Ein Mann raucht einen Joint.
Die Bundesregierung steht bei der Legalisierung von Cannabis noch immer vor großen europarechtlichen Hürden. Bildrechte: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Drogenpolitik Gutachten: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht

12. September 2022, 14:55 Uhr

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält die von der Ampelkoalition geplante Cannabis-Legalisierung für nicht vereinbar mit EU-Recht. Das Bundesgesundheitsministerium hält dennoch an seinen Plänen fest. Das Gesetzgebungsverfahren wird momentan vorbereitet.

Die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung verstößt nach Einschätzung von Fachleuten des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, über die zunächst das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtete, nennt der Wissenschaftliche Dienst europäische Vereinbarungen, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegenstünden.

EU-Rahmenbeschluss und Schengen-Abkommen

Der Wissenschaftliche Dienst verweist etwa auf einen sogenannten EU-Rahmenbeschluss von 2004, der vorschreibe, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen müsse – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Unter den Begriff Drogen falle laut einem Übereinkommen von 1971 auch Cannabis. Die Mitgliedsstaaten sollten gegen die genannten Straftaten "mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen" vorgehen.

Der Wissenschaftliche Dienst verweist außerdem auf das Schengen-Abkommen. Darin hätte sich auch Deutschland verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden".

Schengen-Abkommen Das Schengen-Abkommen wurde 1985 im Grenzort Schengen in Luxemburg geschlossen. Die Vereinbarung sieht den Abbau von Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor. Um den Missbrauch offener Grenzen durch illegale Einwanderung oder das internationale Verbrechen zu verhindern, vereinbarten die Schengen-Staaten eine verstärkte Kontrolle der Außengrenzen und eine engere Zusammenarbeit ihrer Polizei- und Justizbehörden. Bundeszentrale für politische Bildung

Niederlande für Cannabis-Legalisierung kein Vorbild

In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Fachleute des Wissenschaftlichen Dienstes darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnten. Dort sei der Verkauf von Cannabis weiterhin "formalrechtlich illegal". Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen "de facto entkriminalisiert". Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien weiterhin vollständig kriminalisiert.

CSU-Politiker Pilsinger sagte, die Ausarbeitungen zeigten, dass die vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre. Cannabis einfach zu dulden, wie es in den Niederlanden gehandhabt werde, könne und dürfe für Deutschland keine Option sein.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Montag: "Wir prüfen die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes und beziehen sie selbstverständlich in unsere Überlegung mit ein. Die neuen Cannabis-Regeln müssen natürlich rechtssicher sein." Es werde nach einer Lösung gesucht, die auch mit internationalem Recht vereinbar sei.

Vorbereitungen für Legalisierung laufen

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert (SPD), hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt.

Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages sind momentan in den USA und Kanada unterwegs, um sich über die dort zum Teil bereits erfolgte Legalisierung zu informieren.

dpa/MDR (ala)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL Radio | 12. September 2022 | 09:13 Uhr

7 Kommentare

Copper am 13.09.2022

@Schwurbler, doch genau das ist es. Der Verkauf und der Besitz ist bis 5g entkriminalisiert. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen. Coffee-Shops dürfen auf nur maximal 500g auf Lager haben. Die Ironie dabei ist, das die Coffee Shop das Cannabis nicht mal kaufen dürften um es zu verkaufen. Alles eine rechtliche Grauzone dort, sie sollten sich mal echt damit befassen. Hier in Deutschland versucht man eine legale Handelskette aufzubauen (Anbau, Handel und Verkauf) und das gibt es in keinen Land da es nun mal laut EU Recht verboten ist.

nasowasaberauch am 12.09.2022

Alkohol oder Cannabis ist eine Droge für die Flucht aus der Realität. Wer das braucht ist arm dran. Nichts dagegen, wenn es nicht als Grund für eine Strafmilderung herhalten muss. Jeder ist selbst verantwortlich für das was er tut.

Copper am 12.09.2022

Es ist in anderen EU Ländern genauso verboten, der Besitz und Verkauf ist jedoch in Luxemburg und Niederlande "entkriminalisiert" worden. Eine Option, die für Deutschland laut Politikern nicht in Frage kommt. Steht alles im Artikel. Und das in Deutschland nichts einfach geht wie in anderen Ländern, sehen wir ja bspw. gerade an den angeblichen Entlastungsmaßnahmen. Wir machen immer alles anders und selten besser als andere Länder.

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