um erneute Engpässe in der kalten Jahreszeit zu vermeiden, soll ab Dezember eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel gelten, die laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Produkte aufführt, die "in der kommenden Infektionssaison möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen" und "insbesondere zur Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres notwendig sind".

Die Liste selber ist schon veröffentlicht und enthält den Vermerk "Gültigkeitsdatum: 01.12.2023". Aufgeführt sind unter den weit über 300 Arzneimitteln auch Antibiotika, Nasensprays, Ibuprofen und Paracetamol. Zur Anwendung kann die Liste kommen, wenn das vom Bundesrat bereits beschlossene Gesetz auch im Bundesanzeiger verkündet wurde. Das soll in Kürze geschehen. Einen Tag später kann es dann auch in Kraft treten.

Bundesgesundheitsministerium sieht so stabile Versorgungssituation gesichert

Die Liste für Kindermedikamente ist eine Neuheit, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerum auf MDR-Anfrage erklärte: "Die Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst/Winter 2023/2024 wurde erstmals vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstellt."

Von der Wirksamkeit zeigte sich das Ministerium überzeugt: "Nach Auswertung dieser sowie weiterer objektiver Marktverfügbarkeitsdaten zu den Kinderarzneimittel der Dringlichkeitsliste kann derzeit grundsätzlich von einer stabilen Versorgungssituation bei einer üblichen Infektionssaison ausgegangen werden."

Bei Engpässen nun Rückgriff auf wirkgleiche Arzneien möglich ohne Rücksprache mit dem Arzt

Die Dringlichkeitsliste ist ein Baustein des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes. Sind die darin aufgeführten Medikamente nicht in der Apotheke verfügbar, sollen wirkstoffgleiche Arzneimittel von den Apotheken ausgegeben werden dürfen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Abgewichen werden könne dann ebenfalls von Darreichungsform und Packungsgröße, soweit "die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird". Auch können Rezepturen ersatzweise in den Apotheken hergestellt werden. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, ist dem Gesetz nach nicht nötig.

Die Dringlichkeitsliste soll nach Versorgungslage aktualisert werden. "Die von den pharmazeutischen Unternehmern und Großhandlungen zur Verfügung gestellten Daten bieten die Möglichkeit schnell auf besondere Situationen reagieren zu können", erklärte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.

Die von den pharmazeutischen Unternehmern und Großhandlungen zur Verfügung gestellten Daten bieten die Möglichkeit schnell auf besondere Situationen reagieren zu können

Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums

Apotheker kritisieren Mehraufwände durch Abgleich mit tagesaktueller Liste

Apotheken sehen sich nun mit Mehrarbeit belastet, weil die Dringlichkeitsliste ausschließlich auf der Webseite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung steht und dort gegebenenfalls aktualisiert wird. "Es ändert sich ja ständig. Und es ist nicht bei uns im System", sagt Anne-Kathrin Habermann im MDR AKTUELL Nachrichtenradio. "Ich hätte es gern im Computersystem, dass ich es dokumentiert habe", erklärt die Apothekerin aus Leipzig weiter.

Auch Apotheker Friedemann Schmidt, ebenfalls aus Leipzig, schlägt kritische Töne an. "Es wäre besser gewesen, die Spielräume der Apotheken für alle nicht verfügbaren Arzneimittel zu erweitern und nicht nur für die der Liste. Jeder zusätzliche Abgleich mit irgendwelchen Listen kostet die Apotheken Zeit, Geld und Nerven und sorgt für Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten" erklärte er auf MDR-Anfrage. Als zu kompliziert und bürokratisch beschrieb bereits Mitte Oktober die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) das geplante Verfahren, als der Bundestag grünes Licht für das Gesetz gegeben hatte. Friedemann Schmidt kritisiert zudem, dass "die Liste viele absehbare Engpassarzneimittel nicht enthält". Das wird wohl erst die nächste Infektionszeit zeigen.

Jeder zusätzliche Abgleich mit irgendwelchen Listen kostet die Apotheken Zeit, Geld und Nerven und sorgt für Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten.

Friedemann Schmidt, Apotheker

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MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Hauptsache Gesund | 30. November 2023 | 21:00 Uhr

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