Urteil Umwelt-Altlasten aus DDR-Zeiten: Sachsen und Thüringen scheitern vor Gericht
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06. Dezember 2023, 12:32 Uhr
Der Bund muss für Umweltschäden, die aus DDR-Zeiten stammen, nicht mehr zahlen als bereits vereinbart. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit sind Sachsen und Thüringen mit ihren Anträgen gescheitert.
Der Bund muss für Sanierungen von ökologischen Altlasten der DDR in Sachsen und Thüringen nicht mehr zahlen als bereits vereinbart wurde. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und verwarf die Anträge der beiden Länder. Sachsen und Thüringen legten demnach nicht dar, dass der Bund verfassungsrechtlich dazu verpflichtet sei, zukünftige Kosten zu tragen. (Az. 2 BvG 1/19 und 2 BvG 1/21)
Mit der Wiedervereinigung waren die staatseigenen Betriebe der DDR in die Treuhand überführt und privatisiert worden. Dabei wurde oft vereinbart, dass die Investoren nicht für früher verursachte Umweltschäden haften mussten. Zur Finanzierung dieser Freistellungen schlossen Bund und Länder 1992 ein Abkommen, das die Kostenverteilung regelte.
Sanierungen teurer als geplant
Später wurde mit einzelnen Ländern ein pauschaler Ausgleich vereinbart – mit Thüringen 1999 und mit Sachsen 2008. Damit stand weitgehend fest, wie viel der Bund noch zahlen sollte. Die Abkommen regelten auch, dass in bestimmten Fällen und bei höheren Kosten als angenommen nachverhandelt werden sollte.
Sachsen und Thüringen stellten fest, dass die Sanierungen teurer würden als geplant. Der Bund wollte aber nicht nachverhandeln. Deswegen wandten sich die beiden Länder an das Bundesverfassungsgericht.
Das Thüringer Umweltministerium teilte mit, dass es nun auf eine zweite, noch offene Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setze. Die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus und der sonstigen ehemaligen DDR-Staatsbetriebe könnten aus Sicht des Ministeriums nicht nur Sache des Landes allein sein.
afp, MDR (lik)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 06. Dezember 2023 | 11:00 Uhr